Arbeitsschutzrecht

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Die Arbeitsschutzvorschriften verpflichten den Arbeitgeber, für eine geeignete Organisation zur Planung und Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sorgen, diese Aktivitäten in die Führungsstrukturen einzubinden und dafür Sorge zu tragen, dass Ziele und Maßnahmen des Arbeitsschutzes beachtet werden.

 

Die Zielsetzung des Arbeitsschutzes besteht darin, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Dieses Ziel wird im Einzelnen durch Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren verfolgt, die auf betrieblicher Ebene in aller Regel vom Arbeitgeber umzusetzen sind. Arbeitgeber, die den Arbeitsschutz ihrer Beschäftigten ernst nehmen und entsprechende Maßnahmen umsetzen, erfüllen damit nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern leisten gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zu einer mitarbeiterbezogenen Unternehmenskultur.
 

Unser Leistungsspektrum im Arbeitsschutzrecht umfasst:

  • Prüfung und Implementierung einer rechtssicheren Arbeitsschutzorganisation
    und eines funktionierenden Arbeitsschutzmanagements
  • Delegation der Unternehmerpflichten nach § 13 Abs. 2 ArbSchG 
  • Beratung zu Bestellung und Benennung der Betriebsbeauftragten in ausreichender Anzahl und Qualifikation 
  • Aufbau der Elektroorganisation und Zuordnung der Rollen VEFK, Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortlicher nach VDE 1000-10 und VDE 0105-100
  • Systematische Erfassung und Abbildung der Anforderungen zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen in der betrieblichen Organisation
  • Sensibilisierung und Schulung von Führungskräften und Mitarbeitern
  • Abbildung der arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen in der Schnittstelle zu externen Fremdfirmen (Fremdfirmeneinweisung und Fremdfirmenkoordination)

Kontakt

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Henning Wündisch

Rechtsanwalt

Partner

+49 911 9193 3551

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