Verrechnungspreise in Polen: Der Termin für die Erstellung des Local File für 2020 rückt näher

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​veröffentlicht am 5. Oktober 2021

 

Das Local File ist grundsätzlich bis zum Ende des neunten Monats nach Beendigung des Geschäftsjahres zu erstellen. Bei der Dokumentation für 2020 und 2019 wurde diese Frist verlängert:

  • bis zum 30. September 2021 – für Unternehmen, bei denen die Frist zwischen dem 1. Februar 2021 und dem 30. Juni 2021 abläuft;
  • um 3 Monate – für Unternehmen, bei denen die Frist zwischen dem 1. Juli 2021 und dem 31. Dezember 2021 abläuft.

Das bedeutet, dass bei Steuerpflichtigen, deren Steuerjahr dem Kalenderjahr entspricht, die Frist für die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation für 2020 am 31. Dezember 2021 ablaufen wird. Die neuen Fristen finden auch auf die Abgabe der Erklärung über die Erstellung des Local File und über die Marktüblichkeit der angewandten Preise sowie auf die Einreichung der Information über Verrechnungspreise (TPR-C) Anwendung.

 

Wir möchten Sie daran erinnern, dass das Local File für ein einheitliches, kontrolliertes Geschäft erstellt wird, dessen Wert nach Minderung um die Umsatzsteuer im Geschäftsjahr folgende Schwellenwerte überschreitet:

  • 10 Mio. PLN – bei Waren- bzw. Finanzgeschäften;
  • 2 Mio. PLN – bei Dienstleistungsgeschäften und sonstigen Geschäften;
  • 100.000 PLN – bei Geschäften mit einem Unternehmen mit Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung in einem Gebiet oder einem Land, das schädlichen Steuerwettbewerb betreibt.
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