Serbien: Programm „Mein erstes Gehalt“

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 10. September 2020 | Lesedauer ca. 1,5 Minuten

  

Die serbische Regierung hat das Programm „Mein erstes Gehalt“ ins Leben gerufen, das für Personen bestimmt ist, die das Gymnasium oder eine Hochschule abgeschlossen haben, über keine Berufserfahrung verfügen und eine erste Arbeitsstelle suchen.

  

  

Die Nationale Arbeitsagentur hat einen öffentlichen Aufruf zur Einführung des Programms „Mein erstes Gehalt“, das die Beschäftigung Jugendlicher fördern soll, gestartet und alle Arbeitgeber aufgefordert, im Zeitraum zwischen dem 17. August 2020 und 25. September 2020 einen Antrag auf Teilnahme am Programm zu stellen. Kandidaten können sich vom 1. bis zum 15. Oktober 2020 bewerben. Ab dem 1. November 2020 wird der Kontakt zwischen Arbeitgebern und Kandidaten vermittelt und das Programm beginnt mit dem Abschluss der Verträge zwischen den Unternehmen, der Nationalen Arbeitsagentur und den Kandidaten.
 
Dieses Programm bietet zusätzliche Möglichkeiten für Ausbildung, erste Arbeitserfahrungen und verbesserte Chancen für einen wettbewerbsfähigeren Eintritt junger Menschen in den Arbeitsmarkt und in ein Beschäftigungs­verhältnis. Der Staat wird einen Teil der Gehaltskosten übernehmen, der Rest der Mittel für die Gehälter dieser jungen Menschen stammt von den Arbeitgebern selbst.
 

Das Programm wird mit Arbeitgebern im privaten oder öffentlichen Sektor umgesetzt, aber Priorität bei der Aufnahme in das Programm haben Arbeitgeber aus dem privaten Sektor und insbesondere Arbeitgeber aus zerstörten Gemeinden. Diese Priorität entspricht der Verordnung der Regierung von Serbien über das Niveau der Entwicklung der lokalen Selbstverwaltungseinheiten.
 
Im Rahmen des Programms wird die Nationale Arbeitsagentur jungen Menschen mit Sekundarbildung einen monatlichen Betrag i.H.v. 20.000 RSD und jungen Menschen mit höherer Schulbildung 24.000 RSD in bar auszahlen. Sie zahlt ebenfalls einen Beitrag bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten von Programm­teilnehmern. Die zugewiesenen Mittel sind für die Ausbildung von 10.000 jungen Menschen in den Jahren 2020 und 2021 bestimmt.
 
Ein Arbeitgeber mit bis zu fünf Arbeitnehmern darf einen Arbeitslosen im Rahmen des Programms einstellen, ein Arbeitgeber mit sechs bis 14 Arbeitnehmern darf maximal zwei Arbeitslose im Rahmen des Programms einstellen und ein Arbeitgeber mit 15 oder mehr Arbeitnehmern darf im Rahmen des Programms nicht mehr als 20 Prozent der Gesamtzahl seiner Arbeitnehmer einstellen.

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu