ESMA-Update: „Questions and Answers“ zur Anwendung der AIFM-Richtlinie

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Am 11. November 2014 hat die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) ihre sogenannten „Questions and Answers” zur Anwendung der AIFM-Richtlinie erneut aktualisiert – siehe auch unsere Beiträge im Fonds-Brief direkt 9. Oktober 2014, im Fonds-Brief direkt 28. August 2014 sowie im Fonds-Brief direkt 26. Februar 2014.
 
Mit den derzeit ausschließlich in englischer Sprache abrufbaren „Questions and Answers” beantwortet die ESMA Fragen, die sowohl von der Öffentlichkeit als auch von zuständigen Aufsichtsbehörden zur praktischen Anwendung der AIFM-Richtlinie gestellt wurden. Auf diese Weise sollen gemeinsame Aufsichtskonzepte bzw. Verfahren bei der Anwendung der AIFM-Richtlinie und der dazugehörigen mitgliedsstaatlichen Umsetzungsmaßnahmen gefördert werden. Die „Questions and Answers” richten sich vornehmlich an die zuständigen Aufsichtsbehörden, die sich in ihrer aufsichtsrechtlichen Praxis an den Antworten der ESMA zu orientieren haben. Sie sollen aber auch den Verwaltern Alternativer Investmentfonds von Nutzen sein, indem sie Klarheit über den Inhalt der Regelungen der AIFM-Richtlinie schaffen.
 

Neuerungen 

Die Aktualisierungen betreffen - wie auch die letzten beiden Aktualisierungen - insbesondere die Meldepflichten gegenüber zuständigen Aufsichtsbehörden. Die „Questions and Answers” wurden darüber hinaus um einen weiteren, eigenständigen Abschnitt zum Thema „Berechnung des Gesamtwertes des verwalteten Vermögens” ergänzt. Seit der Aktualisierung werden in den „Questions and Answers” der ESMA somit Fragen zu folgenden neun Themengebieten behandelt:
 
  • Vergütungsregelungen
  • Notifizierung von Alternativen Investmentfonds (AIFs)
  • Meldepflichten gegenüber zuständigen Aufsichtsbehörden nach Maßgabe der Artikel 3, 24 und 42 der AIFM-Richtlinie
  • Notifizierung von Verwaltern Alternativer Investmentfonds (AIFMs)
  • Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) – Dienstleistungen nach Maßgabe des Artikels 6 Absatz 4 der AIFM-Richtlinie
  • Verwahrstelle
  • Berechnung von Leverage-Einsatz
  • Auslagerung
  • Berechnung des Gesamtwertes des verwalteten Vermögens
 
Überarbeitet und ergänzt wurden im Rahmen des Kapitels über die Meldepflichten insbesondere Fragen zu Angaben hinsichtlich etwaiger Rückkaufsvereinbarungen und bestimmter Sicherheiten, zur Berechnung von Umsätzen derivativer Finanzinstrumente und zur Einordnung von Staatsanleihen in bestimmte Kategorien im Rahmen der Erfüllung der Meldepflichten.
 
Die aktuell eingefügten Antworten der ESMA im Hinblick auf die  Berechnung des Gesamtwertes des verwalteten Vermögens betreffen insbesondere das Ob und das Wie der Einbeziehung kurzfristiger derivativer und nicht-derivativer Positionen in die Kalkulation.
 

Ausblick 

Die „Questions and Answers” der ESMA zur Anwendung der AIFM-Richtlinie sollen auch künftig regelmäßig überarbeitet und aktualisiert werden.
 
Weitere Fragen zur praktischen Anwendung der AIFM-Richtlinie können daher nach wie vor auch von Marktteilnehmern bzw. der Öffentlichkeit an folgende E-Mail-Adresse gesandt werden: AIFMD-questions@esma.europa.eu.
 
Für Fragen, die sich speziell auf technische IT-Themen zu den Meldepflichten nach der AIFM-Richtlinie beziehen, ist die folgende E-Mail-Adresse zu verwenden: info.it.aifmd@esma.europa.eu.

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