Malaysia: Pre-Budget-Statement Juni 2022

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veröffentlicht am 5. Juli 2022 | Lesedauer ca. 4 Minuten

 

Am 3. Juni 2022 veröffentlichte das Finanzministerium ein Pre-Budget Statement (PBS), um die Ausrichtung und den Schwerpunkt des kommenden Haushalts 2023 im Oktober bekanntzugeben. Dies ist das zweite PBS, das das Finanzministerium („MOF”) im Rahmen seiner Bemühungen um die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und um die Verbesserung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht bei der Aufstellung des Haushalts 2023 veröffentlicht. 

 

  

   

 

Das PBS gibt unter anderem einen Ausblick auf die aktuelle wirtschaftliche und fiskalische Lage Malaysias, die Steuereinnahmen und die Ausgabenstrategie sowie die makroökonomischen Aussichten für 2023. Der Haushalt 2023 konzentriert sich auf das Wohlergehen der Bevölkerung, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, die Stärkung der malaysischen Wirtschaft und ein Gleichgewicht zwischen Wachstum und Haushalts­kon­so­li­die­rung.
 
Im PBS wird berichtet, dass die Steuereinnahmen im Jahr 2022 auf 171,4 Milliarden RM oder 10,5 Prozent des BIP geschätzt werden. Die Steuereinnahmen im April 2022 waren höher als erwartet, was auf die Einführung von „Cukai Makmur” (eine einmalige Körperschaftssteuer von 33 Prozent, die für anrechenbare Einkommen über 100 Millionen RM im Veranlagungsjahr 2022 gilt) und die Erholung von Unternehmen und Wirtschaft in Malaysia zurückzuführen ist.
 
Aus steuerlicher Sicht befasste sich das PBS mit den folgenden wichtigen Punkten. 
 

1. Umsetzung des Zwei-Säulen-Konzepts 

Die malaysische Regierung und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung („OECD”) haben sich darauf verständigt, den Zwei-Säulen-Ansatz (d.h. Säule 1 und Säule 2) ab 2023 umzu­set­zen. In diesem Zusammenhang führen die malaysische Regierung und die OECD derzeit Gespräche über die technischen Einzelheiten der Umsetzung der Besteuerung der digitalen Wirtschaft im Rahmen des BEPS-Ak­tionsplans 1.
 
Hier noch einmal im Überblick:
  • Säule 1, die für große multinationale Unternehmen („MNEs”) mit einem Umsatz von mehr als 20 Milliarden Euro (ca. 93 Milliarden RM) und einer Rentabilität von mehr als 10 Prozent gilt, zielt darauf ab, bestimmte Beträge des steuerpflichtigen Einkommens in Marktgerichtsbarkeiten umzuverteilen, was zu einer Änderung des effektiven Steuersatzes und der Barsteuerverpflichtungen sowie zu einer Auswirkung auf aktuelle Ver­rechnungspreisvereinbarungen führt.
  • Säule 2, die für multinationale Unternehmen mit einem weltweiten Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. Euro (ca. 3,5 Mrd. RM) gilt, soll sicherstellen, dass das Einkommen zu einem angemessenen Satz besteuert wird, und sieht eine Reihe von Mechanismen vor, um die Zahlung dieser Steuer zu gewährleisten, indem ein effektiver Mindeststeuersatz (ETR) von 15 Prozent von jeder Gerichtsbarkeit eingeführt wird. Dies wird durch die Auferlegung einer Zusatzsteuer auf die in einem Land anfallenden Gewinne umgesetzt, wenn der ETR auf der Ebene des jeweiligen Landes unter 15 Prozent liegt. 
 
Ausgehend von der oben genannten Umsatzschwelle sollten malaysische Unternehmen der zweiten Säule mehr Aufmerksamkeit schenken, da sie wahrscheinlich für die meisten von ihnen anwendbar sein wird. Insbesondere sollten die folgenden Punkte beachtet werden:
  • Fundierte Kenntnisse der Globalen Anti-Base-Erosion-Regeln (GloBE);
  • Die Fähigkeit, relevante Informationen zu extrahieren und die Verfügbarkeit interner Kontrollen, um die GloBE-Regeln zu überwachen und festzustellen, ob die Schwellenwerte der GloBE-Regeln überschritten werden;
  • Zusammenstellung von Finanzinformationen zur Berechnung der Aufstockungssteuer, einschließlich der hierzu erforderlichen Kapazitäten der Buchhaltungssysteme;
  • die Möglichkeit, bei Bedarf Simulationen durchzuführen, um die Auswirkungen einer etwaigen Auf­stoc­kungs­steuer zu ermitteln.  

2. Ausweitung des Einkommensteuernetzes 

Die malaysische Regierung plant die schrittweise Einführung der elektronischen Rechnungsstellung als Teil der Bemühungen, die Effizienz der malaysischen Steuerverwaltung in der digitalen Wirtschaft zu verbessern. Mit der elektronischen Rechnungsstellung können Unternehmen die Qualität ihrer Dienstleistungen verbessern, Bußgelder und Kosten für die Einhaltung von Vorschriften reduzieren und die Effizienz im Tagesgeschäft stei­gern. Da die elektronische Rechnungsstellung Teil der Maßnahmen zur Ausweitung des Einkommens­steuer­net­zes ist, wird sie die Steueridentifikationsnummer verwenden, die voraussichtlich im Jahr 2022 eingeführt wird.
 

3. Verbesserung des Steuersystems

Die malaysische Regierung hat sich verpflichtet, die verschiedenen Vorschläge des Steuerreformkomitees weiter umzusetzen, die von steuertechnischen Aspekten über Anreize und Erleichterungen bis hin zu Steu­er­verwaltungs- und Verfahrensfragen reichen und den Steuerzahlern mehr Rechtssicherheit bieten.  
 

Updates zu Steueranreizen

Anreize für die Risikokapitalbranche
Nach der bisherigen Einkommenssteuerverordnung (Exemption Order) ist der Gewinnanteil aus Risiko­ka­pi­tal­investitionen von der Steuer befreit. Mit der neuen Freistellungsverordnung wurde der Anwendungsbereich der Einkommensteuerbefreiung auf die von YA 2018 bis YA 2026 erhaltenen Verwaltungs- und Erfolgsgebühren erweitert.

Anreize für Investitionen in Equity Crowdfunding
Gebietsansässige Privatpersonen, die in ein Unternehmen investieren, erhalten eine 50-prozentige Steuer­be­freiung für den Investitionsbetrag, der auf 50.000 RM pro Jahr begrenzt ist. Die Steuerbefreiung wird im Fol­ge­jahr nach dem Jahr der Investition gewährt.
 
Anreize für die Umsetzung des Industry4WRD Vendor Development Program
Dem Ankerunternehmen, das die Ausgaben für das Programm tätigt, wird ein doppelter Abzug gewährt. Die Ausgaben sind auf 1 Mio. RM pro Jahr begrenzt und können in 3 aufeinanderfolgenden Jahren ab dem Jahr der Investition geltend gemacht werden.
 
Entdeckung von mehr als 30.000 Unternehmen, die weder registriert sind noch ihr Einkommen erklärt haben
In einer Pressemitteilung vom 14. Juni 2022 teilte das Malaysia Inland Revenue Board (MIRB) mit, dass es mehr als 30.000 Unternehmen gibt, die weder registriert sind noch ihr Einkommen beim MIRB gemeldet haben. 
 
Um eine verbesserte freiwillige Steuereinhaltung zu erreichen, konzentriert sich das MIRB auf Sensibilisierung durch Aufklärung und unterstützende Dienstleistungen, die unter dem Kürzel AES bekannt sind. Auf diese Weise ermutigt das MIRB diese Unternehmen, sich freiwillig registrieren zu lassen und ihren steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen. In diesem Zusammenhang hat das MIRB eine einmonatige Frist bis zum 15. Juli 2022 angekündigt, um die notwendigen Steuerverpflichtungen zu erfüllen. 
 
Das MIRB hat die Absicht geäußert, bei den identifizierten Unternehmen eingehende Steuerprüfungen durch­zuführen und Steuerfragen genauer zu prüfen. 
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