Beantragung der Ansässigkeitsbescheinigung in China

PrintMailRate-it

​Mit der durch die chinesische Regierung geförderten Strategien „Going-Out” und „One Belt, One Road” veröffentlichte die chinesische Steuerverwaltung am 28. Juni 2016 ein Anwendungsschreiben, das den Steuerpflichtigen die Nutzung von Steuervorteilen durch die Beantragung einer Ansässigkeitsbescheinigung mit anderen Ländern erläutert. Das Schreiben soll ab dem 1. Oktober 2016 in Kraft treten. Die wesentlichen Änderungen haben wir Ihnen wie folgt zusammengefasst:
 

Vereinfachter Prozess

Zur Optimierung des Verwaltungsprozesses wird die Steuerbehörde des Landkreises für die Ausstellung der Ansässigkeitsbescheinigung zuständig sein.
 

Vorgegebener Zeitplan

Der Antrag soll innerhalb von 10 Arbeitstagen entweder mit Ausstellung des Zertifikates oder einer schriftlicher Ablehnung mit Begründung abgeschlossen werden. Sollte bei komplizierten Fällen eine weitere Beurteilung durch die vorgesetzte Steuerbehörde erforderlich sein, so wird die Bearbeitungszeit für weitere 20 Arbeitstage verlängert.
 

Erforderliche Unterlagen für die Antragsstellung
   

  • Antragsformular für Ansässigkeitsbescheinigung;
  • Unterlagen, die mit dem abkommensberechtigten Einkommen zusammenhängen; Verträge, Vereinbarungen oder Beschlüsse des Board of Directors oder der Hauptversammlung von Gesellschaftern und der Nachweis der Zahlungen;
  • Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts durch: Registrierung, Familie, wirtschaftliche Interessen, einschließlich persönlicher Angaben des Antragstellers und anderen Informationen im Falle einer Person mit Wohnsitz in China;
  • Nachweis der tatsächlichen Dauer des Aufenthalts in China, einschließlich des Ein- und Ausreisedatums laut Reisepass und anderen erforderlichen Information im Falle einer Person, die keinen Wohnsitz in China hat und weniger als 1 Jahr in China geblieben ist;
  • Sollte der Antrag durch das Stammhaus für eine in- oder ausländischen Niederlassungen erfolgen, so sind Informationen über die Registrierung des Stammhauses notwendig;
  • Sollte der Antrag durch den chinesischen Partner einer Partnerschaftsgesellschaft eingereicht werden, so sind auch die Informationen der Registrierung der Partnerschaft notwendig.

   

Mit Zunahme der Investitionen chinesischer Unternehmen im Ausland benötigen immer mehr Steuerpflichtige die Ausstellung einer Ansässigkeitsbescheinigung. Bisher wurden die lokalen Steuerbehörden mit diesem Service beauftragt, wodurch es in der Praxis zu Schwierigkeiten hinsichtlich des Zeitplans und der notwendig darzulegenden Unterlagen kam. Mit dem landesweit einheitlichen Ansatz wird nun erwartet, dass sich die Situation wesentlich verbessern wird. Es zeigt somit die Entschlossenheit der chinesischen Verwaltung, Outbound-Geschäfte weiter zu fördern.
 

zuletzt aktualisiert am 11.08.2016

Kontakt

Contact Person Picture

Vivian Yao

Certified Tax Adviser (China)

Partner

+86 21 6163 5200

Anfrage senden

Contact Person Picture

Frances Gu

CPA (China)

Partner

+86 21 6163 5238

Anfrage senden

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu