Persönlicher Erfahrungsbericht: Reisen zwischen China und Deutschland in Pandemiezeiten

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veröffentlicht am 14. September 2021 | Lesedauer ca. 7 Minuten

  
Dieser Artikel ist ein persönlicher Erfahrungsbericht unserer Kollegin Christina Gigler, LL.M., Head of Legal Beijing, die über ihre ganz eigenen Erlebnisse und Erkenntnisse während ihrer Reise unter Pandemie-Bedingungen von China nach Deutschland und wieder zurück berichtet. Alle weiteren Informationen zu den aktuellen Reisebestimmungen finden Sie sowohl auf unserer Website als auch auf der behördlichen Internetseiten des Auswärtigen Amtes oder der Außenhandelskammer China.

 

 

Vorab einige kurze Erläuterungen:

Ich bin am 17. Juli 2021 mit einem Linienflug von Peking nach Frankfurt und am 27. August mit einem Charterflug der AHK (Außenhandelskammer China) wieder nach China geflogen und zwar von Frankfurt nach Qingdao (Provinz Shandong, Ostchina). Da es sich bei meinem Rückflug nach China nicht um einen Linienflug handelte, kann es durchaus sein, dass meine Erfahrungen und die in meinem Fall maßgeblichen Einreisebedingungen von denen eines Linienfluges abweichen.

 

Des Weiteren ist zu beachten, dass ich eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für China habe. Das bedeutet, dass ich keinen sogenannten „PU Letter" beantragen musste, um wieder nach China einreisen zu dürfen. Die Aufenthaltsgenehmigung bleibt auch bei Ausreise grundsätzlich gültig. Falls keine gültige Aufenthaltsgenehmigung für China vorhanden ist, muss ein Visum für die Einreise nach China beantragt werden, was sich derzeit eher schwierig gestaltet. 

 

Zudem sei der Hinweis erlaubt, dass sich die Reisebedingungen und -beschränkungen in einem stetigen Wandel befinden und von Stadt zu Stadt bzw. von Provinz zu Provinz unterschiedlich sein können.

 

 

Ausreise aus China nach Deutschland

Meine Ausreise aus China war an sich relativ unkompliziert. Am Wichtigsten ist ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests. Zum Zeitpunkt meiner Ausreise galt Folgendes: Alle Passagiere, die mit dem Flugzeug nach Deutschland reisen, müssen vor dem Abflug ein negatives Testergebnis (z. B. PCR, PoC-PCR) bei ihrer Fluggesellschaft vorlegen. Diese Verpflichtung zur Vorlage eines gültigen Testergebnisses gilt unabhängig davon, ob der Fluggast aus einem Risikogebiet einreist oder nicht. Der Test sollte nicht früher als 72 Stunden vor der Einreise nach Deutschland durchgeführt werden. Die Vorlage einer Impf- oder Genesungsbescheinigung kann das negative Testergebnis ersetzen.

 

Ich musste das negative Testergebnis sowohl beim Check-in am Flughafen in Peking zeigen als auch bei Einreise nach Deutschland am Flughafen in Frankfurt. Ich würde grundsätzlich empfehlen, das negative Testergebnis sowohl in ausgedruckter als auch in elektronischer Form auf dem Handy verfügbar zu haben. Zudem vereinfacht es das Verfahren, wenn das Testergebnis sowohl auf Chinesisch als auch auf Englisch ist. Es empfiehlt sich somit, den PCR-Test in einem internationalen Krankenhaus durchführen zu lassen. Das Testergebnis bekommt man normalerweise innerhalb von 24 Stunden.

 

Einreise von Deutschland nach China

Die Einreise von Deutschland nach China war umso komplizierter. Für mich galt, dass ich vor Einreise insgesamt drei Tests vorlegen musste, einen negativen PCR-Test zwischen 72 und 36 Stunden vor Abflug, einen zweiten negativen PCR-Test und einen IgM-Antikörpertest innerhalb von 36 Stunden vor Abflug, wobei der erste PRC-Test und die beiden anderen Tests bei verschiedenen Testinstitutionen gemacht werden mussten. Neu war, dass die Tests nicht einfach am Frankfurter Flughafen durchgeführt werden konnten, sondern dass die Tests in dem Konsularbezirk gemacht werden mussten, in dem man den Aufenthaltsort in Deutschland angegeben hat.

 

Die Testergebnisse mussten bestimmte Voraussetzungen erfüllen, nämlich sollten auf dem Testergebnis folgende Informationen angegeben sein: Name der getesteten Person, Name und Adresse der Testeinrichtung, Datum des Eingangs, Art und Zeitpunkt der Probenahme, Testmethode (beim PCR-Test entweder Rachen- oder Nasenabstrich, die TMA-Testmethode wird nicht akzeptiert; beim Antikörpertest wird nur die venöse Blutentnahme akzeptiert, kein Stechen in den Finger), und beim IgM-Antikörpertest muss die Menge der IgM-Antikörper angegeben sein.

 

Ich selbst habe den zweiten PCR-Test und den Antikörpertest am Münchner Flughafen gemacht, da das Testcenter dort darauf spezialisiert ist, Testergebnisse nach den Anforderungen Chinas auszustellen. Auch wenn die Kosten am Flughafen im Vergleich zu anderen Testcentern am höchsten waren, würde ich jedem strengstens empfehlen, zumindest den Antikörpertest an einem Flughafen machen zu lassen, da das Ergebnis innerhalb weniger Stunden oder quasi sofort verfügbar ist und die Flughafen-Testcenter generell die strengen Anforderungen an die Testergebnisse erfüllen.

 

Die Testergebnisse sind verpflichtend, um eine "Gesundheitsbescheinigung" (grüner QR-Code) zu erhalten. Alle Testberichte müssen zusammen mit anderen Dokumenten auf die Webseite https://hrhk.cs.mfa.gov.cn/H5/ hochgeladen werden, um den grünen QR-Code vom zuständigen chinesischen Generalkonsulat oder der chinesischen Botschaft in Deutschland zu erhalten. Wenn der Antikörpertest nicht nur einen IgM-Test enthält, sondern zusätzlich einen IgG-Test umfasst, wird empfohlen, auch dieses IgG-Ergebnis hochzuladen, da nur vollständige Testberichte akzeptiert werden. Wenn das IgM-Ergebnis positiv ist, führt das zur Ablehnung des grünen QR-Codes und Reisende sind nicht  zur Einreise nach China berechtigt. Wenn das IgG-Ergebnis positiv ist und Reisende nicht vollständig geimpft oder genesen sind, kann das ebenfalls zur Ablehnung des grünen QR-Codes führen. Es wird geraten, alle Dokumente gemeinsam hochzuladen, da ein separates Hochladen zur Ablehnung des grünen QR-Codes führen kann. Zu berücksichtigen ist, dass die Dokumente nur in Form von Fotos (jpg-Dokumente) hochgeladen werden können. PDF-Dokumente müssen also vor dem Hochladen zunächst in jpg-Formate geändert werden.

 

Es ist strengstens zu empfehlen, nach Erhalt des gründen QR-Codes einen Screenshot davon zu machen, um diesen jederzeit vorzeigen zu können. Beim Check-in werden Reisende gebeten, sich nochmals in die Webseite einzuloggen und den grünen QR-Code in Echtzeit vorzuzeigen; der grüne QR-Code gilt als Voraussetzung, um einchecken zu können. Ein Online-Check-in ist grundsätzlich nicht möglich.

 

Nach dem Check-in und vor dem Boarding oder während des Fluges ist  auf der Website des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung auszufüllen. Das ist vergleichsweise einfach und selbsterklärend. Nach erfolgreichem Ausfüllen erhält man einen QR-Code des Zolls, den man ebenfalls als Screenshot speichern sollte. Während des Fluges sind weitere Formulare auszufüllen, die Reisende vom Flughafenpersonal erhalten (z. B. Einverständniserklärung zu weiteren PCR-Tests etc.) und die Temperatur der Fluggäste wird gemessen.

 

Das weitere Verfahren nach Ankunft in China läuft sehr koordiniert und geplant ab. Das Aussteigen aus dem Flugzeug wurde nur schrittweise für jeweils 10-12 Personen gestattet. Man folgt dann einem speziell gekennzeichneten Weg und durchläuft verschiedene Stationen. Zunächst wird die Temperatur gemessen, dann werden zwei PCR-Tests durchgeführt (Rachen- und Nasenabstrich) und man wird gebeten, die ausgefüllten Formulare, vorherige Testergebnisse, QR-Codes, Bordkarte, Reisepass usw. vorzuzeigen. Generell ist zu empfehlen, jedes Dokument sowohl in ausgedruckter Form (im Original) als auch auf dem Handy zur Verfügung zu haben.

 

Nachdem man sein Gepäck vom Gepäckband abgeholt hat, folgt man wieder einem gekennzeichneten Weg. Anschließend werden Reisende direkt mit einem Bus vom Flughafen ins Quarantänehotel gefahren. Sowohl Hotel als auch Zimmer werden zentral zugewiesen und können nicht ausgewählt werden.

 

Das Quarantänehotel des Charterfluges ist vergleichsweise gut. Die Zimmer sind groß, das Essen ist reichlich und lecker und jedes Zimmer verfügt über einen eigenen Balkon. Das ist jedoch bei weitem nicht selbstverständlich. Die Quarantänehotels nach Linienflügen werden willkürlich ausgewählt und können von der Qualität und Ausstattung sehr unterschiedlich sein.

 

Die Zimmertür wird während der Quarantäne nicht abgesperrt, jedoch ist es strengstens verboten das Zimmer zu verlassen. Lediglich wenn Essen entgegengenommen oder ein Test durchgeführt wird, darf die Tür geöffnet werden.

 

Während der Quarantäne wurden insgesamt 15 weitere Tests durchgeführt (für Reisende nach Peking und Tianjin).  14 PCR-Tests und ein Antikörper-Serum-Test. Für Reisende an andere Zielorte waren teils weniger Tests erforderlich. Ich musste jeden Tag zweimal meine Temperatur messen und mittels eines QR-Codes in einer WeChat-Gruppe dem Hotel melden. In meinem Fall konnte die Temperatur selbst gemessen werden und es war kein Foto vom Thermometer nötig. Die reine Angabe der Temperatur reichte aus.

 

Es war sogar möglich neben den drei Mahlzeiten pro Tag von einer separaten Menükarte des Hotels Essen zu bestellen. Das dürfte jedoch außerhalb der Charterflüge nicht möglich sein. Reisenden, die mit dem Charterflug im gleichen Hotel untergebracht waren,  war es auch erlaubt, bei Supermärkten oder anderen Online-Anbietern Bestellungen aufzugeben und abgepackte Lebensmittel oder andere Waren liefern zu lassen; ausgeschlossen waren unter anderem frisches Obst und Gemüse oder Alkohol.

 

Für Reisende mit Zielort Peking wurde die Quarantäne einige Wochen zuvor von zwei auf drei Wochen verlängert. Reisende mit Zielort Changchun (Provinz Jilin im Nordosten des Landes) waren sogar zu vier Wochen Quarantäne verpflichtet. Reisende zu anderen Zielorten hatten zumeist zwei Wochen Quarantänepflicht in Qingdao.

 

Nach dem Ende der Quarantäne wird man wiederum zum Flughafen oder Bahnhof gefahren (Taxifahren oder öffentliche Verkehrsmittel sind nicht erlaubt), um noch am selben Tag zu seinem Zielort in China zu reisen. Beim Check-out im Hotel erhalten Reisende neben dem Fapiao (Rechnungsbeleg) für die Hotelkosten auch ein von den Behörden in Qingdao ausgestelltes "Quarantänezertifikat" sowie das Ergebnis des letzten PCR-Tests und eine Übersicht aller PCR-Tests während der Quarantänezeit. Ein längerer Aufenthalt in Qingdao oder in anderen Städten war über die Quarantäne hinaus nicht erlaubt. Selbst am Flughafen und Bahnhof gibt es wieder einen speziell gekennzeichneten Weg, der nicht verlassen werden darf.

 

In den meisten Fällen unterliegen Reisende selbst am Zielort noch einer gewissen Zeit der Selbstquarantäne zu Hause oder der Gesundheitsüberwachung. Die genauen Anforderungen sind mit dem zuständigen Nachbarschaftskomitee abzuklären.

 

Tipps und Ratschläge

Allgemein:

  • Die Vorbereitungszeit, insbesondere für die Einreise nach China, sollte nicht unterschätzt werden. Ich würde bspw. empfehlen, den PCR-Test und den Antikörpertest ein paar Wochen im Vorhinein zu machen, um zu prüfen wie die Testergebnisse aussehen und ob sie vom Inhalt her den chinesischen Anforderungen entsprechen. Zudem sollte man selbst wissen, ob und wenn ja welche Antikörper man hat, um die entsprechenden Dokumente vorbereiten zu können und hierfür genügend Zeit zur Verfügung zu haben.
  • Zudem würde ich empfehlen, rechtzeitig Termine für die Tests zu machen, damit der Test auch im vorgeschriebenen Zeitraum durchgeführt wird.
  • Generell gilt, dass das  Quarantänehotel nicht selbst ausgesucht werden kann. Man kann auch keine Preiskategorie wählen. Somit sollten Reisende  sich darauf vorbereiten, dass sie ggf. ein eher kleines Zimmer haben (mit oder ohne Fenster; mit oder ohne Kühlschrank; mit oder ohne Klimaanlage, mit oder ohne Möglichkeit der Nutzung eines Lieferdienstes).
  • Der gesamte Aufenthalt im Quarantänehotel muss üblicherweise im Voraus beim Check-in an der Rezeption bezahlt werden. Es sollte somit sichergestellt sein, dass sich genügend Geld auf dem chinesischen Bankkonto, der Kreditkarte oder dem WeChat- oder Alipay-Konto befindet. Die Kosten für das Quarantänehotel weichen teilweise stark ab, von RMB 300 – 1000 pro Tag.
  • Vor Einreise nach China ist zu raten (falls noch nicht vorhanden), sich die WeChat-App auf dem Mobiltelefon zu installieren und sich mit der Benutzung vertraut zu machen, da unter anderem jegliche Kommunikation mit dem Hotel über WeChat erfolgt und die  täglich gemessene Temperatur mittels eines QR-Codes über WeChat eingegeben werden muss.
  • Es wird empfohlen, dass Sie oder Ihr Unternehmen Ihr Nachbarschaftskomitee in China über Ihre Rückkehr nach China informieren. Verschiedene Bezirke können nach der obligatorischen Zentral-Quarantäne unterschiedliche Konzepte für die Folgezeit haben. Es kann auch eine zusätzliche Selbstquarantäne oder eine Gesundheitsüberwachung (näheres dazu finden Sie in den Updates vom 19. Mai sowie vom 11. August 2021) erforderlich sein.
  • Neben den Updates auf unserer Seite finden Sie weitere Informationen rund um die aktuellen Reisebestimmungen auf der Website der AHK China sowie des Auswärtigen Amtes.

 

Einreise nach Deutschland:

  • Vor der Einreise nach Deutschland sollte man sich vergewissern, welche aktuellen Einreisebestimmungen gelten, und ob das Land, aus dem man ausreist, in Deutschland als Risikogebiet eingestuft ist oder nicht.
  • Diese Informationen finden sich auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums für Gesundheit.

 

Empfohlene Packliste für Flughafen und Quarantäne:

Gesichtsmasken/Medizinische Mund-Nasen-Masken oder FFP2-Masken, Power Bank, Kugelschreiber zum Ausfüllen diverser Formulare, Desinfektionsmittel, chinesische SIM-Karte oder andere Option für mobile Datenbenutzung in China, Mehrwegflasche für Wasser, Handtuch (Hotelhandtuch wird während der Quarantäne womöglich nicht gewaschen), Putzutensilien (für Oberflächen, zum Abspülen, zum Wäsche waschen), digitales Thermometer, Sprungseil und/oder Yogamatte, Salz und Pfeffer, getrocknetes Obst, Nüsse, Instantkaffee oder Tee, Arzneimittel, Besteck, Schneidebrett, Bücher, Podcasts, HDMI-Kabel, Lautsprecher zum Musikhören etc.

 

Impfung:

  • Generell vereinfacht eine Impfung das Reisen derzeit nicht. Eine Impfung ist auch keine Voraussetzung für die Ein- oder Ausreise.
  • Im Gegenteil, falls Reisende bereits geimpft sind, erschwert das unter Umständen sogar die Einreise nach China, da bei Vorliegen von Antikörpern zusätzliche Unterlagen (wie Impfpass) eingereicht und weitere Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Auch wenn bereits Antikörper vorhanden sind, kann jedoch grundsätzlich unter bestimmten Bedingungen nach China eingereist werden.
  • Bisher sind die chinesischen Impfstoffe in Deutschland noch nicht offiziell anerkannt. Wer sich neben einer chinesischen Impfung zusätzlich in Deutschland impfen lassen will, sollte folgendes beachten:
  • Eine Kreuzimpfung mit Johnson & Johnson (neben den chinesischen Impfstoffen Sinopharm oder Sinovac) ist in Deutschland nicht zugelassen.
  • Wenn man bereits in China eine Impfung erhalten hat, würde zum Beispiel die Biontech-Impfung in Deutschland als Zweitimpfung gelten und man bräuchte dann nur eine Impfdosis, um in Deutschland als voll geimpft zu gelten. Wenn die Möglichkeit besteht, sollten jedoch beide Dosen geimpft werden, da bei Vorliegen von Antikörpern von chinesischer Seite verlangt wird, dass ein voller Impfschutz nachgewiesen werden kann. Die chinesische Botschaft bzw. das chinesische Konsulat empfiehlt dringend, dass der Impfvorgang (vollständige Impfung) mindestens zwei Wochen vor der Abreise abgeschlossen ist.

 

Alle hier angegeben Informationen beruhen auf persönlichen Erfahrungen und stellen ein unverbindliches Informationsangebot dar. Es handelt sich dabei weder um eine rechtliche, steuerrechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung, noch kann es eine individuelle Beratung ersetzen. Bitte bedenken Sie, dass die jeweiligen Voraussetzungen für eine Reise von und nach China individuell sehr unterschiedlich sein können. Sprechen Sie uns gerne an.

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