Polen: Verlängerung der Fristen für die Erfüllung der Pflichten im Bereich der Verrechnungspreise

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veröffentlicht am 2. März 2018

 

Am 16. Februar 2018 teilte das polnische Finanzministerium mit, dass es an der Verlängerung der Fristen für die Einreichung von Verrechnungspreisdokumentationen arbeitet.
 
Diese Fristverlängerung obliegt dem Steuerpflichtigen und betrifft insbesondere folgende Pflichten:
  • Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation (Local File und Master File);
  • Abgabe der Erklärung über die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation bei den Finanzämtern;
  • Beifügen eines vereinfachten Berichtes CIT-TP zur Jahressteuererklärung.

 

Zur Vereinfachung des Steuersystems sowie aus einem wichtigen Interesse der Steuerpflichtigen wird geplant, diese Fristen bis zum letzten Tag des 9. Monats nach Ende des Steuerjahres zu verlängern und nicht wie bis jetzt, zu dem Termin der für die Einreichung der Jahressteuererklärung vorgesehen ist. Bei der Änderung der Vorschriften werden Pflichten berücksichtigt, die 2018 (d.h. bezüglich der Verrechnungspreisdokumentation, der Erklärung und des vereinfachten Berichtes für 2017) und 2019 (d.h. bezüglich der Verrechnungspreis-dokumentation, der Erklärung und des vereinfachten Berichtes für 2018) entstanden sind bzw. entstehen werden.

 

Dank der Verlängerung der Frist für die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentationen um zusätzliche sechs Monate, können die Steuerpflichtigen Handlungen unter Zeitdruck vermeiden und so die ihnen obliegenden Pflichten besser erfüllen.

 

Das Finanzministerium teilte außerdem mit, dass es zugleich an einer Novelle des Gesetzes arbeitet, die es erlauben wird, die Dokumentationspflichten der Steuerpflichtigen wesentlich zu beschränken und zu vereinfachen. Da die Änderungen für die Steuerpflichtigen günstig sein werden, wird erwogen, dass sie ab dem 1. Januar 2018 rückwirkend in Kraft treten. Wir hoffen, dass durch die Änderungen der Umfang erforderlicher Daten minimiert und somit der Arbeitsaufwand und die damit verbundenen Kosten gemindert werden.

 

Über den Fortschritt der Arbeiten an den neuen, günstigeren Vorschriften werden wir Sie auf Laufenden halten. Sollten Sie diesbezüglich Interesse an zusätzlichen Informationen haben, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und beantworten Ihre Fragen.

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Dominika Tyczka-Szyda

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