USA verlässt das Iran-Atomabkommen: Reaktivierung der Sanktionen

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​veröffentlicht am 16. Mai 2018
 
Kürzlich hat US-Präsident Trump den Ausstieg der USA aus dem Atomabkommen mit dem Iran bekanntgegeben. Eine weitere Suspendierung der US-Sanktionen, die bisher regelmäßig erfolgte, werde er nach eigenen Angaben nicht unterschreiben. Die umfassenden Wirtschaftssanktionen der USA gegen den Iran sollen innerhalb der nächsten 90 bzw. 180 Tage wieder in Kraft treten. In den USA muss der Präsident alle 4 Monate einer weiteren Aussetzung der Sanktionen gegen den Iran zustimmen.
 

 
Trump kündigte eine Reaktivierung der umfassenden Wirtschaftssanktionen gegen den Iran an. In seiner Ansprache am 8. Mai 2018 äußerte er, dass die US-Sanktionen unverzüglich in Kraft treten sollen. Laut einer Mitteilung des US-Finanzministeriums, ebenfalls vom 8. Mai 2018, wird es aber bis zur vollständigen Wieder­aufnahme der Sanktionen Übergangsfristen geben, die – je nach Art der Repressalie – 90 bzw. 180 Tage betragen werden. Danach sollen die US-Sanktionen wieder vollumfänglich gelten.
 

Bis zum 1. August 2018 sollen bspw. die Sanktionen in Bezug auf den Einkauf und Verkauf von Dollarnoten oder den Handel mit der iranischen Währung wieder in Kraft treten, ebenso wie die Sanktionen für bestimmte Metalle oder für die iranische Automobilindustrie. Unter die 180-Tage Regelung fallen u.a. die Sanktionen im iranischen Energie- oder Ölsektor.
 

Auch von den Sanktionen betroffen sind bisher entsprechende Genehmigungen über mögliche Lieferungen von Ersatzteilen für die zivile Luftfahrt. Die Sanktionen sollen nicht nur für Exporte aus den USA in den Iran, sondern auch für Reexporte von US-Waren (US-Handelsware oder in ausländische Waren eingebaute US-Warenteile) aus anderen Staaten gelten.
 

Das Atomabkommen hat insbesondere die sog. „secondary sanctions” der USA gegen den Iran ausgesetzt. Hiermit sind die Sanktionen, die sich gegen ausländische Unternehmen richten, die Geschäfte mit dem Iran tätigen, gemeint. Sie will Trump nun reaktivieren. Gerade für europäische Unternehmen, die auch im US-Geschäft tätig sind, kann das weitreichende Konsequenzen haben. Den betroffenen Unternehmen wird dringend geraten, die aktuellen Entwicklungen im Blick zu behalten.
 

Ebenfalls betroffen von der Reaktivierung werden die international tätigen Banken sein, insbesondere die, die an der US-Börse gelistet sind.
 

Sofern der Iran weiter die Verpflichtungen aus dem Atomabkommen erfüllt, dürften die anderen Vertrags­parteien (Russland, China, Großbritannien, Frankreich, Deutschland und die EU) an dem Abkommen festhalten. Derzeit ist jedoch noch offen, ob der Iran das Abkommen aufrechterhalten wird, denn gerade die Aussetzung der US-Sanktionen ist Kernbestandteil des Atomdeals gewesen und ermöglichte es vielen Unternehmen, Geschäftsbeziehungen mit dem Iran aufzunehmen, ohne das US-Geschäft zu gefährden.
 

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