Deutschland: Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung (VWG BsGa)

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Die Regelungen zu Betriebsstätten haben durch das Jahressteuergesetz 2013 Eingang in § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes (AStG) gefunden. Einzelheiten sind in der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) vom 13. Oktober 2014 geregelt. Hierdurch wird der Inhalt des OECD-Betriebsstättenberichts in innerstaatliches Recht umgesetzt. Der OECD-Betriebsstättenbericht beruht auf den international entwickelten Grundsätzen (Authorised OECD Approach, kurz: AOA) zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf die grenzüberschreitende Ermittlung der Einkünfte einer Betriebsstätte, wenn die Betriebsstätte eines Unternehmens ihre Geschäftstätigkeit in einem anderen Staat ausübt als dem, in dem das Unternehmen ansässig ist.
 
Die am 22. Dezember 2016 veröffentlichten Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung (VWG BsGa)  konkretisieren nunmehr die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nach § 1 Absatz 5 AStG und der BsGaV auf die Einkünftezuordnung von in- oder ausländischen Betriebsstätten aus Sicht der Finanzverwaltung.​

 

zuletzt aktualisiert am 30.12.2016

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