Der europäische Green Deal und aktuelle Entwicklungen zur Nachhaltigkeit

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veröffentlicht am 7. April 2021 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Der Klimawandel und seine Folgen gehören aktuell zu den sehr intensiv diskutierten Themen in Politik und Wirtschaft. Er muss unternehmensspezifisch adressiert und Geschäftsmodelle müssen auf den Prüfstand gestellt werden. So gewinnt die klima­bezogene Berichterstattung in Deutschland und auf europäischer Ebene stetig an Interesse und von Markt- und regulatorischer Seite nimmt der Druck in Bezug auf Nachhaltigkeit und Transparenz zu.


Neben der bereits eingeführten nichtfinanziellen Erklärung verfolgt die EU-Kommission mit dem Aktionsplan „Sustainable Finance” und der Konkretisierung der nichtfinanziellen Unternehmensberichterstattung durch unverbindliche Leitlinien zu klimabezogenen Angaben weitere Schritte auf dem Weg zu einer nachhaltigen Unternehmensführung. Zudem hat Europa mit dem Grünen Deal einen Fahrplan für eine nachhaltige EU-Wirtschaft geschaffen. Der Amtsantritt von Joe Biden in den USA schürt weitere Hoffnungen in Sachen Klima­schutz voranzukommen. Eine globale Betrachtung und mögliche Kooperationen können die weltweite Klimapolitik stärken.

   

Sustainable Finance: Konzepte für eine nachhaltige Finanzwirtschaft

Auf der Basis des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums haben die europäischen und nationalen Gesetzgeber sowie Aufsichtsbehörden bereits eine Vielzahl von Vorschriften vorgelegt. Erste Ansätze sind dazu bereits in das EU-Recht u.a. bei der Taxonomie-Verordnung aufgenommen worden: Die Offenlegungsverordnung ist am 10. März 2021 in wesentlichen Teilen (Level 1) in Kraft getreten.


Finanzdienstleister sind dazu verpflichtet, Anlegerinnen und Anleger transparent über Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Finanzprodukte zu informieren. Konkret geht es dabei um Nachhaltigkeitsrisiken und „negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren”. Damit sind speziell „Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung” gemeint. Dem Finanzsektor kommt somit bei der nachhaltigen Transformation vieler Wirtschafts- und Gesellschaftsbereiche eine wachsende Treiberrolle zu.

Ab 2022 (Level 2) müssen Nicht-Finanzunternehmen, die zur CSR-Berichterstattung verpflichtet sind, z.B. den Anteil „grüner” Umsatzerlöse, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben veröffentlichen. Die Offenlegungs­pflichten sind ab 1. Januar 2022 anwendbar. Da die CSR-Berichterstattungen für 2021 erst nach dem 1. Januar 2022 veröffentlicht werden, gelten die erweiterten Angabepflichten bereits für das Geschäftsjahr 2021.

Die „Taxonomie” ist das erste Klassifizierungssystem für nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeiten. Ziel ist eine „gemeinsame Sprache”, wenn es um Projekte und wirtschaftliche Aktivitäten von Marktteilnehmern geht, die erhebliche positive Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt haben. Es geht also um Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Auf die Weise soll der Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermittelt werden können. Die notwendige Fortentwicklung der Unternehmensberichterstattung fügt sich ein in die aktuellen europäischen Bestrebungen, große Finanz­volumina in nachhaltige Investitionen zu lenken (= Sustainable Finance). Auch dabei stellen erweiterte Unternehmensinformationen einen notwendigen Baustein dar.

Die ersten Regelungen der Offenlegungsverordnung zeigen, wie enorm der Bedarf der einzelnen Regelungs­elemente ist, auf Unternehmensdaten zu Nachhaltigkeit, Wirkung, Plänen und Zielen zuzugreifen.


Europäische Entwicklungen und Green Deal

Die Europäische Union hat sich mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens zur Verfolgung der darin vereinbarten Klimaziele sowie einer nachhaltigeren Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft verpflichtet. Zudem ist der europäische Grüne Deal die neue Wachstumsstrategie der EU. Das große übergeordnete Ziel: Bis 2050 soll Europa der erste klimaneutrale Kontinent der Welt werden. Damit die Ziele des Green Deals erreicht werden, muss die Europäische Union in den kommenden zehn Jahren Millionen Tonnen CO2 einsparen. Zur Verwirklichung der Ziele des Green Deals sind große Investitionen notwendig. Die Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit muss finanziert werden. Ein großer Teil des Kapitals dafür kommt aus dem Finanzsektor.

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Ein europäischer Green Deal, der sich nur auf Europa selbst konzentriert, würde jedoch nicht viel zur Eindämmung des Klimawandels beitragen, da der Kontinent weniger als 10 Prozent der globalen Treibhaus­gasemissionen verursacht. Die einzige Möglichkeit für Europa, die weltweite Führungsrolle bei der Dekarbo­nisie­rung zu übernehmen, besteht darin, über seine Grenzen hinauszugehen. Dabei kommen klimapolitisch zunächst die größten Treibhausgas-Emittenten in den Blick. Zu ihnen gehören China, die USA und Russland. Bei den USA ergeben sich unter dem designierten Präsidenten Joe Biden klimapolitisch wieder Kooperations­möglich­keiten. In der EU zeigt sich gerade, welche Entwicklungen der European Green Deal noch entfacht. Vor dem Hintergrund können multilaterale Kooperationen und Erfolge klimapolitisch bestärkend wirken.


Amerikanische Klimaagenda der Biden-Regierung

Joe Biden hat seine Amtszeit ehrgeizig begonnen: Als Erstes beschloss der US-Präsident unmittelbar nach seinem Amtsantritt die Rückkehr der USA ins Pariser Klimaabkommen. Derzeit ist das Land nach China der zweitgrößte Emittent klimaschädlicher Treibhausgase. Aktuellen Berichten zufolge, sind sich Deutschland und USA der Bedeutung der globalen Kooperation und der multilateralen Organisationen im Kampf gegen den Klimawandel sowie in den Bemühungen um eine nachhaltige Erholung der Weltwirtschaft von der Corona-Krise einig. Die amerikanische Kehrtwende im Klimaschutz sowie künftige Beschlüsse könnten nicht nur den Klima­schutz, sondern auch die grüne Energiewende entscheidend vorantreiben und international zur „Chefsache” machen.


Fazit

Es bedarf einer Konsistenz zwischen Politik und Unternehmen, um in Sachen Klima weiter zu kommen. Die Zeit ist reif, sich unternehmensseitig mit den künftigen Anforderungen beim Klimawandel auseinander zu setzten und entstehende Chancen zu nutzen. Auch wenn aktuell nur bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen zur Berichterstattung verpflichtet sind, sollten sich ebenso kleine und mittelständische Unternehmen Gedanken zu freiwilligen klimabezogenen Angaben machen, etwa im Rahmen eines gesonderten Nachhal­tigkeits­berichts. Der Preis, sich nicht mit dem Thema auseinanderzusetzen, kann hoch ausfallen und es steht weitaus mehr als „nur” die Reputation auf dem Spiel. Die EU-Taxonomie als neues Regelwerk für nachhaltige Aktivitäten wird dabei dazu beitragen, dass Kapitalflüsse auf gesellschaftlich und langfristig wirtschaftlich nachhaltige Geschäftsmodelle gelenkt werden. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Taxonomie wird daher empfohlen.

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