China: Neue Regelungen zum Super-Abzug für F&E-Ausgaben

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​veröffentlicht am 21. August 2018 / Lesedauer: ca. 2 Minuten
 
Nach der bisherigen Regelung haben große Technologieunternehmen Anspruch auf einen 50-prozentigen Sonderabzug („Super-Abzug”) vor der Körperschaftsteuer („Corporate Income Tax – CIT”), wenn sie Ausgaben in Forschung und Entwicklung („F&E”) geltend machen. Kleine und mittelständische Technologieunternehmen können eine Abzugsrate von 75 Prozent in Anspruch nehmen. Allerdings gelten die beiden Super-Abzug-Regelungen nicht für F&E-Ausgaben im Ausland. Kürzlich wurden 2 neue Vergünstigungen in Bezug auf den Super-Abzug für F&E-Ausgaben in China eingeführt, um F&E-Investitionen und technologische Innovationen zu fördern.  
 

 
Neue Steuerermäßigungen

Auf der Vorstandssitzung im Juli dieses Jahres schlug der chinesische Staatsrat mehrere Steuer­er­mäßig­ungs­maßnahmen vor. Besonders attraktiv ist, dass der 75-prozentige Super-Abzug auf F&E-Ausgaben für kleine und mittelständische Technologieunternehmen auf alle Unternehmen ausgeweitet wird. Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme nur für Unternehmen gelten wird, die Anspruch auf den Super-Abzug für F&E-Ausgaben haben, nicht aber für Unternehmen, die zu den „6+1” beschränkten Industrien – bspw. zur Tabakindustrie – zählen. Die Maßnahme wird voraussichtlich von 2018 bis Ende 2020 gültig sein. Nach vorläufigen Schätzungen wird die jährliche Steuerentlastung ca. 65 Mrd. RMB betragen.
 

Hintergrund und Erläuterungen

Vor 2018 konnte für F&E-Ausgaben im Ausland kein Super-Abzug geltend gemacht werden. Seit dem im Juni dieses Jahres herausgegebenen Erlass, Caishui [2018] Nr. 64, ist der Super-Abzug auf F&E-Ausgaben im Ausland möglich. Die Neuregelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft. Im Erlass ist festgelegt, dass für F&E-Ausgaben, die aus F&E-Aktivitäten im Ausland entstanden sind, 80 Prozent der tatsächlich angefallenen Kosten als F&E-Ausgaben für ausländische Auftrags­tätigkeiten gebucht werden können. Der Auftraggeber darf in diesem Rahmen den Super-Abzug für seine F&E-Ausgaben vor der CIT in Anspruch nehmen, sofern die Ausgaben nicht 2 Drittel der qualifizierten inländischen F&E-Ausgaben des Unternehmens übersteigen. Für den oben genannten Super-Abzug für ausländische F&E-Ausgaben muss der Auftraggeber den F&E-Vertrag im Voraus bei der zuständigen Wissenschafts- und Technologiebehörde einreichen. Sind beide Vertragsparteien verbundene Unternehmen, muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Einzelheiten der F&E-Ausgaben zur Verfügung stellen. Wenn die Gruppe beabsichtigt, den Super-Abzug für konzerninterne F&E-Ausgaben in Anspruch zu nehmen, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
 

  • Die Ergebnisse aus den Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten müssen dem chinesischen Unternehmen zugeordnet sein.
  • Der Auftragnehmer muss die Einzelheiten der F&E-Ausgaben den chinesischen Steuerbehörden offenlegen.

 

Um den vollen Umfang des Super-Abzugs für die chinesischen Tochtergesellschaften in Anspruch nehmen zu können, sind Unternehmen angehalten, die Zuteilung der F&E-Funktionen zu prüfen und ggf. innerhalb der Unternehmensgruppe neu zuzuordnen.
 

Weiterhin wird im Erlass klargestellt, dass die an ausländische Parteien gezahlten F&E-Ausgaben nach dem Fremdvergleichsgrundsatz zu ermitteln sind. Unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren von China eingeführten Vorschriften zur Bekämpfung der Steuervermeidung sollten die F&E-Ausgaben rationell nach dem Prinzip des Nutzens bestimmt werden. Dabei müssen die Funktionen, Risiken und Vermögenswerte aller Parteien umfassend berücksichtigt werden.
 

Ausblick

Die beiden genannten Maßnahmen erhöhen nicht nur den prozentualen Anteil für den Super-Abzug, sondern ermöglichen die gleichen Steuervergünstigungen für ausländische und inländische F&E-­Aktivitäten. Es wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen zu einer weiteren Marktbelebung und zu einer Erhöhung der F&E-Investitionen führen. Das gilt insbesondere für Unternehmen mit hohen Einsätzen im F&E-Bereich oder Unternehmen, die ihre F&E-Zentren im Ausland unterhalten.

 

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