BMF: Schreiben zur Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge

PrintMailRate-it

​veröffentlicht am 9. August 2018

 

Mit dem BMF-Schreiben vom 5. Juli 2018 (IV B 5 - S 1341/0:003), betreffend die Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen, hat das BMF die bisher geltenden Grundsätze vom 30 Dezember 1999 zum 31 Dezember 2018 ersetzt. Demnach gelten die neuen Grundsätze für die Wirtschaftsjahre nach dem 31 Dezember 2018. Die bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Schreibens im Bundessteuerblatt bestehenden Kostenumlagevereinbarungen werden für den Übergang bis zum 31 Dezember 19 nach dem vorhergehenden Schreiben vom 30 Dezember 1999 gewürdigt.

 

In Zukunft gelten nach neuem BMF-Scheiben die Grundsätze des Kapitels VIII der OECD Verrechnungspreisrichtlinien 2017. Entsprechend sind Beiträge, welche beim Zusammenwirken mehrerer Unternehmen einer multinationalen Unternehmensgruppe in gemeinsamen Interesse und unter Übernahme gemeinsamer Risiken geleistet werden, um Vermögenwerte gemeinsam zu entwickeln oder um Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, zu Fremdvergleichspreisen zu bewerten und von Unternehmen anhand der zu erwartenden Vorteile zu vergüten.

 

Das gesamte BMF-Schreiben „Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen”, finden Sie hier »

Kontakt

Contact Person Picture

Dr. Kai-Uwe Bandtel

Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht

Partner

+49 89 9287 80 560

Anfrage senden

Profil

Contact Person Picture

Julia Ziethmann

M.Sc. Volkswirtschaft, Consultant

+49 89 9287 805 63

Anfrage senden

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu