Das Lieferketten­sorgfalts­pflichten­gesetz – eine Bewertung aus rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Perspektive

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veröffentlicht am 27. Februar 2023 | Lesedauer ca. 2 Minuten

  

Das Gesetz zur Lieferkettensorgfaltspflicht in Deutschland zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Erstmals sind in Deutschland ansässige Unternehmen nun verpflichtet, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen und die Einhaltung der Menschenrechte und Umwelt­auflagen entlang der gesamten Wertschöpfungs­kette sicherzustellen. Gerade mittel­ständische Unternehmen sehen sich nun großen Herausforderungen gegen­über­ge­stellt.

  

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, verpflichtet alle Unternehmen ab einer Größe von derzeit 3.000 Mitarbeitern (1.000 Mitarbeiter ab 2024) dazu, ihrer Sorgfalts­pflicht nachzukommen und Verantwortung für die Wahrung der Menschenrechte und die Einhaltung von Umweltauflagen entlang der Wertschöpfungskette nachzukommen. Derzeit sind in Deutschland laut Angabe des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) rund 700 mittelständische Unternehmen betroffen der Sorgfaltspflicht bei direkt an das Unternehmen gebun­denen Lieferanten nachzukommen. Ab Januar 2024 werden es bereits 3.000 Unternehmen sein und es ist schon jetzt absehbar, dass durch die noch strengeren Auflagen der geplanten EU-Richtlinien die Zahl der betroffenen Unternehmen noch weiter steigen wird.


Obwohl der nachhaltige Ansatz zweifellos zu begrüßen ist, birgt er doch für mittelständische Unter­nehmen große Herausforderungen. Während größere Unternehmen im Rahmen einer umfassenden Risikoanalyse meist schon über entsprechende Strukturen und Prozesse im eigenen Unternehmen verfügen, ist eine lückenlose und transparente Nachvollziehbarkeit aller Schritte bei mittelständischen Unternehmen nicht immer sichergestellt. Eine tansparente und umfangreiche Dokumentation aller Geschäftsprozesse ist jedoch entscheidend, um beste­hende wie auch künfige Entscheidungen nach­vollziehbar zu machen und sicher agieren zu können.


Doch nicht alle Unternehmen scheinen über eine entsprechende Dokumentation zu verfügen. Wie also treffen Unternehmen Entscheidungen? Und wie sieht die wirtschaftliche Realität neben den gesetz­lichen Vorgaben aus? Ist das Lieferkettenschutzgesetz als Damoklesschwert oder am Ende doch als Chance für Unternehmen zu begreifen?


Herr Prof. Dr. Matthias Klumpp, Professor an der TU Mailand und Forscher am Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik Dortmund, und Frau Carla Everhardt, Rechtsanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht und Verantwortliche für den Bereich ESG, liefern in einem Gespräch unter Fachexperten einen Einblick in die Komplexität des Themas aus betriebs­wirt­schaftlicher und recht­licher Sicht, beantworten die drängendsten Fragen und liefern eine Einschätzung zur Praxis­taug­lich­keit des Gesetzes gerade für mittelständische Unternehmen.

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