Brasilien: Obligatorische Transferpreisberechnung

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veröffentlicht am 4. Februar 2022 | Lesedauer ca. 1 Minute

 

  

Unternehmen, die Import- und/oder Exportgeschäfte mit verbundenen Unternehmen tätigen, unterliegen den Verrechnungspreisregeln gemäß IN Nr. 1312/12. Diese Operationen müssen in der Steuerbuchhaltung registriert werden. Die tatsächlich gehandhabten Preise werden dabei mit Parametern verglichen. Eine eventuelle Steuer­anpassung muss in der Körperschaftssteuererklärung, Basis Dezember, gemacht werden, auch wenn der brasilianische Steuerzahler das zu versteuernde Einkommen vierteljährlich berechnet.
 
In der realen Steuerberechnungsmethode (lucro real) unterliegt der Steuerpflichtige bei Nichteinhaltung der Vorschriften über den Verrechnungspreis den gesetzlich vorgesehenen Geldbußen in Höhe von 3 Prozent (drei Prozent) des nicht bezahlten, ungenauen oder falschen Betrags.
 
Wir stehen Ihnen sowohl bei der Berechnung als auch bei der Erklärung der brasilianischen Verrechnungs­preise zur Verfügung.

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