Ukraine: Gesetz über Finanzüberwachung (Geldwäsche) in Kraft

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zuletzt aktualisiert am 5. Mai 2020 | Lesedauer ca. 2 Minuten

 

Am 6. Dezember 2020 hat das ukrainische Parlament ein Gesetz „Über die Prävention und die Bekämpfung der Geldwäsche, Finanzierung des Terrorismus und der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen“ Nr. 361-IX verabschiedet. Dieses Gesetz trat am 28. April 2020 in Kraft.

 


Das Hauptziel des Gesetzes ist die Verhinderung und Bekämpfung der Legalisierung von Geldbeträgen, die aus Straftaten stammen (Geldwäsche). Die Ukraine hat schon immer Schritte gegen Geldwäsche unternommen. Das neue Gesetz führt jedoch neue Kontrollmechanismen ein und sollte den Kampf effizienter machen.
 

Darüber hinaus bringt das neue Gesetz die Ukraine den europäischen Standards der Finanzüberwachung näher. Das Gesetz entspricht den Anforderungen der EU, zu der sich die Ukraine bei der Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens verpflichtet hat. Das Gesetz entspricht den Empfehlungen der FATF, den Normen der 4. Richtlinie (EU) 2015/849 „Zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zur Geldwäsche und zur Finanzierung des Terrorismus“ und der EU Verordnung 2015/847 über die „Informationen zu Geldtransfers“.
 

Im Folgenden werden die wichtigsten Regelungen dargestellt, die v.a. für Unternehmen von Bedeutung sind:

  1. Die Definition des „Eigentlichen wirtschaftlichen Eigentümers“ wurde erweitert. Weitere Informationen finden Sie in dem Artikel „Neue Anforderungen an die Offenlegung der Angaben über wirtschaftliche Eigentümer“.
  2. Das Gesetz hat den Schwellenbetrag einer Finanztransaktion, die einer Finanzüberwachung unterliegt, von 150.000 UAH auf 400 000 UAH erhöht.
  3. Darüber hinaus reduzierte das Gesetz die Anzahl der Kriterien, bei deren Vorliegen eine Finanztransaktion einer obligatorischen Finanzüberwachung unterliegen würde (früher waren es 17 Kriterien, jetzt sind es nur noch vier). Eine Finanztransaktion in Höhe von mindestens 400 000 UAH unterliegt einer Überwachung bei Vorhandensein eines der folgenden Kriterien:

    - Gutschrift oder Überweisung von Geldern, Gewährung oder Erhalt eines Darlehens oder anderer Finanztransaktionen, wenn sich mindestens einer der Teilnehmer an der Finanztransaktion oder die Bank eines solchen Teilnehmers in einem Staat befindet, der die Empfehlungen internationaler Organisationen zu der Geldwäscheregelungen nicht ordnungsgemäß umsetzt hat;
     
    - Finanztransaktionen mit Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens;

    - Finanzgeschäfte zur Überweisung von Geldern ins Ausland, auch in Länder, die vom Ministerkabinett der Ukraine als Offshore eingestuft wurden;

    - Finanztransaktionen mit Bargeld (Einzahlung, Überweisung, Geldeingang).
  4. Ukrainische Unternehmen müssen die Änderungen über den wirtschaftlichen Eigentümers aktualisieren und offenlegen. Weitere Informationen finden Sie in dem Artikel „Neue Anforderungen an die Offenlegung der Angaben über wirtschaftliche Eigentümer“.
  5. Nach dem Gesetz sind auch die Buchhalter verpflichtet, die Finanztransaktionen ihrer Kunden zu überprüfen und verdächtige Finanzdienstleistungen dem Staatsdienst zu melden. Ein Buchhalter, eine Bank oder eine andere Finanzüberwachungsstelle, die die verdächtige Transaktion begleitet und nicht gestoppt hat, erhält hohe Geldstrafen.
  6. Auch Transaktionen mit virtuellen Vermögenswerten unterliegen ab sofort der Finanzüberwachung in der Ukraine. Unternehmen, die Dienstleistungen für den Umtausch, die Speicherung, den Verkauf und den Transfer von elektronischem Geld erbringen, werden in die Liste der Themen der primären Finanzüberwachung aufgenommen. Zu dieser Kategorie gehören Unternehmen, deren Aktivitäten sich auf Kryptowährungen beziehen.
  7. Das Gesetz führt auch Instrumente zum Einfrieren internationaler Vermögenswerte ein und verbessert gesetzliche Regelungen, die sich auf die Verfolgung von Geldwäscheverbrechen auswirken.
  8. Das Gesetz sieht eine Verpflichtung für die Banken vor, die Zahlungssysteme und Geldtransfers so zu organisieren, dass die Informationen über den Zahler und den Empfänger der Überweisung transparent und leicht nachzuverfolgen sind. Es sind entsprechende Verpflichtungen festgelegt, um die Zahler und Empfänger der Geldtransfers entsprechend zu verifizieren.
  9. Für die Nichtbeachtung der Verpflichtungen aus dem Gesetz sind sehr hohe Strafen vorgesehen.
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