Heimliches Jahressteuergesetz 2015: Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union

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Das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG) birgt unter dem sperrigen Titel zahlreiche wichtige steuerliche Neuregelungen für Unternehmer.
 
Gerade noch auf die Zielgerade geschafft: Zum 31. Dezember 2014 ist das „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG)” in Kraft getreten. Damit können wesentliche Steueränderungen wie vorgesehen ab dem 1. Januar 2015 angewandt werden.
 
Der Name des Gesetzes resultiert aus den notwendigen technischen und redaktionellen Anpassungen der Abgabenordnung an die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013, die die bisherige Verordnung (EG) Nr. 2913/92 (Zollkodex) bis zum 1. Mai 2016 ablöst. Neben diesen Anpassungen enthält das Gesetz weitere Änderungen mit materieller Auswirkung in verschiedensten Bereichen des deutschen Steuerrechts, weshalb dieses Gesetz vielfach auch als Jahressteuergesetzes 2015 bezeichnet wird. Der Schwerpunkt der Anpassungen liegt im Bereich des Einkommensteuergesetzes und der Abgabenordnung. Hervorzuheben sind insbesondere die Ausdehnung des Teilabzugsverbots nach § 3c Abs. 2 EStG neue Fassung im Einkommensteuergesetz und die Einführung einer Bagatellgrenze von 5.000 Euro beim Reverse Charge-Verfahren bei Lieferungen von edlen und unedlen Metallen im Umsatzsteuergesetz.
 
Zu den weiteren bedeutsamen Änderungen im Einkommensteuergesetz gehören die Neuregelung der Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen, die Ausdehnung der Steuerfreiheit für die Betreuungsberatung und die (Not-)Betreuung von Kindern und Angehörigen, die Konkretisierung der Aufwendungen für die erste Berufsausbildung und die Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrags ausländischer Steuern. In der Abgabenordnung sieht das ZollkodexAnpG die Erweiterung der Mitteilungspflichten zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorfinanzierung sowie die Konkretisierung der Identifikationsmerkmale, der Ablaufhemmung bei Grundlagenbescheiden ressortfremder Behörden und der sachlichen Billigkeit bei der Festsetzung von Steuermessbeträgen vor. Im Außensteuergesetz wird der Begriff der „grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen” neu definiert und die Regelung zur zinslosen Stundung bei der Wegzugsbesteuerung ausgedehnt.
 
Die wichtigsten Änderungen analysieren wir hier:  

zuletzt aktualisiert am 28.01.2015

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Dr. Hans Weggenmann

Diplom-Kaufmann, Steuerberater

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