Das EU-China Comprehensive Agreement on Investment (CAI): Ein Blick auf die Anhänge

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veröffentlicht am 29. März 2021 | Lesedauer ca. 4 Minuten

von Christina Gigler

  

Am 12. März 2021 wurden von der Europäischen Kommission die lang erwarteten An­hänge zum EU-China Comprehensive Agreement on Investment (CAI) zwischen der EU und China veröffentlicht. Die Anhänge I und II folgen einem Negativlisten-Ansatz in Bezug auf Inländerbehandlung, Meistbegünstigung, verbotene Leistungsanforderun­gen und Anforderungen an die Geschäftsleitung und den Vorstand, während Anhang III als Liste der spezifischen Verpflichtungen und Beschränkungen des Marktzugangs einem Positivlisten-Ansatz folgt.

   

  
  
Im Folgenden geben wir Ihnen einen detaillierten Überblick über den Inhalt der Anhänge mit Fokus auf den Marktzugang für bestimmte Industriezweige und die damit verbundenen Auswirkungen auf europäische Unternehmen in China.

 

Erleichterter Marktzugang

Automobil-Sektor

  • Verpflichtung: Die Beschränkung für mit herkömmlichen Kraftstoffen betriebene Kraftfahrzeuge gilt nicht für den Erwerb von bestehenden mit herkömmlichen Kraftstoffen betriebenen Kraftfahrzeugunternehmen.  Die Beschränkung für New Energy Vehicles (NEV) gilt nicht, wenn die Gesamtinvestitionssumme für das Projekt nicht weniger als 1 Mrd. US-Dollar beträgt. 
  • Beschränkung/Vorbehalt:
    Verbot der Gründung neuer Unternehmen für traditionelle kraftstoffbetriebene Kraftfahrzeuge;
    Eine Erhöhung der Produktionskapazität für traditionelle kraftstoffbetriebene Kraftfahrzeugunternehmen durch bestehende Automobilunternehmen ist nur möglich, wenn:
    • Die Auslastungsrate der Automobilkapazität in den vorangegangenen zwei Jahren höher war als der Branchendurchschnitt der gleichen Produktkategorie;
    • Der Anteil von NEV in den vorangegangenen zwei Jahren höher war als der Branchendurchschnitt;
    • Die Auslastungsrate der Automobilkapazität in den zwei vorangegangenen Jahren in der Provinz, in der das Projekt angesiedelt ist, höher war als der Durchschnitt der gleichen Produktkategorie und es kein Kraft­stofffahrzeugunternehmen derselben Produktkategorie gibt, das speziell von der Industrieaufsichtsbe­hörde offengelegt wird.
     
    Neue unabhängige Investitionsprojekte für reine Elektrofahrzeuge dürfen in einer Provinz nur errichtet werden, wenn:
    • Die Auslastungsrate der Automobilkapazität in einer solchen Provinz in den letzten zwei Jahren höher war als das durchschnittliche Niveau der gleichen Produktkategorie;
    • Bestehende unabhängige Investitionsprojekte für reine Elektrofahrzeuge der gleichen Produktkategorie durch ein Unternehmen in einer solchen Provinz alle abgeschlossen sind und die jährliche Produktion ihren konstruierten Umfang erreicht hat.
  • Mögliche Auswirkung: Bei traditionellen Kraftfahrzeugprojekten sind neue Investitionsprojekte aus Umweltgesichtspunkten verboten, während bereits bestehende Projekte unter bestimmten Bedingungen erweitert werden können. Für die Erhöhung der Produktionskapazität bestehender NEV-Projekte werden keine Beschränkungen angegeben.

 

Lufttransport/Luftfahrt

  • Verpflichtung: Nach einem Jahr ab Inkrafttreten des CAI können EU-Investoren in Dienstleistungen für Computerreservierungssysteme investieren.
  • Beschränkung/Vorbehalt: Verpflichtungen zu Flugzeugreparatur- und -wartungsdiensten unterliegen der Gründung einer juristischen Person. Für die Verpflichtung zu Bodenabfertigungsdiensten kann die Anzahl der Dienstleister an jedem Flughafen abhängig von der Größe des Flughafens begrenzt sein.
  • Mögliche Auswirkung: Die möglichen Auswirkungen sind eher gering.

 

Medizin/Gesundheitswesen

  • Verpflichtung: Verpflichtung zur Errichtung von Krankenhäusern und Kliniken, die sich vollständig in ausländischem Besitz und in privater Trägerschaft befinden, in Peking, Tianjin, Shanghai, Nanjing, Suzhou, Fuzhou, Guangzhou, Shenzhen und auf der gesamten Insel Hainan.
  • Beschränkung/Vorbehalt: Die Verpflichtung schließt Krankenhäuser und Kliniken für Traditionelle Chinesische Medizin aus. Die Mehrheit der Ärzte und des medizinischen Personals soll chinesischer Nationalität sein. Die Einrichtung von Krankenhäusern oder Kliniken unterliegt quantitativen Beschränkungen nach den Bedürfnissen Chinas.
  • Mögliche Auswirkung: Trotz der Beschränkungen erweitern die Verpflichtungen in der Tat den Marktzugang für ausländische Investoren in den aufgeführten Städten, da aufgrund der Negativliste von 2020 medizinische Einrichtungen auf die Form des Joint Ventures beschränkt sind.

 

Forschung & Entwicklung (F&E)

  • Verpflichtung: Beschränkte Verpflichtungen
  • Beschränkung/Vorbehalt: Beschränkung für F&E in Bezug auf Sozial- und Geisteswissenschaften, menschliche Stammzellen, genetische Diagnose- oder Behandlungstechnologie.
     
    China verlangt die Genehmigung von F&E-Aktivitäten, die von ausländisch investierten Unternehmen (FIEs) durchgeführt werden und biologische Ressourcen (einschließlich menschlicher, tierischer, pflanzlicher und mikrobiologischer Ressourcen) nutzen, die aus China stammen und von China geschützt werden. China verlangt auch, dass FIEs die oben genannten Aktivitäten in Form von Kooperationen mit chinesischen Institutionen durchführen und mit ihren chinesischen Partnern die Vorteile teilen, die aus dieser F&E sowie der anschließenden Anwendung und Kommerzialisierung entstehen.
     
    In allen Sektoren behält sich China das Recht vor, jegliche Maßnahme in Bezug auf Subventionen für F&E zu ergreifen oder beizubehalten.
  • Mögliche Auswirkung: Die möglichen Auswirkungen sind eher gering.

 

Immobilien und andere Unternehmensdienstleistungen

  • Verpflichtung: Verpflichtung zur Beseitigung von Joint-Venture-Anforderungen für Immobilien, Miet- und Leasingdienstleistungen, Reparatur und Wartung für Transport, Werbung, bestimmte Bereiche der Markt­forschung, Unternehmensberatung und Übersetzung.
  • Beschränkung/Vorbehalt: Beschränkung auf bestimmte Bereiche der Marktforschung wie Sozialerhebungen und wirtschaftliche und soziale Nachrichtendienste, die nicht im Zusammenhang mit vertriebenen Produkten stehen, z.B. Branchenanalysen, ökonometrische Modellierung, demographische Analysen usw.
  • Mögliche Auswirkung: Die möglichen Auswirkungen sind eher gering.

 

Wasser-/Maritim-Transport

  • Verpflichtung: Verpflichtungen in den Bereichen internationaler Verkehr (Fracht und Passagiere), See­frachtumschlagsdienste, Zollabfertigungsdienste, Containerbahnhofs- und Depotdienste sowie Seefracht­agenturdienste.
  • Beschränkung/Vorbehalt: China behält sich das Recht vor, jede Maßnahme in Bezug auf den inländischen Wassertransport (einschließlich Seekabotage) zu ergreifen oder beizubehalten.
  • Mögliche Auswirkung: Der Binnenschiffsverkehr bezieht sich auf den Passagier- und Frachtverkehr zwischen den Häfen oder Punkten Chinas. Wenn Schiffe der EU von einem Hafen Chinas zu einem anderen fahren, um Fracht für das Ausland zu laden oder Fracht aus dem Ausland zu löschen, wird dies als Teil des internationalen Seeverkehrs betrachtet.

 

Gemeinnützige Organisationen (NGOs)

  • Beschränkung/Vorbehalt: Sofern nicht von der chinesischen Regierung genehmigt:
    Ausländische Investoren und verdeckte Investitionen dürfen nicht in NGOs auf dem Gebiet Chinas inves­tieren; NGOs, die außerhalb Chinas gegründet wurden, dürfen keine Repräsentanzen oder Niederlassungen in China errichten. Um vorübergehend in China tätig zu werden, müssen ausländische NGOs mit inlän­dischen Einrichtungen zusammenarbeiten und die Dauer solcher vorübergehenden Aktivitäten darf ein Jahr nicht überschreiten. 
     
    Die leitenden Angestellten von NGOs, deren Niederlassung auf dem Gebiet Chinas genehmigt wurde, müssen chinesische Staatsbürger sein.
  • Mögliche Auswirkung: Die Beschränkungen für NGOs sind in der Tat nicht neu, sondern bestehen seit 2017.

    Die Beschränkung, dass leitende Angestellte chinesische Staatsbürger sein müssen, ist jedoch neu. Das aktuelle Recht besagt nur, dass eine Repräsentanz einer ausländischen NGO einen Hauptvertreter ernennen muss und je nach Geschäftsbedarf einen bis drei Vertreter ernennen kann, ohne Anforderung an die Nationalität.
     

Ratifizierungsprozess

Angesichts der anhaltenden Reaktionen und Kritik der relevanten Interessengruppen, insbesondere im Europäischen Parlament, ist zu erwarten, dass der Ratifizierungsprozess anspruchsvoll und zeitaufwändig sein wird. Es ist davon auszugehen, dass auch künftige Ereignisse in China eine Rolle für die Ratifizierung spielen werden, z.B. im Hinblick auf die Einhaltung und Entwicklung der Menschen- und Arbeitsrechte.

 

Zusammenfassung

In Bezug auf den Marktzugang wiederholt bzw. vertieft das CAI bzw. seine Anhänge im Allgemeinen lediglich bereits bestehende Verpflichtungen Chinas. Es gibt nur sehr wenige zusätzliche Marktzugangsverpflichtungen in Schlüsselsektoren wie der Automobilbranche und dem Medizin-/Gesundheitswesen, die einen kleinen, aber signifikanten Einfluss auf ausländische Investitionen in China haben können.

 

Der Geltungsbereich des CAI mag durchaus enger sein, als einige Investoren erwartet haben. Man muss jedoch bedenken, dass das CAI kein Freihandelsabkommen ist, sondern vielmehr in einem breiteren Kontext der allgemeinen China-Strategie der EU gesehen werden sollte.

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