China: Herausforderungen bei Verrechnungspreisen im Rahmen der BEPS-Umsetzung

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veröffentlicht am 28. Juni 2018
 
  

Mit der laufenden Umsetzung des BEPS-Aktionsplans werden die Ergebnisse der Gewinn­verteilung von multi­nationalen Unternehmen entlang der globalen Wertschöpfungskette immer transparenter. Für chinesische Tochtergesellschaften (nachfolgend „Tochtergesellschaften”) wird es nicht einfach, auf die Herausforderungen in Bezug auf Verrechnungspreise sowohl bei inländischen Steuer­behörden als auch auf die deutsche Mutter­gesellschaft (nachfolgend „Muttergesellschaften”) und die deutschen Steuerbehörden zu reagieren. Hinzu kommt die Verwaltung und Einhaltung der Compliance-Richtlinien und die Kontrolle von Verrechnungs­preis­risiken.
 


 
Bemerkenswert ist, dass viele Tochtergesellschaften von ihren Muttergesellschaften aufgefordert werden, direkte Anpassungen der Verrechnungspreise für materielle Warentransaktionen vorzunehmen, da die hohe Rentabilität der Tochtergesellschaften von den Steuerbehörden der Muttergesellschaften in Frage gestellt werden kann. In diesem Fall können die Muttergesellschaften eine Anpassung über Last- oder Gutschriften vorschlagen, die im Allgemeinen aus steuerlicher Sicht akzeptiert sind. Aufgrund der strengen Kontrolle der State Administration of Foreign Exchange ist jedoch eine solche Anpassung in China oft nicht möglich. Andere Methoden zur Anpassung der Rentabilität, wie z.B. Rabatte und Subventionen, können zu weiteren steuerlichen Risiken in China oder sogar zur Doppelbesteuerung führen. Insbesondere kann eine deutliche Preisanpassung direkt zu Zollrisiken führen, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Bei potenziellen Zollrisiken können mögliche Anpassungen, selbst wenn sie aus Sicht der Verrechnungspreise aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll erscheinen, nicht gleichzeitig angepasst werden. Dies muss bei der zeitlichen Reihenfolge der Anpassungen beachtet werden.
 

In der Praxis ist es üblich, dass die Muttergesellschaften eine Gebühr von ihren Tochtergesellschaften für die Erbringung von Dienstleistungen in Bezug auf Management, Verwaltung, F&E, Entsendung, Marketing, usw. verlangt. Konzerninterne Servicegebühren unterliegen jedoch der strengen Aufsicht, der sogenannten 6-Schritte-Prüfung, durch die chinesischen Steuerbehörden. Darüber hinaus haben die OECD und die chinesischen Steuerbehörden unterschiedliche Ansichten über Aktionärsaktivitäten. Servicegebühren für Finanzen, Steuern, Personal und Recht werden oft durch die Steuerbehörden angefochten oder abgelehnt.

  

Nach den chinesischen Vorschriften über immaterielle Wirtschaftsgüter sollten einige Aspekte in Bezug auf Lizenzgebühren berücksichtigt werden, bspw. der wirtschaftliche Nutzen, wirtschaftliches und rechtliches Eigentum der immateriellen Vermögenswerte, Lizenzgebühren, Gewinnverteilung, usw. Ebenfalls erwäh­nens­wert ist, dass die chinesische Steuerbehörde neben dem „DEMPE”-Konzept, das von der OECD zur Analyse des Wertbeitrags der immateriellen Wirtschaftsgüter verabschiedet wurde, auch die Förderungs­funktion berück­sich­tigt, die im Einklang mit ihrem seit langem bestehenden Konzept des „local marketing intangibles” steht. Darüber hinaus werden Unternehmen der High-Tech-Industrie (High and New Techno­logy Enterprises, kurz „HNTE”) mit hoher Wahrscheinlichkeit von den chinesischen Steuerbehörden geprüft, wenn sie an verbundene Unternehmen erhebliche technologiebezogene Lizenzgebühren zahlen. Ein Miss­verhältnis zwischen dem HNTE-Status und der Leistung oder Zahlung von Lizenzgebühren würde zu hohen Risiken in China führen.
 

Seit Jahren reagiert China aktiv auf den BEPS-Aktionsplan. Wir raten multinationalen Unternehmen, die lokale Entwicklung und Umsetzung in China aktiv weiter zu verfolgen, sodass mögliche Risiken hinsichtlich verschiedener Aspekte vermieden werden können.
 
 

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