Die „Indian Accounting Standards” – Weitere Annäherung an die IFRS

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Von Rahul Oza und Aafreen Athani, Rödl & Partner Pune
 
Das „Ministry of Corporate Affairs” (MCA) hat kürzlich einen Fahrplan zur Einführung und Umsetzung der „Indian Accounting Standards” (Ind-AS) für in Indien ansässige Unternehmen amtlich bekannt gegeben. Das stellt einen weiteren wichtigen Schritt zur Annäherung der indischen Rechnungslegungsvorschriften an die „International Financial Reporting Standards” (IFRS) dar.
 
Die internationalen Rechnungslegungsstandards werden vom „International Accounting Standards Board” (IASB) herausgegeben. Sie umfassen neben den „International Financial Reporting Standards” (IFRS) auch die „International Accounting Standards” (IAS) und die Auslegungen des „IFRS Interpretations Committee” (IFRIC).
 

Die „Indian Accounting Standards”

Die Rechnungslegungsvorschriften in Indien werden von dem „Accounting Standard Board” (ASB) des „Institute of Chartered Accountants of India” (ICAI) herausgegeben und basieren weitgehend auf den IFRS. Mit der weiter voranschreitenden Öffnung der indischen Wirtschaft für ausländische Investoren und der damit verbundenen zunehmenden Integration Indiens in die Weltwirtschaft, ist eine weitere Anpassung und Annäherung der indischen Rechnungslegungsvorschriften an die IFRS notwendig geworden.
 
Die Ind-AS stehen im Einklang mit den IFRS, weisen in einigen Punkten aber auch Unterschiede auf, die vom MCA jeweils amtlich bekannt gemacht werden. Derzeit sind 35 angenäherte Rechnungslegungsstandards bekannt gegeben worden, die 13 Unterschiede aufweisen. Jedes Unternehmen kann freiwillig die neuen Ind-AS für ihre Abschlüsse ab dem 1. April 2015 anwenden.
 

Verpflichtende Anwendung

Das Ministerium hat Kriterien, die sich nach Börsennotierung sowie Schwellenwerten des Reinvermögens unterscheiden, festgelegt, nach denen die Unternehmen zwingend die neuen Ind-AS zu den Stichtagen 1. April 2016 oder 1. April 2017 anzuwenden haben.
 

Ausnahmen

Der von der MCA festgeschriebene Plan zur Einführung und Umsetzung gilt nicht für Versicherungsgesellschaften, Banken, bankfremde Finanzunternehmen und Unternehmen, die an einer SME Börse (SME kurz für „small and medium-sized enterprises”) notiert sind oder sich im Prozess der Notierung befinden. Dementsprechend sind diese Unternehmen von der Anwendung der Ind-AS für die Erstellung ihrer Abschlüsse ausgenommen.
 
Darüber hinaus wird eine große Anzahl an Unternehmen, die nicht unter die oben genannten Kriterien der schrittweisen Einführung der Ind-AS fallen, die Möglichkeit haben, mit den bestehenden Indian GAAP („Generally Accepted Accounting Principles”, den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung) fortzufahren, sofern sie sich nicht für die freiwillige Anwendung der Ind-AS entscheiden.
 

Ausblick

Die Einführung der Ind-AS stellt nicht nur eine bloße Änderung der Rechnungslegungsvorschriften dar, sondern wird erhebliche
Auswirkungen auf die gesamte Art und Weise der Geschäftstätigkeit indischer Unternehmen haben. Begrüßenswerterweise werden die neuen Regelungen bei ausländischen Investoren zu mehr Vereinfachung und Transparenz führen.
 
Die Auswirkungen der Umstellung auf die Ind-AS in Bezug auf Rechnungswesen, Berichterstattung, IT-Systeme und Personalabteilung sind von jedem in Indien ansässigen Unternehmen genau zu untersuchen. Für eine erfolgreiche Implementierung der Neuerungen muss frühzeitig mit der Planung begonnen werden.

Kontakt

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Rahul Oza

Partner, Niederlassungsleiter

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