Änderungen in der polnischen Gesetzgebung im Jahr 2022

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​veröffentlicht am 7. Dezember 2021 | Lesedauer ca. 2 Minuten

 
Am 1. Januar 2022 treten in Polen Änderungen in Kraft, die sich auf internationale Konzerne auswirken können. Das kann insbesondere bei denjenigen polnischen Gesellschaften der Fall sein, die erhebliche Zahlungen an die ausländischen verbundenen Unternehmen tätigen.

  

  

    Mit den neuen Vorschriften, die sich aus der sog. „Polnischen Neuordnung" ergeben, werden Regelungen über u.a. Folgendes eingeführt:

     

1) Einführung einer einkommensabhängigen Mindeststeuer, die von den Steuerpflichtigen gezahlt wird, welche keinen bzw. wenig Gewinn erzielen; die Steuer wird auf der Grundlage des Wertes u.a. der Vergütung für die immateriellen Dienstleistungen, die an die verbundenen Unternehmen ausgezahlt wird, sowie der Fremdfinanzierungskosten ermittelt;
  

2)  Einführung der Besteuerung sog. verlagerter Einkünfte mit der Körperschaftsteuer. Der Steuer auf verlagerte Einkünfte sollen folgende Kosten unterliegen:

  • Beratung, Marktforschung, Werbung, Leitung und Kontrolle, Datenverarbeitung, Versicherungen, Garantien und Bürgschaften sowie Dienstleistungen ähnlicher Art;
  • Gebühren aller Art sowie Gebühren für die Nutzung oder das Recht auf Nutzung von Rechten oder von immateriellen Vermögensgegenständen und Rechten;
  • Übertragung des Liquiditätsrisikos des Schuldners aufgrund von Darlehen, die nicht von Banken oder genossenschaftlichen Spar- und Kreditkassen erteilt wurden, darunter im Rahmen von Verbindlichkeiten, die sich aus Finanzderivaten ergeben, sowie Leistungen mit ähnlichem Charakter;
  • Fremdfinanzierungskosten, die mit der Gewinnung von Finanzmitteln sowie mit der Nutzung dieser Mittel verbunden sind, insbesondere Zinsen, Gebühren, Provisionen, Prämien, Zinsteil der Leasingrate, Strafen und Gebühren für Zahlungsverzug sowie Kosten der Sicherung der Verbindlichkeiten, darunter auch die Kosten von Finanzderivaten;
  • Gebühren und Vergütungen für die Übertragung von Funktionen, Aktiva oder Risiken.

Der Steuer werden Kosten unterliegen, die von den Firmen zugunsten verbundener Unternehmen getragen wurden, wenn die Summe dieser Kosten im Steuerjahr mindestens 3 Prozent der Summe aller Betriebsausgaben darstellt. Als Steuerpflichtiger gilt derjenige Rechtsträger, der die Zahlung der Kosten vornimmt.

  

3) neue Vorschriften zur Quellensteuer, die den Auszahler bestimmter Forderungen zur Erhebung der Steuer in Polen verpflichten werden; erst später wird die Möglichkeit bestehen, die Erstattung der Steuer zu beantragen. Die Anwendung des „Pay-and-refund"-Mechanismus ist auf Zahlungen beschränkt, die während des Steuerjahres 2 Mio. PLN überschreiten;

  

4) Abschaffung von Art. 15e des Körperschaftsteuergesetzes über die Obergrenze bei der Hinzurechnung der Zahlungen für immaterielle Dienstleistungen an die verbundenen Unternehmen zu den Betriebsausgaben.

  

Zu beachten ist jedoch, dass das Gesetz ab dem 1. Januar 2023 eine neue Vorschrift über die sog. versteckte Dividende einführt. Die neue Vorschrift bedeutet, dass es untersagt sein wird, die Zahlungen an die verbundenen Unternehmen unter den abzugsfähigen Betriebsausgaben zu erfassen, wenn:

    • die Zahlungsfrist oder die Höhe der Zahlung von der Erzielung des Gewinns durch den Steuerpflichtigen abhängig sind;
    • ein rational handelnder Steuerpflichtiger sich nicht dafür entscheiden würde, eine solche Zahlung zu tätigen bzw. er eine niedrigere Zahlung tätigen würde;
    • es sich dabei um die von der Gesellschaft gezahlte Vergütung für die Nutzung der Aktiva handelt, die früher im Eigentum des Gesellschafters der Gesellschaft oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens standen.

Das Inkrafttreten der Vorschrift wurde im Vergleich zum ursprünglichen Termin verlängert und es kann sein, dass diese Vorschrift erneut modifiziert wird.

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Zusätzlich werden im Zusammenhang mit den Vorschriften der „Polnischen Neuordnung" zum 1. Januar 2022 folgende Änderungen eingeführt:

  • es wird die Besteuerung der Vergütungen der Arbeitnehmer geändert – je nach der Höhe der Vergütung werden diese Änderungen für die Arbeitnehmer günstig, neutral oder negativ sein und können sich somit auf den Arbeitsmarkt in Polen auswirken;
  • es werden auch die Grundsätze zur Erhebung von Beiträgen auf die Vergütung des Vorstands/der Geschäftsführung geändert;
  • es werden der Umfang der Berichterstattungspflichten in Bezug auf die Vorschriften über die Verrechnungspreise und ein weiteres Mal die Fristen für die Erfüllung der Pflichten bezüglich der Verrechnungspreise geändert.
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