EU-Reform der Abschlussprüfung – Aufwertung des Prüfungsausschusses

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Michael Bock kommentiert 

Die Umsetzung der EU-Abschlussprüferreform ist in vollem Gange. Mitte März hat der Bundestag das sog. Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) verabschiedet. Anders als der Titel vermuten lässt, stellen die Neuregelungen nicht nur die Prüfer, sondern auch die geprüften Unternehmen selbst sowie insbesondere deren Aufsichtsräte und Prüfungsausschüsse vor neue Herausforderungen.
 

Sie betreffen nicht nur die in der Öffentlichkeit diskutierte Auswahl der zu wählenden Abschlussprüfer im Rahmen der neuen Rotationspflichten. Die Aufsichtsräte von kapitalmarktorientierten Unternehmen müssen sich künftig einem erweiterten Aufgabenkreis stellen. Die Rolle des Prüfungsausschusses wird deutlich aktiver.
 

Die neuen Aufgaben des Aufsichtsrats sehen eine Beobachtung des Rechnungslegungsprozesses sowie der dahinter stehenden Prozesse vor. Im Zuge dessen muss der Prüfungsausschuss auch durch die Unter­breitung von Empfehlungen oder Vorschlägen zur Gewährleistung seiner Integrität beitragen. Zudem muss der Prüfungsausschuss die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risiko­management­systems sowie des internen Revisionssystems überwachen. Damit dürfte indirekt auch die Verantwortung des Prüfungsausschusses für die Funktionsfähigkeit der internen Kontroll- und Überwachungssysteme steigen. In Zusammenhang mit der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer hat der Prüfungsausschuss deren Zulässigkeit zu überwachen. Bei Steuerberatungsleistungen muss der Prüfungsausschuss vorab verpflichtend zustimmen, was ggf. eine Anpassung der internen Genehmigungsprozesse erfordern kann.
 

Damit die Mitglieder des Aufsichtsrats ihren gestiegenen Anforderungen gerecht werden, müssen sie künftig über ausreichende Branchenkenntnisse verfügen.
 

Zu guter Letzt wartet das AReG noch mit einer „bösen Überraschung”  in Form von verschärften Sanktionsmechanismen für die Mitglieder des Prüfungsausschusses auf. Neben der Einführung einer Ordnungswidrigkeitsnorm ist auch eine Strafnorm für besonders gravierende Pflichtverletzungen vorgesehen, z.B. in Zusammenhang mit der Auswahl und Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers.
 

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Rolle des Prüfungsausschusses künftig deutlich aufgewertet wird. Im Gegenzug bringt die Entwicklung aber auch erhöhte Anforderungen an seine Mitglieder mit sich. Daher müssen wir für die Wahrnehmung der Aufgaben entsprechende fachliche und zeitliche Ressourcen einplanen. Die Aufgaben unseres Prüfungsausschusses können – wie bisher – auch direkt durch den Aufsichtsrat wahrgenommen werden. Gerade vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass die neuen Anforderungen faktisch auch auf nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen mit einem Aufsichtsrat oder auch Beirat ausstrahlen werden. Der Aufsichtsrat rückt immer mehr in den Fokus.

Michael Bock

Michael Bock ist Diplom-Kaufmann und geschäfts­führender Gesellschafter der REALKAPITAL Vermögens­management GmbH. Er ist Aufsichtsrat und Vorsitzen- der des Prüfungsausschusses bei der DIC Asset AG, Frankfurt, und in gleichen Funktionen auch bei der Mediclin AG, Offenburg, einem Tochterunternehmen der Asklepios-Gruppe. Nach seinem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Köln arbeitete er für eine Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft und für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungs­wirtschaft e.V. Anschließend war er von 1996 bis 2011 für die Provinzial Rheinland Versicherung, zuletzt als Vorstandsmitglied für das Ressort Finanzen tätig.

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