Menschenrechtsangelegenheiten, die bei der Geschäftstätigkeit in der Türkei zu berücksichtigen sind

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zuletzt aktualisiert am 26. Juli 2023 | Lesedauer ca. 2 Minuten


Der Export von mechanischen Produkten ist eine der größten Industrien in der Türkei. 60 Prozent der Produkte werden in EU-Länder exportiert, darunter Deutschland, England, Frankreich, Italien und die USA. Insbesondere der Maschinensektor trägt zur türkischen Wirtschaft bei, indem er den Einsatz von Hochtechnologie fördert und eine große Anzahl von Subindustrien und Lieferketten schafft.


Viele der Akteure dieser Branche sind Unternehmen mit ausländischer Investition und spielen in der gesamten Lieferkette eine andere Rolle. Dieser Sektor, der verschiedene Produkt- und Dienstleistungslinien umfasst, schafft eine dynamische und schnell wachsende Wirtschaft. Gleichzeitig treten jedoch die Risiken bezüglich der Arbeitsrechte auf. Obwohl Gewerkschaftsfreiheit und Arbeitnehmerrechte gesetzlich gewährt sind, können wir dennoch von Zeit zu Zeit auf rechtswidrige Arbeitspraktiken stoßen.


ARBEITSBEDINGUNGEN

Die Arbeitsbedingungen in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit entsprechen meist nicht den gesetzlich vor­ge­schrie­benen Standards. Mit der Einstellung, unterbezahlte Arbeitskräfte zu fördern, um Investoren anzulocken, wird es noch schwieriger, die Balance zwischen Arbeitsbelastung und Bezahlung der Mitarbeiter zu ge­währ­leis­ten. Darüber hinaus genießen Arbeitnehmerinnen zwar die gleichen Rechte wie männliche Arbeitnehmer vor dem Gesetz, es ist jedoch immer noch eine gesellschaftliche und behördliche Diskriminierung zu beobachten.

Die Art und Intensität des Verstoßes variieren auf verschiedenen Stufen der Lieferkette. Manchmal ist es schwie­­rig, eine Menschenrechtsverletzung zu erkennen, die bei einem hochrangigen Lieferanten aufgetreten ist. Wenn beispielsweise in solchen Unternehmen das Volumen der Arbeitsrechtsverletzung hoch ist und häufig auftritt, der Inhalt des Verstoßes jedoch nicht schwerwiegend ist, wird die Verletzung als nicht wirklich rechts­widrig wahrgenommen.


LIEFERANTEN KENNEN

Daher ist es wichtig, die Lieferanten nicht nur aus dem Tagesgeschäft zu kennen, sondern auch darüber nach­zu­den­ken, wie sie ihre Werte rüberbringen. Es ist auch wichtig, einen Einblick in das Geschäftsumfeld und die üblichen Praktiken zu erschaffen, indem man die Bereiche besucht, in denen die Lieferanten tätig sind. Dies kann helfen, die tief verwurzelten Einstellungen und Praktiken zu verstehen, die bei der Erfüllung der Sorg­falts­pflich­ten eine Last darstellen können.


In diesem Zusammenhang wird empfohlen, die Gewerkschaftsfreiheit mit den Lieferanten zu besprechen, einen Beschwerdemechanismus einzurichten und die Lieferanten aufzufordern, die entsprechenden Dokumente vor­zulegen, dass Maßnahmen gegen die Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz ergriffen werden. Des Weiteren ist gleiches Entgelt für männliche und weibliche Arbeitnehmer sicherzustellen. Die Bereitstellung eines existenzsichernden Lohns für alle Mitarbeiter ist ebenfalls wichtig, da ein existenzsichernder Lohn ein universelles Menschenrecht ist und in der UN-Menschenrechtserklärung enthalten ist.


AUFKOMMENDE UMWELTPROBLEME

Andererseits sind Luftverschmutzung, Boden- und Wasserverschmutzung, Biodiversität und Entwaldung die größten Umweltprobleme. Industrielle Verschmutzung beeinflusst die Flora und Fauna der Türkei im Negativen.

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) leidet die Türkei unter übermäßiger Luft­ver­­schmut­zung. Giftige Gase, die während der industriellen Produktionsphasen entstehen, bedrohen die menschliche Gesundheit sehr stark. Die Wasserquellen werden durch die Industrialisierung verschmutzt. Private Unt­er­neh­men und Behörden halten sich nicht an die internationalen Abkommen zum Schutz der Umwelt.

Daher ist es entscheidend, Mitarbeiter und Lieferanten auf ihren Wasserverbrauch und die Nutzung auf­merk­sam zu machen. Eine effektive Zusammenarbeit zwischen Kunden und Lieferanten kann dabei helfen, die ge­setzlichen Anforderungen zu erfüllen.


AUSWIRKUNGEN DES EUROPÄISCHEN GREEN DEAL AUF TÜRKISCHE UNTERNEHMEN IM RAHMEN DES LIEFERKETTENGESETZES

Das deutsche Lieferkettengesetz erfordert nicht nur, dass die Lieferkette frei von Menschenrechtsverletzungen ist, sondern zielt auch darauf ab, das Umweltbewusstsein zu fördern. Die EU hat diesbezüglich verschiedene Verordnungen in Kraft gesetzt.

Auch wenn die Türkei kein Land der Europäischen Union ist und den genannten EU-Verordnungen nicht direkt verpflichtet ist, sind die meisten türkischen Unternehmen aufgrund der Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern und der Türkei in vielen Branchen, von der Herstellung von Ersatzteilen bis zur Lieferung von Waren, Teil der Lieferkette und damit indirekt ebenfalls an die genannten EU-Verordnungen angebunden. Aus diesem Grund verfolgt das türkische Handelsministerium die Entwicklungen und bewertet die Auswirkungen der geltenden Vorschriften und insbesondere des europäischen Green Deal auf türkische Unternehmen mit großer Genauigkeit.

In der Tat hat das Handelsministerium am 16. Juli 2021 einen Aktionsplan für den Green Deal in der Türkei veröffentlicht. Der Aktionsplan zielt darauf ab 1) den Übergang der Türkei zu einer nachhaltigen und 
ressourceneffizienten Wirtschaft zu unterstützen und 2) sicherzustellen, dass die Türkei die umfassenden Veränderungen, die der Europäische Green Deal vorsieht, in einer Weise umsetzt, die die im Rahmen der Zollunion erreichte Integration bewahrt.

Dieser Aktionsplan umfasst Maßnahmen in den Themenbereichen:

  • Kohlenstoffvorschriften an der Grenze 
  • eine grüne und kreislauforientierte Wirtschaft
  • grüne Finanzen eine saubere, erschwingliche und sichere Energieversorgung 
  • grüne Landwirtschaft 
  • grüner intelligenter Verkehr 
  • Bekämpfung des Klimawandels 
  • Diplomatie und 
  • Information und Bildung mit 81 Maßnahmen

Eine Kommission des türkischen Handelsministeriums arbeitet derzeit an der Umsetzung der Maßnahmen, die im Rahmen der EU-Richtlinien eingeführt wurden. 


Als Mitglied der Zollunion verfolgt die Türkei auch die Entwicklungen in den EU-Verordnungen, um nicht hinter den zu ergreifenden Maßnahmen zurückzubleiben, da ein Scheitern mit großer Wahrscheinlichkeit den Handel in und aus der Türkei beeinträchtigen würde. In diesem Zusammenhang beachtet die Türkei die Verordnung zur Schaffung des CO2-Grenzausgleichssystems, die in der EU eingeführt wurde und am 1. Oktober 2023 in Kraft treten soll und die auch im Aktionsplan des türkischen Handelsministeriums geregelt ist. Um zu unterstreichen, wie wichtig die Einhaltung der EU-Vorschriften ist, insbesondere in Bezug auf die Lieferkette, bietet das Handelsministerium entsprechende Veranstaltungen zur Förderung der Wahrnehmung für türkische Privat­unternehmen an.

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