Aufsichtsräte

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Aufsichtsräten kommt in Deutschland eine besondere Bedeutung zu: Anders als in den Ländern des Common Law, wie z.B. USA und Großbritannien, mit dem dort etablierten Boardsystem, unterliegen Aktiengesellschaften in Deutschland einem dualistischen Führungssystem, in dem die Geschäftsleitung (Vorstand) klar vom Kontrollgremium (Aufsichtsrat) getrennt ist.
 
In den letzten Jahren haben die Pflichten und Haftungsrisiken des Aufsichtsrats bei gleichzeitig steigender Regulierung, u.a. durch die Vorgaben des Aktiengesetzes sowie des Deutschen Corporate Governance Kodex, weiter zugenommen. Um der Kontrollfunktion sowie der Sicherung ordnungsgemäßer Corporate Governance und Compliance umfassend gerecht werden zu können und eigene Haftung zu vermeiden, benötigen Aufsichtsratsmitglieder zusätzlich zu ihrem branchenspezifischen Fachwissen immer tiefer gehende rechtliche, steuerrechtliche, bilanzielle und betriebswirtschaftliche Kenntnisse.
 
Neben der laufenden Kontrolle obliegt dem Aufsichtsrat die Auswahl und Bestellung der Vorstände. Zudem muss er gewährleisten, dass sich deren Vergütung in angemessenem Verhältnis zur Lage der Gesellschaft bewegt sowie an einem nachhaltigen Unternehmenserfolg orientiert. Im Fall von Verfehlungen einzelner Vorstandsmitglieder muss der Aufsichtsrat über deren vorzeitige Abberufung beraten und sie ggf. rechtssicher umsetzen.
 
Durch die EU-Abschlussprüferreform wurden die Verantwortlichkeiten des Aufsichtsrats erweitert und seine Rolle in der Auswahl und Überwachung des Abschlussprüfers gestärkt: Er ist es, der nach einem Auswahlverfahren auf Empfehlung des Prüfungsausschusses der Hauptversammlung einen Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers unterbreitet.
 
Darüber hinaus unterstreicht die EU-Abschlussprüferreform auch die Bedeutung einer intensivierten Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer. So sind bei Unternehmen von öffentlichem Interesse künftig im Prüfungsbericht Art, Häufigkeit und Umfang der Kommunikation mit dem Aufsichtsrat zu beschreiben.
 
Die Sicherstellung von Compliance ist in gleichem Maße Aufgabe von Vorstand und Aufsichtsrat. Soweit im Unternehmen effektive Compliance-Strukturen eingerichtet sind, ist für Aufsichtsratsmitglieder keine Delegation von Aufgaben mit Entlastungswirkung möglich.
 
Zusätzlich führen die fortschreitende Internationalisierung sowie die sich beinahe überschlagende digitale Entwicklung dazu, dass sich die Anforderungen an Aufsichtsräte vervielfachen – auch die Komplexität der Fragestellungen steigt.
 
Interdisziplinäre und internationale Beratung kann eine wertvolle Hilfe bei der erfolgreichen Bewältigung der vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen von Aufsichtsräten sein. Sprechen Sie uns an!

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