Ukraine – neue Regelungen für IT-Unternehmen

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veröffentlicht am 4. Februar 2022 | Lesedauer ca. 3 Minuten

  

Die Ukraine gehört zu den Ländern mit der größten Zahl an IT-Kräften in Europa und weltweit. Die IT-Branche boomt seit Jahren und die Anzahl von IT-Kräften vergrößert sich von Jahr zu Jahr. Auch die Zahl von IT-Unternehmen wächst kontinuierlich. In den Jahren 2020 und 2021 ist ein Zuwachs in diesem Bereich um 22 Prozent zu verzeichnen. Junge Menschen sehen in dieser Branche sehr gute Einstiegs- und Verdienstmöglichkeiten und entscheiden sich deshalb oft für die Ausbildung als IT-Spezialisten.

 

  

  
  

Um günstige Bedingungen für die weitere Entwicklung der Branche zu schaffen, hat das Ministerium für Digitalisierung in der Ukraine 2020 ein Projekt namens „Diia City" ins Leben gerufen. Als Fortsetzung des Projektes wurde Anfang des Jahres eine spezielle Rechts- und Steuerregelung „DIIA CITY" eingeführt. Diese Regelung hat das Ziel, flexible Bedingungen für die Entwicklung der Branche, wie z. B. Gewährleistung von Rechten des geistigen Eigentums sowie steuerliche Anreize für die Investitionen zu schaffen.

 

Als gesetzliche Grundlage für „Diia City" wurde im Juli 2021 ein Gesetz Nr. 1667-IX „Über die Stimulierung der Entwicklung der Digitalwirtschaft in der Ukraine" verabschiedet. Dieses Gesetz legt die Voraussetzungen für die Erlangung und den Entzug des Statutes der in „Diia City" ansässigen Unternehmen fest.

 

Als Fortsetzung dieses Projektes wurde im Dezember 2021 ein Gesetz Nr. 5376 über die „Änderungen in den Steuergesetzen der Ukraine, hinsichtlich der Stimulierung der Entwicklung der Digitalindustrie in der Ukraine" verabschiedet. Das Gesetz hat eine spezielle Rechts- und Steuerregelung „DIIA CITY" eingeführt. Die Regelungen haben das Ziel, flexible Bedingungen für die Entwicklung der Branche, wie z. B. Gewährleistung von Rechten des geistigen Eigentums sowie steuerliche Anreize für Investitionen zu schaffen.

 

Im Wesentlichen sieht das neue Gesetz vor:

Ein IT-Unternehmen kann als in „Diia City" ansässiges Unternehmen betrachtet werden, wenn der Gegenstand der Tätigkeit in der Entwicklung von Computersystemen, Software, Computerspielen, Fortbildung im IT-Bereich, Webseitenerstellung, Robotik, Marktforschung und Werbung im Internet liegt. Darüber hinaus muss das IT-Unternehmen mindestens 9 IT-Spezialisten mit einen Mindestgehalt von umgerechnet 1.200 EUR beschäftigen. Der gesamte Umsatz muss zu mindestens 90 Prozent aus IT-Dienstleistungen erwirtschaftet sein und das Unternehmen muss mindestens 24 Monate vor Antragsstellung registriert sein.

 

Die meisten IT-Spezialisten haben in der Ukraine aus Besteuerungsgründen als Freelancer gearbeitet (ukrainisch: FOP). Das Gesetz erlaubt den in „Diia City" ansässigen Unternehmen noch bis 2024 mit den Freelancern zu arbeiten. Danach sollen die Arbeitsverträge oder die Gig-Verträge eine rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der IT-Spezialisten bilden. Ein Gig-Vertrag ist ein Vertrag, bei dem sich eine Fachkraft verpflichtet, Arbeiten im Auftrag eines ansässigen Unternehmens auszuführen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftragsgeber, die geleistete Arbeit zu bezahlen und dem Arbeitnehmer soziale Garantien und angemessene Arbeitsbedingungen zu gewähren.  

 

IT-Spezialisten können den Vertrag mit dem Unternehmen kündigen, mit einer 30-tägigen Kündigungsfrist. Bei fristlosen Kündigungen soll die Fachkraft eine Abfindung in Höhe des Monatsgehalts erhalten. Das Gesetz sieht für die Fachkräfte soziale Garantien vor: mindestens 17 Tage Urlaub im Kalenderjahr, bezahlte Krankschreibung, Sozialversicherung sowie für Frauen bezahlte Mutterschaftspausen.

 

Die in „Diia City" ansässigen Unternehmen können mit den IT-Spezialisten Wettbewerbsverbotsvereinbarungen unterzeichnen. Bis jetzt waren die Wettbewerbsverbote sowie Wettbewerbsvereinbarungen in der Ukraine im Gegensatz zu ausländischen Rechtssystemen im IT-Bereich nicht weit verbreitet. Das neue Gesetz legt fest, dass solche Vereinbarungen für alle IT-Spezialisten gelten werden und zwar für diejenigen, die auf der Grundlage des Arbeitsvertrages beschäftigt sind sowie für diejenigen, die mit einem Gig-Vertrag angestellt sind. Im Rahmen des Wettbewerbsverbots wird ein IT-Spezialist verpflichtet, Geschäftsgeheimnisse seines Unternehmens geheim zu halten. Gleichzeitig soll die Dauer des Wettbewerbsverbots (nicht weniger als 12 Monate) sowie Aktivitäten, die unter Wettbewerbsverbot fallen, klar bestimmt werden. Es muss auch eine Entschädigung vereinbart werden. Das Gesetz legt zudem fest, dass die Weigerung des IT-Spezialisten solche Wettbewerbsvereinbarung abzuschließen, kein Grund für die Kündigung des Arbeitsvertrages oder Gig-Vertrages sein kann.

 

Das Gesetz sieht wesentliche Änderungen im Bereich der Besteuerung vor:

Im Bereich der Körperschaftssteuer können die in „Diia City" ansässigen Unternehmen zwischen zwei Optionen wählen:

  • Körperschaftssteuer zu besonderen Bedingungen in Höhe von 9 Prozent, wenn das Unternehmen dieses Besteuerungssystem gewählt hat oder zu diesem System übergegangen ist. Im Gesetz sind Transaktionen, die mit dem Steuersatz von 9 Prozent besteuert werden, detailliert aufgelistet. Der Übergang zum besonderen Besteuerungssystem erfolgt auf Antrag des Unternehmens, zusammen mit der Beantragung der Ansässigkeit in „Diia City," beim Ministerium für Digitalisierung oder bei der zuständigen Steuerbehörde.
  • Körperschaftssteuer in Höhe von 18 Prozent nach den allgemeinen Bedingungen, wenn das Unternehmen das oben genannte Besteuerungssystem nicht gewählt hat.

Die Einkommensteuer der IT-Spezialisten, die für ein in „Diia City" ansässiges Unternehmen arbeiten bleibt bei 5 Prozent (bis Obergrenze des Einkommens im Jahr von 240.000 EUR, umgerechnet nach dem offiziellen Umtauschkurs der Nationalbank der Ukraine). Die Überbetrag des Einkommens über 240.000 EUR wird mit einem Prozentsatz von 18 Prozentbesteuert. Dazu kommt noch die Militärsteuer in Höhe von 1,5 Prozent.

Sozialversicherungsbeträge sollen 22 Prozent des Mindestlohns betragen (der Mindestlohn in der Ukraine beträgt 6.500 UAH, ca. 205,00 EUR. 22 Prozent entspricht daher ca. 45 EUR). Ein in „Diia City" ansässiges Unternehmen soll berechtigt sein, diesen niedrigen Sozialversicherungsbeitrag zu zahlen, wenn er mindestens 9 IT-Spezialisten mit einem Mindestgehalt von umgerechnet 1.200 EUR beschäftigt.

 

Ein in „Diia City" ansässiges Unternehmen wird die Möglichkeit haben, die Befugnisse des Exekutivorgans – des Direktors der Gesellschaft an einer anderen juristischen Person zu übertragen, die nach dem ukrainischen Recht registriert ist.

 

Innerhalb der 3 Monate seit Inkrafttreten dieses Gesetzes sollen alle Vorschriften des ukrainischen Rechts mit dem Gesetz in Einklang gebracht werden.

 

Fazit:

Die IT-Branche in der Ukraine reagiert mit gemischten Gefühlen auf die eingeführten Regelungen. Sehr viele IT-Unternehmen sowie IT Spezialisten sehen keinen zusätzlichen Bedarf für die Regulierung der Branche. Die Regelungen sind aber zu begrüßen auch unter dem Gesichtspunkt des arbeitsrechtlichen Schutzes der IT-Spezialisten in der Ukraine. Ob die Einführung dieser Rechtsbedingungen zu den weiteren Entwicklungen der IT Branche und Anziehung von ausländischen Investoren beitragen wird, ist im Moment schwer einzuschätzen.

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