Das Arbeitsrecht in Saudi-Arabien

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veröffentlicht am 14. Dezember 2022 | Lesedauer ca. 4 Minuten

  

Das Arbeitsrecht im Königreich Saudi-Arabien (KSA) wird hauptsächlich durch die Arbeitsverordnung „Royal Decree Nr. M/51 vom 23. Sha'ban 1426 Hejra (entspricht dem 27. September 2005)“ geregelt, das am 26. April 2006 in Kraft trat. 

 

  

  
 

Sie ist stark von dem so genannten „Saudisierungsprogramm“ geprägt, das darauf abzielt, den Anteil der sau­dischen Arbeitnehmer zu erhöhen und den Anteil der ausländischen Arbeitnehmer zu verringern. Ein aus­län­discher Arbeitnehmer kann nur eingestellt werden, wenn kein ebenso geeigneter saudischer Arbeitnehmer zur Verfügung steht. Im Jahr 2011 beschloss der derzeitige Arbeitsminister, das so genannte Nitaquat-System einzuführen, das das saudische Nationalismusprogramm unterstützt. Allerdings gelten die Saudisie­rungs­quo­ten nicht für Unternehmen, die sich dafür entscheiden, ihren Hauptsitz in Saudi-Arabien einzurichten oder zu verlegen. 
 
Hinsichtlich der Dauer gibt es in Saudi-Arabien zwei verschiedene Arten von Arbeitsverträgen: befristete Ver­träge und unbefristete Arbeitsverträge. Ausländische Arbeitnehmer können nur mit befristeten Arbeits­ver­trä­gen beschäftigt werden. Vereinbaren die Parteien einen unbefristeten Arbeitsvertrag, wird dieser wie ein be­fris­teter Vertrag behandelt, der mit dem Ablauf der Arbeitserlaubnis des ausländischen Staatsangehörigen endet. Nur saudische Staatsangehörige können mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag beschäftigt werden. 
 
Beide Parteien sind verpflichtet, verschiedene Pflichten zu erfüllen. Der Arbeitnehmer muss z. B. die tech­nischen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seines Arbeitgebers vertraulich behandeln. Der Arbeitsvertrag muss schriftlich und in zweifacher Ausfertigung abgeschlossen werden. Der Arbeitgeber muss auf die Gesund­heit und Sicherheit seiner Arbeitnehmer achten. Ein Arbeitnehmer, der einen Arbeitsunfall erleidet, hat An­spruch auf Entschädigung. Die Arbeitnehmer sollten krankenversichert sein und müssen im Falle einer Erkrankung oder Behinderung entschädigt werden.
 
Saudi-Arabien hat einen Mindestlohn für Staatsbürger eingeführt, der sich derzeit auf 4.000 SAR beläuft. Für ausländische Staatsangehörige gibt es jedoch keinen Mindestlohn. 
 
Expats mit hohem Einkommen, die häufig aus Europa und Nordamerika stammen, erhalten in der Regel attrak­tive Vergütungs- und Leistungspakete. Dazu gehören weitere attraktive Anreize wie Mietzuschuss, Umzugs­kos­ten, Krankenversicherung und jährliche Rückflugtickets in ihr Heimatland.
 
Die Arbeitswoche dauert von Sonntag bis Donnerstag. Ein Arbeitnehmer darf an einem Tag nicht mehr als acht Stunden und in der Woche nicht mehr als achtundvierzig Stunden arbeiten. Während des Ramadan darf die Arbeitszeit sechs Stunden pro Tag oder sechsunddreißig Stunden pro Woche nicht überschreiten. Arbeit­neh­mer mit einer Betriebszugehörigkeit von einem bis fünf Jahren erhalten 21 Tage Jahresurlaub. Arbeitnehmer mit mehr als fünf Dienstjahren haben Anspruch auf 30 Tage Jahresurlaub. 
 
Es ist möglich, Wettbewerbsverbote in einen Arbeitsvertrag aufzunehmen. Nach dem saudi-arabischen Arbeits­gesetz sind Wettbewerbsverbote bis zu einer Höchstdauer von 2 Jahren zulässig. Darüber hinaus sollte das Wettbewerbsverbot in Bezug auf den geografischen Geltungsbereich und die Art des Geschäfts, das einge­schränkt wird, begrenzt werden. 
 
In der Vergangenheit haben Arbeitgeber die Möglichkeit ausländischer Arbeitnehmer, zu einem Konkurrenten zu wechseln, durch Verweigerung der Zustimmung des Arbeitgebers eingeschränkt. Die Arbeitsreforminitiative bietet den Arbeitnehmern einen besseren Schutz. Die saudischen Arbeitsreformen (Resolution Nr. 51848/1442) zielen darauf ab, die Mobilität der Arbeitnehmer zu erhöhen, und traten am 14. März 2021 in Kraft.
 
Die Resolution erlaubt es ausländischen Arbeitnehmern, ihren Arbeitsplatz nach Ablauf ihres Arbeitsvertrags ohne die Zustimmung des Arbeitgebers zu verlassen. Sie können ihren Arbeitsplatz vor Ablauf des Arbeits­ver­trags verlassen, sofern der Arbeitnehmer mindestens ein Jahr lang im Land war und dem Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von 90 Tagen eingeräumt hat. In bestimmten Fällen dürfen ausländische Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz innerhalb des ersten Jahres der Beschäftigung wechseln. Außerdem sind die Arbeitnehmer jetzt berechtigt, die Ausreise-/Wiedereinreisegenehmigung und die endgültige Ausreisegenehmigung selbst zu beantragen und zu erhalten, ohne die Erlaubnis ihres Arbeitgebers einholen zu müssen. 
 
Unbefristete Arbeitsverträge können aus einem triftigen Grund gekündigt werden. Für den Umfang eines wich­tigen Grundes gibt es keine Vorgaben. Ein wichtiger Grund liegt in der Regel bei schlechter Leistung oder Fehlverhalten vor. Der Arbeitgeber muss eine schriftliche Kündigungsfrist von mindestens 60 Kalendertagen einhalten. Hält sich der Arbeitgeber nicht an diese Regeln, kann das zuständige Arbeitsgericht dem Arbeit­neh­mer eine Abfindung zusprechen, die zusätzlich zu den gesetzlichen und vertraglichen Ansprüchen des Arbeit­nehmers zu zahlen wäre. 
 
Das saudi-arabische Arbeitsrecht geht davon aus, dass das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers bis zum Ende des befristeten Arbeitsvertrags fortgesetzt wird. Eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses würde wahrscheinlich als unwirksam angesehen, es sei denn, es liegt ein Grund vor, der mit grobem Fehl­ver­hal­ten vergleichbar ist. Um hohe Abfindungen zu vermeiden, wird dem Arbeitgeber empfohlen, in den Arbeits­ver­trag jedes Arbeitnehmers eine Bestimmung aufzunehmen, die eine Entschädigungssumme für den Fall vorsieht, dass die Kündigung für unwirksam erklärt wird. Eine fristgerechte Kündigung ist bei einem befristeten Arbeits­vertrag nicht vorgesehen.
 
Das KSA-Arbeitsrecht geht davon aus, dass das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers bis zum Ende des befristeten Arbeitsvertrags fortgesetzt wird. Eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses würde wahr­scheinlich als unwirksam angesehen, es sei denn, es liegt ein Grund vor, der mit grobem Fehlverhalten vergleichbar ist. Um hohe Abfindungen zu vermeiden, wird dem Arbeitgeber empfohlen, in den Arbeitsvertrag jedes Arbeitnehmers eine Bestimmung aufzunehmen, die eine Entschädigungssumme für den Fall vorsieht, dass die Kündigung für unwirksam erklärt wird. Eine fristgerechte Kündigung ist bei einem befristeten Arbeitsvertrag nicht vorgesehen. 
 
Das saudische Arbeitsrecht sieht vor, dass ein Arbeitgeber einem entlassenen Arbeitnehmer eine gesetzliche Abfindung oder Entschädigung für das Ende des Arbeitsverhältnisses zahlen muss. Der Arbeitgeber muss jedoch keine Entschädigung oder Abfindung zahlen, wenn der Arbeitnehmer z. B. den Arbeitgeber angreift, vertrauliche Informationen oder Geschäftsgeheimnisse preisgibt oder während der vertraglichen Probezeit entlassen wird. 
 
Der Arbeitgeber kann verlangen, dass der Arbeitnehmer während der gesamten oder eines Teils der Kündi­gungs­frist zu Hause bleibt und seine Aufgaben nicht wahrnimmt. Das Recht, einen Arbeitnehmer nach Hause zu schicken, sollte jedoch im Arbeitsvertrag verankert sein.
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