Malaysia führt den Digital Nomad Pass ein

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veröffentlicht am 3. November 2022 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Mit Unterstützung der „Malaysian Digital Economy Corporation“ (MDEC) hat die malaysische Regierung am 1. Oktober 2022 damit begonnen, Anträge für den DE Rantau Nomad Pass entgegenzunehmen. Das neue Visum für Digitale Nomaden erlaubt den Inhabern, bis zu einem Jahr in Malaysia zu arbeiten (mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere 12 Monate) und qualifizierte Familienangehörige zu unterstützen. Seit seiner Einführung sind bereits mehr als 2.000 Anträge eingegangen.

   


Der DE Rantau Nomad Pass

Der DE Rantau Nomad Pass kann von ausländische Staatsangehörigen beantragt werden, die mehr als 24.000 USD jährlich (oder den Gegenwert in einer anderen Währung) in den Bereichen Informationstechnologie (IT), digitales Marketing, Digital Creative Content und Digital Content Development verdienen. 
  
Zu den qualifizierten Antragstellern gehören digitale Freiberufler und unabhängige Auftragnehmer, die zum Zeitpunkt der Antragstellung über einen Vertrag mit einem oder mehreren malaysischen oder ausländischen Kunden verfügen, der eine Laufzeit von mehr als drei Monaten hat, sowie mobil (remote) arbeitenden Voll- oder Teilzeitkräften, die zum Zeitpunkt der Antragstellung länger als drei Monate bei einem nicht-malaysischen Unternehmen beschäftigt sind. 
 
Malaysias Einführung des DE Rantau Nomad Passes ist eine willkommene Anpassung an die Anforderungen der modernen Arbeitswelt, die die digitale berufliche Mobilität in Malaysia fördern wird. Die Einführung des DE Rantau Nomad Passes kommt darüber hinaus zur rechten Zeit, da Thailand vor kurzem sein „Long-Term Resident Program“ (LTR) eingeführt hat und auch Indonesien an der Einführung eines Visums für digitale Nomaden arbeitet.
 
Neben einem um zehn Jahre verlängerbaren Visum gewährt das thailändische LTR auch einen bevorzugten persönlichen Einkommenssteuersatz von 17 Prozent für hochqualifizierte Fachkräfte. Im Gegensatz dazu ist der malaysische DE Rantau Nomad Pass derzeit nur für maximal zwei Jahre gültig, und gewährt Arbeitnehmern und Angestellten keine steuerliche Vorzugsbehandlung. Es bleibt abzuwarten, ob die malaysische Regierung in naher Zukunft Steuervergünstigungen für Inhaber des DE Rantau Nomad Passes ankündigen wird. Die Einführung von Steuervorteilen würde die Attraktivität dieses Passes für Digitale Nomaden sicherlich weiter erhöhen.
 

Steuerrisiken  

Das Konzept des mobilen Arbeitens/Remote Work ist aus der modernen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken, und mit der Einführung des DE Rantau Nomad Pass steht Malaysia an vorderster Front bei der Anwerbung qualifizierter ausländischer digitaler Arbeitskräfte. Während das digitale Nomadentum also immer beliebter wird und dieser Trend wohl auch in naher Zukunft nicht brechen wird, sollten die Vorteile einer solchen beruflichen Flexibilität durchaus auch im Licht potenzieller steuerlicher Fallstricke – sowohl für die Einzelperson als auch für das ausländische Unternehmen – betrachtet werden.
 
So ist es beispielsweise extrem wichtig zu prüfen, ob die vom mobilen Arbeitnehmer (d.h. dem Digitalen Nomaden) geleistete Arbeit eine Steuerpflicht für die Person in Malaysia begründet. Nach den malaysischen Steuervorschriften wird das Arbeitseinkommen eines Arbeitnehmers für in Malaysia geleistete Arbeit besteuert, unabhängig davon, wo die Zahlung erfolgt. Daher müssen Digitale Nomaden in Malaysia wahrscheinlich Steuern auf ihr Einkommen für die in Malaysia geleistete Arbeit zahlen. Dies kann möglicherweise abgeschwächt werden, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Malaysia und dem Wohnsitzland des Arbeitgebers besteht.
 
Aus der Sicht des Arbeitgebers könnte die Anwesenheit des Arbeitnehmers im Gastland (z. B. Malaysia) das Risiko einer steuerpflichtigen Präsenz des Arbeitgebers mit sich bringen und dazu führen, dass das Unternehmen der Körperschaftssteuer auf die Gewinne einer Betriebsstätte unterliegt. Es gibt mehrere Faktoren, die bestimmen, ob durch die Anwesenheit eines Arbeitnehmers in Malaysia eine ständige Niederlassung („PE“) oder Betriebsstätte begründet wird. Entscheidend ist u.a. – aber nicht ausschließlich, ob der ausländische Arbeitgeber in Malaysia eine feste Geschäftsadresse hat, über die er seine Geschäfte ganz oder teilweise ausübt („Fixed Place PE“), oder ob der remote arbeitende Arbeitnehmer gewöhnlich eine wesentliche Rolle beim Abschluss von Verträgen im Namen des Unternehmens spielt („Dependent Agent PE“).
  
Im Allgemeinen sollte das Arbeiten aus dem Home Office an sich keine Betriebsstätte begründen, wenn der Arbeitgeber nicht ausdrücklich verlangt, dass der Arbeitnehmer im Gastland arbeitet, kein Büro für den Arbeitnehmer bereitstellt und auch kein Home Office/keinen Co-Working Space für den Arbeitnehmer mietet und unterhält. Damit eine feste Niederlassung entsteht, muss eine gewisse Dauerhaftigkeit gegeben sein, und sie muss dem ausländischen Unternehmen zur Verfügung stehen.
 
Um eine Dependent Agent PE auszuschließen muss sichergestellt werden, dass die vom Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeiten und Aufgaben nicht die Verhandlung und den Abschluss von Verträgen umfassen. Es ist daher wichtig, Art und Umfang der Tätigkeiten des Mitarbeiters sorgfältig zu überwachen, um die Begründung einer festen Niederlassung auszuschließen.
 

Fazit 

Der DE Rantau Nomad Pass in Malaysia wird aller Wahrscheinlichkeit nach weiter an Popularität gewinnen, und in Zukunft ist mit einer stetig wachsenden Zahl von Anträgen zu rechnen. Es ist jedoch wichtig, dass die Antragsteller die potenziellen steuerlichen Auswirkungen berücksichtigen, die sich aus dem Remote Work Modell ergeben könnten. Diese steuerlichen Aspekte sollten sorgfältig geprüft werden, um unangenehme Überraschungen bei der Steuererklärung zu vermeiden.
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