Besonderheiten beim Verhandeln mit deutschen Mittelständlern für chinesische Investoren

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zuletzt aktualisiert am 2. Februar 2022 | Lesedauer ca. 2 Minuten

 

   

Welche Besonderheiten erwarten chinesischen Unternehmen, die in Deutschland ein inhabergeführtes Unternehmen übernehmen oder sich daran beteiligen?

Chinesische Unternehmen spielen in Deutschland eine große Rolle unter den ausländischen Investoren. In der Praxis sammeln besonders Investoren aus China häufig die Erfahrung: „Investieren ist einfach, Integrieren jedoch schwierig“. Auch auf Grund differierender rechtlicher und kultureller Rahmen­bedin­gungen, erleben chinesische Investoren immer wieder einen regelrechten „Kulturschock“. Das gilt sowohl bei Investitionen in ein bestehendes deutsches mittelständisches Unternehmen als auch beim Aufbau eines eigenen Unternehmens in Deutschland.

 

Immer wieder sind es die arbeitsrechtlichen Besonderheiten in Deutschland, die chinesische Investoren „ver­wundern“ und vor besondere Herausforderungen stellen. Obwohl das chinesische Arbeitsrecht als arbeit­nehmerfreundlich anzusehen ist, werden dennoch viele gesetzliche Bestimmungen in Deutschland aus chinesischer Sicht als „äußerst großzügig“ angesehen. Dies zeigt sich beispielsweise beim gesetzlichen Urlaubs­anspruch: Während ein chinesischer Arbeitgeber per Gesetz seinen Arbeitnehmern lediglich 5 bis 15 Tage Erholungsurlaub zu gewähren hat, sind es in Deutschland bei einer Vollzeitbeschäftigung in der Regel mind. 24 Tage. Auch beim Thema Sozialversicherung gibt es deutliche Abweichungen, zumal die Beiträge zur Sozialversicherung in China um ein Vielfaches niedriger sind als Deutschland. Das führt wiederum zu einer abweichenden Kalkulation und Erwartung bei Personalkosten. Solche und weitere wesentlichen Unterschiede machen sich im Transaktionsgeschäft bereits in der Akquisitionsphase bemerkbar, den weitreichenden Folgen wird sich ein chinesischer Investor jedoch zumeist erst im operativen Alltag – Post-Closing – nach Erwerb einer Beteiligung tatsächlich bewusst. 

 

Was ist zu beachten, wenn chinesischen Unternehmen mit deutschen Mittelständlern verhandeln?

Neben dem Beachten von kulturellen Besonderheiten, ist unbedingt ein transparenter und realistischer Zeit­plan zu Beginn eines M&A-Projektes aufzustellen. Hierbei sind vor allem die rechtlichen Besonderheiten im Zusammenhang mit sog. „chinesischen Overseas Direct Investments” (ODI) zu beachten. Für chinesischen Investoren ist jede Investition im Ausland genehmigungspflichtig. Bei einem M&A-Projekt bedeutet das insbe­sondere, dass ein chinesischer Käufer den geschuldeten Unternehmenskaufpreis erst dann zahlen darf, wenn zuvor sämtliche behördliche Freigaben der chinesischen Behörden erteilt wurden. Standardmäßig sind in diesen Freigabeprozess mindestens drei verschiedene chinesische Behörden einzubinden: Zunächst hat der Investor eine Genehmigung oder Registrierung, je nach Art des M&A-Projekts, bei der zuständigen lokalen Behörde der National Development and Reform Commission einzuholen bzw. durchzuführen. Anschließend ist das gesamte M&A-Projekt durch das lokal zuständige Büro des Handelsministeriums (Ministry of Commerce) zu genehmigen bzw. zu registrieren. Im finalen, den Genehmigungsprozess abschließenden Schritt, ist eine Devisenregistrierung vorzunehmen. Hierfür ist die staatliche Devisenverwaltung (State Administration of Foreign Exchange) zuständig. In der Praxis kann auch eine Devisenbank Teilfunktionen des Prozesses übernehmen.

 

Für chinesische Staatsunternehmen und börsennotierte Unternehmen sind darüber hinaus weitere  Voraus­setzungen zu beachten.

 

Für einen erfolgreichen M&A-Prozess mit chinesischen Investoren in Deutschland sind diese Besonderheiten nach dem chinesischen Recht unbedingt bereits im frühen Stadium der Verhandlungen und der Gestaltung der Transaktionsdokumente zu berücksichtigen. 

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Jiawei Wang, LL.M.

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