Ordnungsgemäße Verrechnungspreisdokumentation in Polen

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​veröffentlicht am 25. Mai 2021

von Dominika Tyczka-Szyda und Aleksandra Galczak

 
Die polnischen Vorschriften über die Verrechnungspreisdokumentation haben sich in den letzten Jahren mehrmals geändert. Das zieht das Risiko der Nichtbeachtung der neuen Vorschriften und der Haftung der Geschäftsführung nach sich. Besonders wichtig sind die Änderungen, die seit dem 1. Januar 2019 gelten. Es ist empfehlenswert, zu überprüfen, wie die Dokumentationspflichten ordnungsgemäß zu erfüllen sind, um die Strafen für verbundene Unternehmen mit Sitz in Polen zu vermeiden.

 

Folgen der eingeführten Änderungen

Die Änderungen haben internationale Kapitalgruppen dazu veranlasst, die Erfüllung der Berichtspflichten zentral in einem Unternehmen, das für die Erstellung der Dokumentation für alle Konzernunternehmen verantwortlich ist, anzusiedeln.

 
Wir empfehlen, die im Jahr 2019 von polnischen Steuerpflichtigen getätigten Geschäfte hinsichtlich der Erfüllung der Dokumentationspflichten sowohl für Geschäfte mit verbundenen Unternehmen als auch mit Unternehmen aus sog. Steueroasen zu überprüfen. Es lohnt sich vor allem, die Vollständigkeit der dokumentierten Geschäfte und die Erfüllung der sonstigen Berichtspflichten (Einreichung der Information über Verrechnungspreise (sog. TP-R) und der Erklärung über die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation bei den Steuerbehörden) zu überprüfen.

 
Neben der traditionellen Verrechnungspreisdokumentation sind die polnischen Steuerpflichtigen auch zu Folgendem verpflichtet:

  • Erstellung der Information über Verrechnungspreise, die eine Art Erklärung ist, in der die mit verbundenen Unternehmen getätigten Geschäfte zusammengefasst werden, und
  • Abgabe der Erklärung, dass die Verrechnungspreisdokumentation erstellt wurde und dass die Verrechnungspreise bei kontrollierten Geschäften, die unter das Local File fallen, zu Bedingungen festgelegt werden, die unabhängige Unternehmen untereinander festlegen würden.

 
Die gesetzliche Frist zur Erfüllung der angegebenen Verpflichtungen endet am Ende des 9. Monats nach Ablauf des Steuerjahres. Aufgrund der epidemiologischen Situation wurde die Frist zur Erfüllung der obigen Pflichten für 2019 um 3 Monate verschoben und lief Ende Dezember 2020 ab (für Steuerpflichtige, deren Steuerjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt).

 

Strafen für die Festlegung nicht marktüblicher Verrechnungspreise

Folgende Strafen für die Festlegung nicht marktüblicher Verrechnungspreise gelten seit dem 1. Januar 2019:

  • Basissatz – 10 Prozent des Werts des zu niedrig angesetzten Einkommens oder des zu hoch angesetzten steuerlichen Verlustes;
              • erhöhter Satz – 20 Prozent;
                – wenn die Bemessungsgrundlage für die zusätzlichen Steuerverbindlichkeiten 15 Mio. PLN überschreitet;
                – bei fehlender Einreichung der Verrechnungspreisdokumentation (wenn der Steuerpflichtige innerhalb einer von der Steuerbehörde gesetzten Frist von höchstens 14 Tagen die unvollständige Verrechnungspreisdokumentation ergänzt, findet die Voraussetzung der fehlenden Verrechnungspreisdokumentation keine Anwendung);
  • erhöhter Satz von 30 Prozent - kumulative Erfüllung der obigen Bedingungen.

 

Sonstige strafbewehrte Fälle

Darüber hinaus bestimmt das Finanzstrafgesetzbuch in folgenden Fällen eine Strafe i.H.v. bis zu 720 Tagessätzen:

  • Keine Einreichung der Erklärung über die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation innerhalb der gesetzlichen Frist, Einreichung einer nicht wahrheitsgemäßen Erklärung oder Unterlassung der Abgabe der Erklärung;
  • keine Einreichung der Information TP-R innerhalb der gesetzlichen Frist, Einreichung einer nicht wahrheitsgemäßen Information oder unterlassene Einreichung des Berichts.

 

Review der erfüllten Pflichten für das Jahr 2019

Da die Strafen empfindlich sind und Außenprüfungen zu Verrechnungspreisen immer häufiger werden, wäre es empfehlenswert, einen Review der erfüllten Pflichten, die sich aus den Vorschriften über Verrechnungspreise für 2019 ergeben, durchzuführen. Gleichzeitig werden so potenzielle Fehler in künftigen Jahren nicht mehr begangen.

 
Der von den Experten von Rödl & Partner durchgeführte Review der Verrechnungspreispflichten für das Jahr 2019 umfasst u.a:

  1. Überprüfung der identifizierten Geschäfte, die der Dokumentierungspflicht unterliegen;
  2. Überprüfung der vorhandenen Verrechnungspreisdokumentationen, darunter genaue formale Überprüfung im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem Körperschaftsteuergesetz;
  3. Überprüfung der dem Local File beigefügten Verrechnungspreisanalysen, darunter vor allem der Angemessenheit der gewählten Methoden zur Schätzung der Verrechnungspreise, der Vollständigkeit des Verfahrens zur Auswahl der Vergleichsgruppe sowie der Richtigkeit und Vollständigkeit der vorhandenen Anlagen;
  4. Überprüfung der abgegebenen Information TP-R und der Erklärung;
  5. Überprüfung der Erfüllung der sonstigen Pflichten:
  • Prüfung der Pflicht, über das Master File zu verfügen;
  • Überprüfung des vorhandenen Master Files;
  • Prüfung der Pflichten im Bereich des Country-by-Country-Reporting.
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