Einreise nach Belarus – Registrierung ausländischer Staatsangehöriger nun online möglich

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veröffentlicht am 9. Januar 2019 / Lesedauer: ca. 1 Minuten
 
Bisher mussten sich ausländische Staatsangehörige und Staatenlose bei einem Aufenthalt von mehr als 5 Tagen in Belarus im Laufe dieser 5 Tage persönlich bei der belarussischen Migrationsbehörde am Ort ihres tatsächlichen Aufenthalts registrieren.
 
   

Seit dem 2. Januar 2019 ist die Registrierung auch online über das staatliche Portal www.portal.gov.by möglich. Die Registrierung ist kostenlos, und die Behörde muss nicht mehr persönlich aufgesucht werden. Die Online-Registrierung ist lediglich ausgeschlossen, wenn die Einreise über einen Grenzübergang mit der Russischen Föderation erfolgt.
 

Eine persönliche Meldung bei der Migrationsbehörde bleibt weiterhin möglich. Hierfür wird allerdings wie bisher eine Gebühr in Höhe von einer Basiseinheit (aktuell 25,50 BYN bzw. ca. 10,00 EUR) fällig.
 

Für die Registrierung muss zunächst ein persönliches Konto in dem Portal erstellt und ein Online-Formular ausgefüllt werden. Die Anmeldung darf auch von einem Vertreter des ausländischen Staatsangehörigen oder Staatenlosen vorgenommen werden.
 

Für die Verlängerung einer bereits erfolgten Registrierung muss jedoch weiterhin die Migrationsbehörde persönlich aufgesucht werden.
 

Die Anmeldung ausländischer Staatsangehöriger, die in einem Hotel wohnen, wird wie bisher direkt vom jeweiligen Hotel vorgenommen.

  

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Marianna Kazakevitch

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