China: Erstes Urteil zur Konkursliquidation von Privatpersonen in Shenzhen

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veröffentlicht am 2. Dezember 2021 | Lesedauer ca. 1 Minute

von Christina Gigler

 

Die Vorschriften der Sonderwirtschaftszone Shenzhen über den Privatkonkurs traten am 1. März 2021 in Kraft. Seitdem gab es mehrere Fälle, in denen Schuldner und Gläubiger im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Einigung erzielten. Ebenso gab es mehrere Entscheidungen über die Reorganisation von Privatkonkursen. Am 8. November 2021 genehmigte der Shenzhen Intermediate People's Court jedoch zum ersten Mal eine Privatkonkursliquidation.


 

Der Fall einer Frau in Shenzhen wurde am 2. September 2021 angenommen. Das Gesamtvermögen wurde auf etwa RMB 300.000 geschätzt, während sich die Gesamtsumme der Forderungen von sieben Gläubigern auf knapp über RMB 900.000 belief. Das monatliche Einkommen der Frau wurde mit RMB 5.000 angegeben, ein festes Arbeitsverhältnis bestand nicht. Infolgedessen wurde die Frau als zahlungsunfähig erklärt, was bedeutet, dass bestimmte Beschränkungen in Bezug auf Luxusausgaben eingehalten werden müssen und dass jedes neu erwirtschaftete Vermögen, das über einem bestimmten Schwellenwert für die Lebenshaltungskosten liegt, an die Gläubiger verteilt wird. Nach drei Jahren kann die Frau von ihren unbezahlten Schulden befreit werden.

 

In China gibt es derzeit keine landesweite Rechtsgrundlage für den Privatkonkurs. Shenzhen ist daher eine Art Pilotprojekt, das Einzelpersonen die Möglichkeit bietet, ihre Schulden zu sanieren. Es bleibt abzuwarten, ob diese lokale Regelung später in nationales chinesisches Recht umgesetzt wird.

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