Arbeitserlaubnis China: Neues einheitliches Verfahren

PrintMailRate-it

 

Am 9. September 2016 veranstaltete die „State Administration of Foreign Experts Affairs” (SAFEA) eine Arbeitskonferenz in Tianjin und kündigte an, das „Pilotprogramm des Systems zur Erlangung der Arbeitserlaubnis für in China arbeitende Ausländer" in 9 Pilotregionen zu implementieren. Die Regionen sind Beijing, Shanghai, Tianjin, Anhui, Guangdong, Hebei, Shandong, Sichuan und Ningxia. Durch die Einführung des neuen Systems sollen die administrativen Hindernisse, bedingt durch die Überlappung von Verantwortlichkeiten der verschiedenen Behörden sowie die daraus entstehende ineffiziente Kommunikation beseitigt werden. Der Zeitaufwand für das Genehmigungsverfahren soll wesentlich verkürzt werden, was der Nutzung von erweiterten Netzwerkplattformen zum Informationsaustausch und der Integration von Zuständigkeiten verschiedener Behörden zuzuschreiben ist.
  
Das Pilotprogramm in ausgewählten Regionen beginnt ab dem 1. Oktober 2016. Allerdings entschied die Zentralregierung, das neue System der Arbeitserlaubnis für Ausländer auf nationaler Ebene am 1. April 2017 auszurollen. Während der Pilotphase wenden die lokalen Regierungen in den Pilotregionen die folgenden Maßnahmen an, um die Reform zu beschleunigen.
  

Aktueller Prozess zur Ausstellung einer Arbeitserlaubnis in China

Das aktuelle ausländische Beschäftigungssystem in China ist ein Dualsystem. Für ausländische Mitarbeiter mit einer allgemeinen Beschäftigung in einem chinesischen Unternehmen muss das Unternehmen zunächst die „Alien Employment License“ beim lokalen Zweig des „Ministry of Human Resources and Social Security” („Labor Büro" genannt) beantragen, bevor wiederum ein Z-Visum zum Zwecke der Beschäftigung in China bei einer chinesischen Botschaft/oder einem Konsulat außerhalb Chinas angefordert werden kann. Nach der Einreise in China ist der ausländische Mitarbeiter verpflichtet, persönlich beim Arbeitsamt eine „Work Permit” (ein tragbares Dokument im Passformat) zu beantragen. Die Arbeitsvermittlung überprüft und verifiziert die Dokumente zweimal. Die notwendige Zeit für die Vorbereitung des schriftlichen Antrages durch den ausländischen Angestellten und der damit einhergehenden Genehmigung durch die Behörde beträgt i.d.R. 2 bis 3 Monate.
    

Der Prozess für ausländische Experten, die nach China kommen, ist etwas anders. Statt dem Arbeitsamt ist in dem Fall die lokale Niederlassung des Büros für die Angelegenheiten für ausländische Experten („Fachbüro für ausländische Experten”) zuständig. Dabei wird die „Foreign Expert Employment License“ und das „R-Visum” benötigt sowie eine „Foreign Expert Permit” ausgestellt. Jedoch wird auch hier die zeitraubende Prozedur kritisiert.
  

Das neue Verfahren: Service aus einer Hand

Nach dem neuen System werden das Arbeitsamt und das Büro für ausländische Experten sowie die o. g. Genehmigungsbefugnisse in eine neue interne Abteilung übertragen, die unter der alleinigen Leitung und Aufsichtentweder des Arbeitsamtes oder des Experten Büros steht. Diese interne Abteilung ist dafür verantwortlich, alle Anträge zu bearbeiten und die einheitliche „Alien Employment License Notice" für normale Ausländer und Experten auszustellen. Anschließend können die jeweiligen Visatypen beantraget werden. Nach der Einreise in China ist die interne Abteilung für eine erneute Überprüfung zuständig und stellt die einheitliche „Alien Work Permit" aus.

Es ist zu erwarten, dass mit der Einführung des neuen Systems die Datenbanken der Abteilung mit den gespeicherten Informationen über Expatriates verwendet wird, um sie mit den Datenbanken des Ministeriums für öffentliche Sicherheit und dessen lokalen Büro („PSB") für den Informationsaustausch zu vernetzen.
   

Weniger Papier und mehr Online-Anträge

Das aktuelle Anwendungssystem wird kritisiert, weil die meisten Dokumente weitgehend auf Papierbasis vorgelegt werden müssen, jedoch keinem einheitlichen Format unterliegen. In der Praxis sind die Beamten häufig sehr überkritisch bei bestimmten Formulierungen oder Übersetzungen in den Dokumenten, wie z.B. Lebenslauf, Arbeitsbescheinigung, akademische Grade usw. Der Antragsteller kann die potenzielle Herausforderung zum Zeitpunkt der Vorbereitung der Unterlagen kaum abschätzen, selbst wenn er von einem externer Berater beraten wird. Auch wenn Ausländer, Experten und Berater sich auf Details der gewonnenen Erfahrung bei der Antragsstellung konzentrieren können, ist es dennoch wünschenswert, dass ein transparentes und einheitliches Genehmigungsverfahren entwickelt wird.
   

Das neue System garantiert, den Vorlagezwang für einen persönlichen Lebenslauf und ein formelles Anschreiben zum Zeitpunkt der Antragstellung zu beseitigen. Es ist für den Antragsteller sehr bequem, benötigte Dokumente einfach online einreichen zu können. Es ist noch unklar, ob personalisierte Dokumente, die fehlerhaft oder nicht den strikten Formatansprüchen entsprechen, durch die Behörden schnell genug angezeigt werden können, um dem Antragsteller eine rechtzeitige Verbesserung des Umstandes zu ermöglichen. 
   

Eindeutige ID-Nummer in China

Ein weiterer Kritikpunkt ist der aufwändige Prozess, wenn ein Ausländer einen Arbeitstransfer zwischen verschiedenen Städten in China vollzieht. Verschiedene Formalitäten müssen bei den Arbeitsämtern und anderen Behörden erledigt werden. Das neue System kann das Problem dahingehend lösen, dass eine einzigartige und lebenslang gültige ID-Nummer der Arbeitserlaubnis eines jeden Genehmigungsinhabers zugewiesen wird.   
   

Stufenweise Klassifizierung von Expatriates

Nach dem derzeitigen System können nur diejenigen Ausländer eine Arbeitserlaubnis bekommen, die zuvor schon 2 Jahre Arbeitserfahrung gesammelt haben. Die Laufzeit der Genehmigung liegt jedes Mal im Bereich von 1 bis 5 Jahren. Vor dem Ablauf der Frist muss der Expatriat zur Erneuerung einen Antrag bei der ursprünglichen Genehmigungsbehörde stellen. In der Praxis wird meist eine einjährige Genehmigung ausgestellt, um Risiken durch zu wenig Kontrolle zu vermeiden. 
     

Das neue System wird einige international gebrauchte Werkzeuge wie den „Job Guidance Catalogue" und das „Point-Based Classification System" sowie den „Market Demand Test" einbeziehen, die sich substanziell auf das Ermessen der Behörden auswirken dürften. Es könnte als eine Art objektives und transparentes Kriterium gesehen werden, um die Antragsteller zu bewerten. Sie würden dann in die Gruppen A, B und C eingeteilt werden, auf Basis ihrer Ausbildung, ihres Alters, ihres Gehaltsniveaus, ihrer Berufserfahrung usw. 

Die Regierung betont das Prinzip: Fördere Talentierte, kontrolliere Qualifizierte und beschränke Ungelernte. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden jedoch noch keine detaillierten Kriterien für die Einstufung angekündigt.
   

Betrachtet man den Talent Fluss und die hohe Konzentration der ausländischen Mitarbeiter in den „Tier-1-Städten”, so wird die nationale einheitliche Klassifizierung wohl sehr breit ausfallen. Allerdings könnten lokale Ämter den Erlass anpassen, um spezielle Talente bewusst anzulocken. Z.B. hat Shanghai 2015 das „Oversea Talent Residence Permit System” eingeführt. Der erfolgreiche Bewerber kann damit aus einem Fördertopf, der u.a. Wohngeld, Unternehmertum, Sozialversicherung, Kinderbildung usw. einschließt, schöpfen. Die integrierten Auswertungssysteme könnten durch die Vernetzung mit den neuen Systemen noch effizienter gestaltet werden.
 

zuletzt aktualisiert am 20.10.2016

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu