Indien: Erstellungspflicht für das Master File ab dem Geschäftsjahr 2016/17

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veröffentlicht 27. Juli 2017

 

Unternehmen (einschließlich Betriebsstätten), die Teil einer internationalen Unternehmensgruppe sind und grenzüberschreitende Transaktionen tätigen, müssen beginnend mit dem Finanzjahr 2016/17 das Master File bereitstellen. Details, wie inhaltliche Vorgaben, Schwellenwerte, Fristen sowie die zuständige Behörde, bei der das Master File einzureichen ist, sind noch nicht bekannt gegeben worden. Die Strafen bei Nichteinhaltung der Fristen wurden hingegen bereits bekannt gegeben. So wird das nicht Einreichen des Master Files innerhalb der vorgegebenen Frist mit einer Strafe von 500.000 INR sanktioniert. Es ist zu erwarten, dass die Angaben des Master Files nach indischem Recht mit den Anforderungen des OECD Master Files übereinstimmen werden.​

 

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