Country-by-Country Reporting: Fristverlängerung zur Datenübermittlung via DE-Mail

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​veröffentlicht am 3. Juli 2019

 

Seit dem 1. Dezember 2018 ist es neben der DE-Mail ebenfalls möglich, das Country-by-Country Reporting unter der Verwendung der Massendatenschnittstelle ELMA beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einzureichen. Nach dem Verstreichen einer Übergangszeit zur elektronischen Übermittlung des CbC Reporting sollte die Versendung per DE-Mail bis Juli 2019 auslaufen.

 

Aufgrund von technischen Komplikationen verkündigte das BZSt. am 28. Juni 2019 eine Fristverlängerung für die Abgabe der länderbezogenen Berichte im XML-Format via DE-Mail. Die Übergangszeit wurde nun bis zum 31. August 2019 verlängert.

 

Rödl & Partner unterstützt in der interdisziplinären Zusammenarbeit Unternehmensgruppen bei der
  • Datengenerierung und Datenaufbereitung,
  • Berichterstellung,
  • Konvertierung in das vorgegebene XML-Format,
  • Übertragung des jährlich einzureichenden Berichtes sowie
  • CbCR-Risikoanalyse.

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Stefan Bolwerk

Diplom-Kaufmann

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