Italien: Neues Verfahren für die Patentbox Regelung

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veröffentlicht am 23. August 2019

von Hans Röll, Rödl & Partner und Luca Schröder

 

Die ursprüngliche italienische Patentbox (auch Lizenzbox) Regelung wurde im Jahr 2015 eingeführt und sieht für italienische Unternehmen, welche aufgrund von selbst entwickelten immateriellen Wirtschaftsgüter Übergewinne erzielen, eine reduzierte Besteuerung vor. Welche immateriellen Wirtschaftsgüter für eine Patentbox zulässig sind, wird durch ein Verwaltungsschreiben der italienischen Finanzverwaltung geregelt (Patentboxen für Markenrechte sind beispielsweise nicht mehr möglich).

 

Bis dato musste die Anwendung einer Patentbox in den meisten Fällen im Vorhinein mit dem italienischen Finanzamt durch ein sogenanntes „Ruling” vereinbart werden. Der Vorteil eines Rulings (d.h. grundsätzlich Rechtssicherheit) wurde aber meist durch äußerst langwierige Verfahren zunichte gemacht (viele Unternehmen, die 2015 einen Antrag auf ein Ruling gestellt haben, warten noch heute noch auf eine Einigung).

 

Um den langwierigen Prozess eines Rulings zu vermeiden, hat die italienische Regierung nun ein neues Verfahren eingeführt, welches Unternehmen ermöglicht, die Steuervorteile der Patentbox sofort zu nutzen, ohne auf das Ende eines zeitaufwendigen Rulings warten zu müssen. Hierfür müssen jedoch bestimmte administrative Anforderungen erfüllt werden, u.a.:
  • Kommunikation an das italienische Finanzamt, dass der Steuerpflichtige das neue Verfahren anzuwenden beabsichtigt. Dies geschieht durch eine spezifische Angabe im Rahmen der Steuererklärung des Wirtschaftsjahres, für welches die Patentbox angewandt werden soll.
  • Der Steuerzahler muss eine (vergleichsweise umfangreiche) Patentbox Dokumentation erstellen, welche alle durch das italienische Finanzamt angeforderten Informationen enthält (s. hierzu das entsprechende Verwaltungsschreiben). Das Vorhandensein einer standardmäßigen steuerlichen Verrechnungspreisdokumentation ist hier von Vorteil, da bestimmte Teile davon im Rahmen der Patentbox Dokumentation genutzt werden können. 

 

Zudem gilt es zu beachten, dass für jedes weitere Wirtschaftsjahr, für welches die Patentbox angewandt werden soll, das italienische Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung erneut darüber informiert wird und die Patentbox Dokumentation erneuert werden muss.

 

 

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