Malaysia: Steuerbefreiung für Auslandseinkünfte

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veröffentlicht am 21. Januar 2022 | Lesedauer ca. 2 Minuten

 

Im Rahmen des Budget 2022 schlug die malaysische Regierung vor, die die in Paragraph 28, Absatz 6 des malaysischen Einkommensteuergesetzes vorgesehene Steuerbefreiung für Einkünfte aus ausländischen Quellen (Auslandseinkünfte), die von einer natürlichen oder juristischen Person (mit Ausnahme einer gebietsansässigen Gesellschaft, die in den Bereichen Bankwesen, Versicherung oder See-/Luftverkehr tätig ist) erzielt werden, aufzuheben. Die Aufhebung der Befreiung von Auslandseinkünften sollte zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

 

  

Am 30. Dezember 2021 gab das Finanzministerium (MoF) in einer Pressemitteilung bekannt, dass bestimmte Auslandseinkünfte, die vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2026 eingenommen werden, weiterhin von der Steuer befreit bleiben.

   

Steuerbefreiung für Auslandseinkünfte von gebietsansässigen Privatpersonen

Das Finanzministerium hat sich bereit erklärt, alle von gebietsansässigen, natürlichen Personen bezogenen Auslandseinkünfte von der Steuer zu befreien, mit Ausnahme von gebietsansässigen, natürlichen Personen, die ihre Geschäftstätigkeit über eine Personengesellschaft ausüben. Nicht gebietsansässige Steuerzahler (d.h. natürliche Personen, Unternehmen und sonstige) bleiben weiterhin von der Einkommenssteuer gemäß Paragraph 28, Absatz 6 des malaysischen Einkommenssteuergesetzes befreit.

   

Die Steuerbefreiung ermöglicht es den Steuerpflichtigen, ihr Einkommen steuerfrei nach Malaysia zu überweisen, und soll sie ermutigen, das auch weiterhin zu tun. Diese Steuerbefreiung ist vor allem für malaysische Staatsbürger von Vorteil, die in Singapur arbeiten, aber in Malaysia leben, damit sie ihre Einkünfte weiterhin nach Malaysia überweisen können, ohne einer zusätzlichen Einkommensteuer zu unterliegen.

     

Steuerbefreiung für ausländische Dividenden

Unternehmen und Gesellschaften mit beschränkter Haftung werden von der Einkommenssteuer auf Dividenden befreit, während für natürliche Personen eine Steuerbefreiung für alle Arten von Einkünften, einschließlich Dividenden, gilt.

   

Auf diese Weise soll die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität Malaysias als regionaler Hub gefördert, und mehr multinationale Unternehmen (MNEs) dazu ermutigt werden, ihren Firmensitz oder ihre Holdinggesellschaft hier anzusiedeln.

      

Steuerbefreiung auf alle Auslandseinkünfte für Cukai Makmur (Wohlstandssteuer)

Das Finanzministerium gab außerdem bekannt, dass im Veranlagungsjahr 2022 erzielte Auslandseinkünfte von der Steuerberechnung für die Wohlstandssteuer ausgenommen sind. Mit dieser Ankündigung werden die Bedenken der multinationalen Unternehmen hinsichtlich der Anwendbarkeit der Wohlstandssteuer in Höhe von 33 Prozent auf die im Veranlagungsjahr 2022 nach Malaysia überwiesenen Auslandseinkünfte ausgeräumt.

Die oben genannten, vom Finanzministerium angekündigten Steuerbefreiungen sind an Bedingungen geknüpft, die in den von der malaysischen Steuerbehörde zu erlassenden Richtlinien festgelegt werden. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, sobald diese Richtlinien veröffentlicht wurden.

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Priya Selvanathan

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