Malaysia: Mindestlohnverordnung für Arbeitgeber mit weniger als fünf Beschäftigten auf den 1. Juli 2023 verschoben

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 11. Januar 2023 | Lesedauer ca. 1 Minute


Wir haben bereits über die Änderungen der Mindestlohnverordnung 2020 und die Ankündigung des malaysischen Premierministers berichtet, dass der nationale Mindestlohn auf 1.500 RM pro Monat angehoben werden soll, was am 27. April 2022 im Rahmen der Mindestlohnverordnung 2022 („Verordnung“) bekannt gegeben wurde.



Für Arbeitgeber mit weniger als fünf Beschäftigten wurde eine befristete Ausnahme bis zum 31. Dezember 2022 vorgesehen. Diese Befreiung gilt jedoch nicht für Arbeitgeber, die unabhängig von der Zahl der Beschäftigten eine berufliche Tätigkeit ausüben. Die Einstufung der beruflichen Tätigkeiten erfolgt nach der vom Ministerium für Human Resources veröffentlichten Standardklassifikation der Berufe in Malaysia.
 
Am 27. Dezember 2022 gab der Minister for Human Resources bekannt, dass eine weitere Fristverlängerung für Arbeitgeber mit weniger als fünf Arbeitnehmern gewährt wird. Sie haben jetzt bis zum 1. Juli 2023 Zeit, die Verordnung einzuhalten.
 
Arbeitgeber mit fünf oder mehr Arbeitnehmern müssen weiterhin den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn von 1.500 RM pro Monat zahlen.
 
Arbeitgeber sollten bei der Einhaltung der Verordnung größte Sorgfalt walten lassen, da die Nichtzahlung des in der Verordnung festgelegten Mindestlohns eine Straftat gemäß Abschnitt 23 des National Wages Consultative Council Act 2011 darstellt. Bei einer Verurteilung wird der Arbeitgeber mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 RM pro Arbeitnehmer belegt.
Deutschland Weltweit Search Menu