Vermögensanlagengesetz: Unsere Beratung von Kapitalanlagen und deren Initiatoren

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Vermögensanlagen

Auch abseits des KAGB werden die Anforderungen nicht weniger, nicht zuletzt durch das am 10.07.2015 in Kraft getretene Kleinanlegerschutzgesetz und die dadurch erfolgte Anpassung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und die Erweiterung dessen Anwendungsbereichs.
 
Aber gerade auch bei sog. operativ tätigen Unternehmen (z.B. Projektentwicklung, Anlagenbetrieb etc.) wird das wirtschaftliche Konzept rechtlich in der Regel als Vermögensanlage zu qualifizieren sein.
 
So verstehen wir uns im Hinblick auf die Konzeption von Vermögensanlagen als verlässlicher Partner unserer Mandanten, von der Umsetzung der Produktidee, über die Begleitung des Prospektbilligungsverfahrens bei der BaFin bis hin zu der Beantwortung vertrieblicher Anfragen. 
 

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Meike Farhan

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