Ukraine: Vereinfachung des Verfahrens für die Erteilung von Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen von Ausländern

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veröffentlicht am 14. September 2017

 

Das ukrainische Parlament (Verhovna Rada) hat am 23. Mai 2017 ein Gesetz „Über die Änderungen in den einigen Gesetzen der Ukraine zur Beseitigung von Hindernissen für Anziehung von ausländischen Investitionen” verabschiedet.

 

 
Durch das Gesetz wurden Änderungen in einer Reihe von ukrainischen Gesetzen vorgenommen, v.a. „Über die Beschäftigung der Bevölkerung”, „Über die Rechtstellung von Ausländern und Staatenlosen” sowie „Über das Einheitliche Demografische Register und Dokumente, die die Staatsbürgerschaft der Ukraine, die Identifizierung einer Person oder ihren besonderen Status bestätigen”. Das Gesetz wird am 27. September 2017 in Kraft treten.

 

Arbeitserlaubnis: Erforderliche Unterlagen

Eines der Hauptziele des Gesetzes ist es, das Verfahren für die Erteilung der Arbeitserlaubnis für die ausländischen Arbeitnehmer und die Staatenlosen sowie das Verfahren für die Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine zu verbessern und zu vereinfachen. Durch das Gesetz wurde die Liste der erforderlichen Unterlagen für die Beantragung der Arbeitserlaubnis für Ausländer verkürzt. Nicht mehr erforderlich sind bspw.: Ein Führungszeugnis, eine gesonderte Arbeitgeberbestätigung, dass die vom Ausländer zu besetzende Stelle keine ukrainische Staatsangehörigkeit erfordert und keinen Zugang zu Staats­ge­heim­nissen vorsieht (spezielles Dokument) sowie ärztliche eine Bescheinigung, dass der Ausländer nicht an Alkoholismus, Drogensucht oder Infektionskrankheiten leidet.

 
Bei der Beantragung der Arbeitserlaubnis für den Ausländer ist es nach neuen Regeln notwendig, eine vom Arbeitgeber beglaubigte Kopie des Entwurfs des Arbeitsvertrages (Kontraktes) mit dem Ausländer beizufügen.

    
Folgende Unterlagen sollten somit für die Beantragung der Arbeitserlaubnis vorgelegt werden: 

  • Ein Antrag, in dem der Arbeitsgeber bestätigt, dass die Stelle, die vom Ausländer besetzt wird, keine ukrainische Staatsangehörigkeit erfordert und keinen Zugang zu Staatsgeheimnissen vorsieht,
  • eine Kopie des Reisepasses samt Übersetzung ins Ukrainische,
  • ein farbiges Passbild (Größe 3,5 x 4,5 cm) sowie
  • eine vom Arbeitgeber beglaubigte Kopie des Entwurfs des Arbeitsvertrages.

 
Das Gesetz unterteilt die ausländischen Arbeitnehmer in verschiedene Kategorien (z.B. IT-Spezialisten, Künstler, Gründer, Teilhaber oder Begünstigte einer in der Ukraine ansässigen Person, Absolventen der Top-100 der Weltrangliste der besten Universitäten). Je nach Kategorie, der der anzustellende Ausländer zugeordnet wird, ist es erforderlich, dem Arbeitsamt bei der Beantragung der Arbeitserlaubnis zusätzliche Angaben oder Unterlagen zur Verfügung zu stellen, wobei sich das Amt in sehr vielen Fällen selbst die erforderlichen Informationen verschafft.

 

Investitionsvolumen und Mindestlohn

Ausländische Investoren (Gründer oder Teilhaber an den ukrainischen Unternehmen), deren Investitionsvolumen oder Anteil an dem Unternehmen 100.000 Euro übersteigt, können ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

 
Das Gesetz führt einen sog. „Mindestlohn für die Ausländer” ein:

  • Für ausländische Arbeitnehmer der Nichtregierungsorganisationen, gemeinnützigen Organisationen sowie Bildungseinrichtungen: 5 gesetzliche Mindestlöhne (Mindestlohn z.Zt. UAH 3.200,-).
  • Für alle anderen Gruppen der ausländischen Arbeitsnehmer: 10 gesetzliche Mindestlöhne.

 
Dabei sieht das Gesetz ausdrücklich vor, dass der Arbeitgeber den obigen Mindestlohn für Ausländer bei der Neubeantragung der Arbeitserlaubnis nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zu gewährleisten hat. Jedoch ist noch nicht klar, ob die Ausländer, für die die Verlängerung der Arbeitserlaubnis beantragt werden, von dieser Mindestlohn-Regelung ausgenommen werden oder nicht. Rödl & Partner hat hierzu eine Aufklärung beim Ministerium für Sozialpolitik beantragt.

 
Die Gültigkeitsdauer der Arbeitsgenehmigung wurde für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern von einem Jahr auf 3 Jahre erhöht. Zudem wurden die Gebühren für die Erteilung der Arbeitsgenehmigung geändert. Die Höhe der Gebühr hängt von der Dauer der Arbeitserlaubnis ab.

 

Fazit

Die Verabschiedung des Gesetzes ist im Allgemeinen positiv zu bewerten. Das Verfahren für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis wurde vereinfacht. Jedoch ist anzumerken, dass die neue Regelungen keine wesentlichen Änderungen bewirken. Auf jeden Fall ist es ein Zeichen, die Investitionsbedingungen in der Ukraine zu verbessern und ein Versuch, den ausländischen Arbeitnehmer in der Ukraine die Beantragung einer Arbeitserlaubnis und von Aufenthaltsgenehmigungen zu erleichtern.

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