Warenverkehr und Zollwirtschaft

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Dr. Alexander Kutsch antwortet

 
 Wie hat sich der gobale Warenverkehr entwickelt?

Weltweit hat sich das Exportvolumen seit 1995 auf 16 Bill. Euro fast vervierfacht. In Deutschland ist es von 64 Mrd. Euro (1970) auf über 1 Bill. Euro gestiegen – gerade hier erwirtschaften mittlerweile auch kleinere Mittelständler mit Nischenprodukten wesentliche Umsätze, häufig außerhalb der Europäischen Union (EU). Dem entgegen steht die wachsende Reglementierung des Warenverkehrs, insbesondere über technische Standards, Zölle und Bürokratie – trotz aller Bemühungen z.B. um Freihandelszonen.
 

 Sehen Sie große regionale Unterschiede?

China, USA und Deutschland bleiben die maßgeblichen Handelsnationen, zudem Japan. In Asien werden generell die größten Wachstumsraten und Handelspotenziale erwartet. Hoch industrialisierte Länder exportieren zunehmend Dienstleistungen, Know-how und Technologien, während Schwellenländer und die BRIC-Staaten vermehrt Industrieprodukte exportieren.
 

 Wie wird der internationale Warenverkehr auf die vielen sozio-politischen Konflikte reagieren?

Export-Beschränkungen, Sanktionen, Währungseinbrüche und erhöhte Zahlungsausfallrisiken erschweren den Warenverkehr. Der globale Handel wird dennoch weiter wachsen, auch wenn sich Handelsströme temporär verlagern und Compliance-Anforderungen steigen. Projekte wie die Asiatisch-Pazifische Wirtschaftsgemeinschaft oder das transatlantische Freihandelsabkommen bezeugen das Streben nach vernetzten Volkswirtschaften.
 

 Auf welche Regularien müssen sich Unternehmen einstellen, die nach Deutschland importieren?

Der Warenverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten ist vereinfacht. Bei Importen aus Drittländern fallen grundsätzlich Zollabgaben an, sofern keine Ausnahmen vorliegen oder keine besondere Herkunft dokumentiert werden kann. Hinzu kommt die sog. Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) mit 19 Prozent, die vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer jedoch wieder als Vorsteuer abziehen, sofern sie dies nicht übersehen – was häufiger vorkommt. Bei der Einfuhr von Kaffee, Tabak, Alkoholika und Mineralöl werden Verbrauchsteuern erhoben, die zu einer definitiven Belastung führen. Zum Schutz bestimmter Rechtsgüter bestehen schließlich besondere Handelsverbote und Beschränkungen, z.B. im Lebensmittelbereich.
 

 Wie bekommen Unternehmen die komplexe Zollwirtschaft in den Griff?

Eine effiziente Zollabwicklung vermeidet Kosten und Haftungsrisiken der Geschäftsführung. Zielgerichtete Investitionen zahlen sich aus. Generell empfiehlt es sich, die für die Zollabwicklung relevanten Stammdaten möglichst maschinell im ERP-System vorzuhalten und sie möglichst automatisiert aufzubereiten. Unternehmen können dadurch Lieferungen reibungsloser abwickeln, Lieferzeiten reduzieren und Zollkosten durch eine maschinelle Präferenzermittlung und Minimierung von Verwaltungsaufwand einsparen. Unternehmen mit potenziell sensiblen Produkten oder Kunden werden zudem über ein entsprechendes Exportkontrollsystem nachdenken müssen.
 

 Welche weiteren Tipps geben Sie Unternehmen an die Hand, die vom Außenhandel leben?

Unternehmen, die sich verbessern möchten, werden ihr Personal verstärken und / oder fortbilden und punktuell externen Sachverstand hinzuziehen müssen. Im Weiteren können sie ihre bestehenden Lieferbeziehungen und -konditionen analysieren und wesentliche steuerliche und zollrechtliche Belastungen auf den Prüfstand stellen. Häufig kann mit wenigen Maßnahmen, wie sog. Konsignationslagern, besonderen Verarbeitungsverfahren oder Direktlieferungen, ein interessanter Kostenvorteil generiert werden.
 
Vorsorglich sollte auch die Expertise im Bereich der Verrechnungspreise, der Gestaltung internationaler Verträge und der Zahlungsabsicherung nicht vernachlässigt werden. Unternehmen ist natürlich bekannt, dass der Handel mit ausländischen Geschäftspartnern oder der ausländischen Vertriebstochter rechtliche und steuerliche Besonderheiten mit sich bringt. Auf lange Sicht werden die Unternehmen erfolgreich sein, die sich bestimmte Qualitätsstandards auferlegen.
 

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Dr. Alexander Kutsch

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater

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