Italien: Die BEPS Initiative greift bereits – CbC-Reporting und immaterielle Wirtschaftsgüter

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Das Maßnahmenpaket der von der OECD koordinierten BEPS Initiative zur Vermeidung von schädlichem Steuerwettbewerb durch Gewinnverkürzungen („Base Erosion”) und Gewinnverlagerungen („Profit Shifting”) wurde in Rekordzeit fertiggestellt und im vergangenen Oktober präsentiert. Da es sich bei den OECD Richtlinien um sogenanntes „Soft Law” handelt, müssen diese erst in nationales Recht umgewandelt werden. Die italienische Regierung hat nun zwei Neuerungen der BEPS Initiative in die italienische Gesetzgebung überführt.
 

Country-by-Country-Reporting (Aktionspunkt 13)

Der Abschlussbericht zur BEPS Maßnahme 13 „Leitlinien zur Verrechnungspreisdokumentation und länderbezogenen Berichterstattung” führt einen dreistufigen Dokumentationsansatz ein: neben dem Master File und der landesspezifischen Dokumentation soll künftig auch ein Country-by-Country-Reporting („CbC-Reporting”) verfasst werden. Von dem dreiteiligen Ansatz hat der italienische Gesetzgeber die Dokumentationsanforderung des CbC-Reportings im Zuge des Stabilitätsgesetzes für das Jahr 2016 eingeführt. Im Unterschied zu den bereits existierenden italienischen Verrechnungspreisdokumentationsregularien handelt es sich hierbei um eine Pflichtvorschrift, die alle multinationalen Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro betrifft.
 

Aller Voraussicht nach wird das CbC-Reporting aus einem Datenblatt bestehen, in dem die finanziellen und steuerlichen Eckdaten aller zur Unternehmensgruppe gehörenden Gesellschaften getrennt für die jeweiligen Länder aufgeführt werden. Grundsätzlich obliegt die Erstellung der Konzernobergesellschaft. Falls im Herkunftsland derselben jedoch kein CbC-Reporting erstellt wird, fällt die Pflicht zur Erstellung auf die italienische Gesellschaft zurück, welche dann das CbC-Reporting unter Einbezug aller Konzerngesellschaften zu erstellen hat. Die Einführung der Regelung betrifft voraussichtlich bereits das Wirtschaftsjahr 2016, womit die Umsetzung des CbC-Reportings spätestens im Jahr 2017 zu erfolgen hat. Bei Nichterfüllung dieser Dokumentationspflicht sieht der italienische Gesetzgeber Strafen von 10.000 bis 50.000 Euro vor.
 

Genauere Details zur definitiven Struktur und zu den Modalitäten der Dokumentationspflicht folgen innerhalb von 90 Tagen nach Veröffentlichung des Stabilitätsgesetzes (d.h. grundsätzlich bis Ende März 2016).
 

Immaterielle Wirtschaftsgüter (Aktionspunkt 8-10)

Auch im Rahmen der Einführung von Steuererleichterungen für Erträge aus immateriellen Wirtschaftsgütern sind in Italien die Prinzipien der BEPS Initiative verankert worden. So verweist der Gesetzgeber bei den Vorschriften zur sogenannten „Patentbox” explizit auf den Aktionspunkt 8 „Immaterielle Wirtschaftsgüter”. Die zugrundeliegenden Prinzipien des Aktionspunktes 8 hinsichtlich der Identifikation, Zuordnung und Bewertung von immateriellen Wirtschaftsgütern sind auch bei der Patentbox zu berücksichtigen. Beispielsweise ist das reine rechtliche Eigentum eines immateriellen Wirtschaftsguts zwar Ausgangspunkt der Analyse hinsichtlich dessen Zuordnung, berechtigt jedoch nicht unbedingt zu Erträgen durch die Nutzung der immateriellen Wirtschaftsgüter.
 

Praxisrelevante Implikationen

Der italienische Gesetzgeber bekräftigt durch die zeitnahe Implementierung von Regelungen zum CbC-Reporting und zu immateriellen Wirtschaftsgütern die Relevanz der BEPS-Initiative insgesamt für Steuerpflichtige. In der steuerlichen Praxis in Italien werden OECD Regularien häufig de facto nationalem Recht gleichgestellt (z.B. im Rahmen von steuerlichen Betriebsprüfungen oder richterlichen Urteilssprüchen), wodurch ihnen in Italien eine sehr hohe Bedeutung beizumessen ist. Insofern ist es ratsam, die weiteren Entwicklungen hinsichtlich der Implementierung weiterer BEPS-Maßnahmen (Aktionspunkte) genau zu verfolgen, um zeitnah und adäquat reagieren zu können. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt sollten, u.a. aufgrund der zeitnahen Vorlagepflicht, Vorbereitungen zum CbC-Reporting getroffen werden, um in der Lage zu sein, die erforderlichen Informationen bereitstellen zu können.

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