Cloud Computing

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​Cloud Computing ist heute in aller Munde und gehört zu den wichtigsten Trends in der Unternehmens-IT. Die Anbieter versprechen mehr Flexibilität, nahezu unbegrenzte Skalierbarkeit und niedrigere Kosten. Dabei werden die unterschiedlichsten Arten von Cloud Computing angeboten: Infrastructure as a Service (IaaS) stellt z.B. die technische Plattform für den IT-Betrieb bzw. Platform as a Service (Paas) für die Entwicklung von Anwendungen für Unternehmen zur Verfügung; Software as a Service (Saas) stellt Anwendungen oder Security as a Service (SecaaS) Sicherheitsdienstleistungen bereit. Gerade Softwarehersteller gehen verstärkt dazu über, Anwendungen nicht mehr zu verkaufen, sondern sie als Cloud-Lösung anzubieten. Nur 2 Beispiele sind Microsoft mit Office 365 und SAP mit einer eigenen Cloud-Lösung.
 
Im Allgemeinen wird bei Cloud Computing zwischen der Public Cloud und der Private Cloud unterschieden. In der Private Cloud wird Cloud-Technologie genutzt, die Daten befinden sich aber in einem dedizierten Rechenzentrum. In der Public Cloud hingegen ist nicht bekannt, wo die Daten liegen, und das Cloud-Angebot ist frei zugänglich. Unter dem Aspekt des Datenschutzes hat sich die Private Cloud für Unternehmens­anwendungen in der Praxis klar durchgesetzt. Die Hybride Cloud, eine Mischform aus beiden Systemen, kombiniert den Sicherheits-Aspekt der Private Cloud mit der Flexibilität und den Kosteneffekten der Public Cloud. Auch bei der Community Cloud können Skaleneffekte genutzt werden: Mehrere Unternehmen mit den gleichen Anforderungen schließen sich zusammen, so dass sie die vorhandenen Ressourcen gemeinsam nutzen können. Der Zugang ist dabei nur dem definierten Nutzerkreis möglich.
 
Allen diesen Angeboten ist gemein, dass es sich für die Unternehmen um Auslagerungen handelt, die unter dem Begriff „Outsourcing” subsumiert werden. Die Verantwortung für die ausgelagerten Anwendungen oder Prozesse verbleibt dabei jedoch beim Auftrag gebenden Unternehmen. Vor diesem Hintergrund gibt es einige Grundsätze, die beim Outsourcing eingehalten werden sollten. So ist die Auslagerung selbst als Prozess zu verstehen, bei dem schon in der Angebotsphase auch an die Beendigung bzw. den Wechsel des Dienstleisters gedacht werden sollte. Daneben sollte das Unternehmen Kontrollen zur Überwachung des Dienstleisters einführen, um den entstehenden Risiken rechtzeitig begegnen zu können.
 
Gerade das Thema der Überwachung – die Prüfung des internen Kontrollsystems bei Dienstleistungs­unternehmen, die Einhaltung des Datenschutzes oder auch die Vorgehensweise bei der Beendigung der Auslagerung – muss in den Verträgen ausreichend berücksichtigt werden.
 
Wir unterstützen Sie bei der vertraglichen Gestaltung der Dienstleistungsverträge oder der Einrichtung des Internen Kontrollsystems zur Überwachung der Dienstleister.
 
Mit cloudgermany.de bieten wir eine eigene Cloud-Lösung mit einer individuell zugeschnittenen technischen Infrastruktur. Sprechen Sie uns an!

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Markus Merk

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