Neue Bestimmungen über das Verfahren der gegenseitigen Zustimmung

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veröffentlicht am 09. Oktober 2019

 

Indonesien muss die internationale Steuer übernehmen. Entwicklung im Zusammenhang mit der Implementierung der Mindeststandards gemäß Aktionsplan Nummer 14 der OECD/G20 Base Erosion und Profit Shifting (BEPS) Vorschriften bezüglich der Vermeidung und Lösung internationaler Steuer-Streitigkeiten. Deshalb hat der Finanzminister (MoF) die MoF-Verordnung Nr. 49/PMK.03/2019 (PMK 49) vom 26. April 2019, herausgegeben bezüglich MAP - Widerruf der MAP die vorherige PMK 240 zum gleichen Thema. Das Hauptziel von PMK 49 ist es, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Sicherheit in Bezug auf das Verfahren, den Zeitplan und die Folgemaßnahmen zum gegenseitigen Abkommen der Verfahrensanforderungen (MAP).


Kartenprotokolle


Steuerzahler können eine MAP beantragen, wenn die Zuständige Behörde (CA) seitens des Vertragpartners den Steuerzahler nicht angemessen behandelt, was auch inn Übereinstimmung mit dem Steuerabkommen steht. Außerdem kann die MAP - durch den indonesischen Leiter der Steuerabteilung oder durch die Steuerbehörde eines Vertragspartners mit der zuständigen CA - von indonesischen Bürgern mit doppeltem Wohnsitz angefordert werden.

 

Nach der Genehmigung des Antrags wird die Steuererklärung durch die Generaldirektion (DGT), bilateraler Untersuchungen untergezogen. Verhandlungen entstehen mit der CA des Vertragspartners innerhalb von 24 Monaten nach Erhalt des MAP Antrags oder nachträglich nach Einreichung des Antrags bei der CA des Vertragspartners. Während des Verhandlungsprozesses wird ist der DGT  ermächtigt, zusätzliche Informationen anzufordern und den Geschäftssitz des Antragstellers zu besuchen, um einen Steuerinformationsaustausch durchzuführen und/oder die Durchführung einer Steuerprüfung. In der Zwischenzeit kann die CA des Vertragspartners zusätzliche Anfragen stellen. Die DGT ist authorisiert, Informationen durch die Beantragung eines Austauschs von Informationen zu bekommen und/oder durch einen direkten Antrag während des Verhandlungsprozesses. Wenn die bereits genannten Bestimmungen nicht erfüllt sind, können die Verhandlungen eingestellt werden. Der Antragsteller kann auch seinen Antrag vor dem Inkrafttreten der Vereinbarung, zurückziehen. Das Ergebnis der Verhandlungen kann entweder eine Einigung oder eine Meinungsverschiedenheit resultieren, während in letzterem Fall der DGT oder der indonesische Steuerzahler die notwendigen Folgeaktionen, abhängig von dem Ergebnis, durchzuführen hat.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das PMK 49 Rechtssicherheit in Bezug auf die MAP und deren Alternativen zur Lösung von internationale Steuerstreitigkeiten, bietet.

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