IBOR-Reform – Beobachten Sie die weitere Entwicklung

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veröffentlicht am 24. April 2019
 

Referenzzinssätze wie LIBOR, EURIBOR etc. („IBORS”) spielen auf den Finanzmärkten eine wichtige Rolle für die Festlegung der Konditionen von Krediten und anderen Verbindlichkeiten sowie von Derivaten. Im Nachgang zur Finanzkrise und insbesondere aufgrund aufgedeckter Zinssatz­manipulationen soll das bisherige System in den kommenden Jahren abgelöst werden. Für Unter­nehmen mit IBOR-basierten Verträgen stellt sich die Frage nach den bilanziellen Auswirkungen dieser Reform.

 

 

Aufgrund der EU-Benchmark-Verordnung (Verordnung (EU) 2016 / 1011 vom 8. Juni 2016) sollen EURIBOR und EONIA voraussichtlich ab 1. Januar 2020 abgelöst werden. Ab 2021 will die britische Finanzaufsichts­behörde den LIBOR nicht mehr durch tägliche Abfrage von Daten zu den Interbankenzinssätzen ermitteln. Das IBOR-System soll durch eine Familie sog. „risikofreier Zinssätze” (RFRs) abgelöst werden. Hinsichtlich des Zeitpunkts sowie Art und Umfang der Änderungen besteht jedoch noch Unsicherheit. 

  

Auswirkungen auf Unternehmen

Die bisher geltenden Referenzzinssätze bilden die Grundlage für eine Vielzahl von Verträgen mit einer Laufzeit über 2021 hinaus – sowohl für die Fremdfinanzierung von Unternehmen mit variablem Zinssatz als auch für die zur Absicherung eingesetzten Derivate. Werden die zugrunde gelegten Referenzsätze nicht mehr ermittelt, ergibt sich die Notwendigkeit zur Änderung der betreffenden Verträge. Darüber hinaus sind in der Übergangs­phase bei auf den bisherigen Referenzzinssätzen basierenden Finanzinstrumenten (unvor­hergesehene) Wertänderungen zu erwarten. Aber selbst wenn Unternehmen keine entsprechenden Verträge haben, kann ein IBOR – insbesondere bei IFRS-Bilanzierern – bei der Ableitung von in der Finanzbericht­erstattung verwendeten Abzinsungssätzen immer noch eine Rolle spielen. Von den Auswirkungen können nicht nur Treasury und Rechnungswesen, sondern auch andere Bereiche des Unternehmens wie Risikomanagement, Recht und IT betroffen sein.

 

Auswirkungen auf die Rechnungslegung

Während sich für HGB- und IFRS-Abschlüsse zum 31. Dezember 2018 keine Auswirkungen ergeben, ist für die künftige Finanzberichterstattung die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen. So hat das IASB ein Projekt zur IBOR-Reform aufgesetzt und einen Entwurf mit Änderungen an relevanten IFRS-Standards in Zusammen­hang mit der IBOR-Reform für das 2. Quartal 2019 angekündigt. Kreditverträge und Derivate sowie Sicher­ungsbeziehungen mit IBOR-Bezug sollten, sofern nicht bereits geschehen, inventarisiert und aufgrund der IBOR-Reform zur Diskussion stehende Änderungen auf mögliche bilanzielle Konsequenzen untersucht werden. Probleme könne sich insbesondere dann ergeben, wenn bei einer Sicherungsbeziehung die Referenzzinssätze in Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgelöst werden.

 
Werden IBOR-basierte Abzinsungssätze im Rahmen von Bewertungsmodellen (zur Ermittlung eines beizu­legenden Zeitwerts) verwendet, stellt der Übergang auf einen neuen Referenzzinssatz möglicherweise eine Methodenänderung dar, über die zu berichten ist. V.a. bei IFRS-Bilanzierern können sich Auswirkungen auf eine Vielzahl von Abschlussposten wie Rückstellungen, Leasingverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Ver­sorgungsplänen, aber auch – in Zusammenhang mit der Werthaltigkeitsbeurteilung – auf Sachanlagen oder immaterielle Vermögenswerte ergeben.

 

Handlungsbedarf

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