Ruhendstellung chinesischer Gesellschaften – Chinesischer Gesetzgeber schafft Alternative zur Gesellschaftsauflösung

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veröffentlicht am 20. Oktober 2022 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Durch die nach wie vor andauernde Covid-19-Pandemie ist die Weltwirtschaft ins Stocken geraten. Hiervon ist auch China nicht ausgenommen. Verzögerte oder gar unterbrochene Lieferketten und dadurch bedingte Produktions- und Lieferausfälle und -verzögerungen, Betriebsunterbrechungen durch teils wochenlange Lockdowns und die sehr unsichere Lage und Zukunft durch das strikte Festhalten an der 0-Covid-Strategie und dem damit einhergehenden Risiko, dass grundsätzlich jederzeit erneut vorgenannte Einschränkungen bis hin zum Lockdown drohen können, hat bei vielen Unternehmen – trotz zahlreicher stimulierender Maßnahmen der Zentralregierung und lokaler Regierungen – zu Schwierigkeiten geführt, den Betrieb weiterhin aufrecht zu erhalten. Insbesondere der Kostendruck durch tägliche Betriebskosten, Löhne und Gehälter, Mieten usw. führt häufig zu finanziellen Nöten und der damit verbundenen Frage der Investoren, wie Kosten gesenkt und es generell mit der chinesischen Gesellschaft und ihrem Geschäftsbetrieb weitergehen soll.  


  

Das chinesische Recht sah bislang vor, dass eine Gesellschaft grundsätzlich ihren Geschäftsbetrieb aufrechterhalten soll und die zuständige Behörde bei einer Geschäftsunterbrechung bzw. -einstellung von mehr als sechs Monaten die Geschäftslizenz entziehen konnte. Das bedeutete im Klartext, dass eine Gesellschaft bei erheblichen und längerfristigen finanziellen Problemen liquidiert werden musste mit der Folge, dass die Gesellschaft vollständig aufgelöst wurde. Bei einer Besserung der Wirtschaftslage blieb dem ursprünglichen Investor nur die Möglichkeit, einen erneuten Markteintritt durch Neugründung einer Gesellschaft vorzunehmen.

    

Erlass neuer Verordnung zur Ruhendstellung einer Gesellschaft

Diese für alle Seiten unbefriedigende Situation hat der chinesische Gesetzgeber nunmehr in der in diesem Jahr in Kraft getretenen „Administrative Regulation of the People's Republic of China on the Registration of Market Entities" (die „Verordnung") adressiert und Bestimmungen geschaffen, die es erlauben, Gesellschaften unter bestimmten Umständen „ruhend" zu stellen. Damit bietet sich dem Investor eine Möglichkeit, die Kosten für die Gesellschaft erheblich zu senken und – innerhalb eines bestimmten Zeitraumes – bei Besserung der Wirtschaftslage die Gesellschaft wieder zu aktivieren oder im Zweifel endgültig zu schließen. Ob eine Ruhendstellung in Frage kommt, ist eine unternehmerische Entscheidung. Gründe können sein, der chinesischen Gesellschaft Zeit zu verschaffen (um neue Mittel aufzubringen) oder die Einbettung der Gesellschaft in einen längerfristigen Geschäftsplan mit geplanter Reaktivierung.

   

Anwendungsbereich und Voraussetzungen

Artikel 30 der Verordnung sieht vor, dass Marktteilnehmer (hierzu gehören auch ausländisch investierte Gesellschaften) im Falle von Geschäftsschwierigkeiten, die durch Naturkatastrophen, Unfälle, Ereignisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit, der sozialen Sicherheit und andere Gründe verursacht werden, eine Aussetzung der Geschäftstätigkeit für bis zu drei Jahre beantragen können. Die Voraussetzungen sind im Einzelnen:

 

Voraussetzung

Beschreibung

 

Berechtigung

Nicht grundsätzlich geregelt, jedoch:

  • nicht auf schwarzer Liste für Gesetzesverstöße (z.B. Überschreitung der Geschäftslizenz, Verwaltungssanktionen)
  • keine Gefährdung der nationalen Sicherheit, öffentlichen Interessen usw.
  • ggf. lokale Bestimmungen (z.B. mindestens 1 Jahr Geschäftstätigkeit vor Antrag in Shenzhen)
Grund für Geschäftsaussetzung

Vorliegen einer der in Artikel 30 Verordnung genannten Gründe:

  • Naturkatastrophe
  • Unfall
  • Zwischenfall im Bereich der öffentlichen Gesundheit
  • Störung der öffentlichen Sicherheit

 

Folgen der Ruhendstellung

Wird dem Antrag auf Ruhendstellung stattgegeben, hat dies für die Gesellschaft die folgenden Konsequenzen:

 

 

Rechtslage/Verpflichtungen

 

GeschäftslizenzBleibt wirksam bestehen
GeschäftsaktivitätenNicht möglich
ArbeitsverhältnisseVerhandlungen mit Arbeitnehmern über Beendigung der Arbeitsverhältnisse vor Ruhendstellung, aber Ruhendstellung kann rechtfertigender Anlass für Verhandlungen sein, jedoch unklar, ob Ruhendstellung Kündigungsgrund darstellen kann (im Zweifel nein)
Physische GeschäftsanschriftAnschrift für Zustellungen kann von Gesellschaftssitz oder der Hauptniederlassung abweichen (Zustellungsbevollmächtigter)
BankverbindungMuss bestehen bleiben

Einreichung

Jahresbericht

Erforderlich, aber weniger aufwendig
SteuererklärungErforderlich, aber weniger aufwendig

Dauer der

Aussetzung

Max. 3 Jahre
Veröffentlichungs-pflichten

Ja, unter anderem:

  • Tatsache und Dauer der Ruhendstellung
  • Angabe der Anschrift für Zustellungen
Wiederaufnahme der GeschäftstätigkeitDie Ruhendstellung kann durch entsprechenden Antrag bei der AMR erfolgen; die Ruhendstellung wird gestrichen und die Gesellschaft kann ihre Geschäftstätigkeiten wieder aufnehmen. Allerdings muss die Gesellschaft dann auch wieder über eine eigene physische Geschäftsadresse verfügen.

 

Viele Punkte in Bezug auf die Ruhendstellung sind bislang ungeklärt. Zu nennen wären beispielsweise die Beendigung laufender Verträge (Liefer-, Mietverträge usw.) und den Umgang mit von Vertragspartnern erhobenen Ansprüchen wegen Vertragsbeendigung (wie möglicher Schadensersatz, Mietkautionsverfall, Ausgleichszahlungen für Arbeitnehmer und vieles mehr). Unklar ist zum Beispiel, ob während der Ruhendstellung Zahlungen vorgenommen werden können oder dies als „operative Geschäftstätigkeit" gilt. Unklar ist ebenfalls, ob die Ruhendstellung nach den max. drei Jahren erneuert werden kann, wenn sich die Umstände nicht geändert haben. Fraglich ist auch, ob Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse ausländischer Arbeitnehmer bei der Ruhendstellung bestehen bleiben oder diese China verlassen müssen.

   

Ausblick und Empfehlung

Die vorstehenden Punkte bilden nur eine kleine Auswahl möglicher Probleme, die mit einer Ruhendstellung verbunden sein können. Letztlich kommt es auf die konkrete Situation der einzelnen Gesellschaft an. In der Praxis gibt es allerdings erste Erfahrungen, die bestätigen, dass eine Ruhendstellung tatsächlich funktioniert und eine echte Alternative zur Liquidation einer Gesellschaft ist. Kommt eine Ruhendstellung für Ihr Unternehmen in China in Betracht, stehen wir Ihne gerne als Ansprechpartner anbei. Unsere Dienstleistungen in diesem Bereich umfassen neben der Bereitstellung einer Zustellungsanschrift, Abwicklung des Postverkehrs sowie Unterstützung bei der – vorübergehenden – Einstellung des Geschäftsbetriebs als auch bei den verbleibenden Pflichten der ruhenden Gesellschaft (Steuererklärungen und Jahresabschluss).

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