EU-Kommission: Mitteilung zum automatischen Informationsaustausch (Country-by-Country Reporting)

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​​Die Europäische Kommission hat am 8. März 2016 eine Pressemitteilung zum automatischen Informationsaustausch multinationaler Unternehmen im Wege des Country-by-Country Reportings (CbCR) veröffentlicht.
 

Weniger als 2 Monate nach Veröffentlichung des Maßnahmenpakets zur Bekämpfung der Steuervermeidung auf Unternehmensebene durch die EU-Kommission, trafen sich die Wirtschafts- und Finanzminister der EU-Mitgliedsstaaten in Brüssel, um über den vorgeschlagenen automatischen Informationsaustausch steuerlich relevanter Finanzdaten multinationaler Unternehmen zu beraten. Die EU-Kommission begrüßte in diesem Zusammenhang die politische Einigung der Mitgliedsstaaten im Hinblick auf die Umsetzung der neuen Regelungen, welche den derzeitigen globalen politischen und wirtschaftlichen Ansatz widerspiegeln und insbesondere deren Umsetzung im Rahmen des BEPS-Projekts auf OECD-Ebene verstärken.
 
Diese Einigung ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Erhöhung der steuerlichen Transparenz, welche eine faire Besteuerung innerhalb des europäischen Binnenmarktes gewährleisten soll. Die Mitgliedsstaaten müssen die neuen Regelungen innerhalb von 12 Monaten nach deren Inkrafttreten, welches für das Frühjahr 2016 erwartet wird, in ihr jeweiliges nationales Recht umsetzen. Parallel dazu arbeitet die EU-Kommission derzeit eine Folgenabschätzung des CbCR aus und wird hierzu voraussichtlich im April 2016 einen Vorschlag präsentieren.

 

zuletzt aktualisiert am 17. März 2016

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Dr. Kai-Uwe Bandtel

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