Whistleblowing: Vorbereitung des Meldewegs

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veröffentlicht am 29. Juni 2021 | Lesedauer ca. 2 Minuten

  

Whistleblowing ist ein Thema, an dem sich die Geister scheiden: Einerseits gibt es bereits viele Verfechter; andererseits trifft man auf blanke Ablehnung und Bedenken, die Einführung eines Whistleblowing-Meldewegs ermögliche und fördere sogar das Denunziantentum. Man sollte die Bedenken nicht mit einem Handstreich vom Tisch wischen, sondern sich konstruktiv damit auseinandersetzen, denn auch darin liegt die Chance, Whistle­blowing im Unternehmen und v.a. im international agierenden Mittel­stand zu Akzep­tanz zu verhelfen.

 

  

  

 

Das ist auch zwingend notwendig, denn die vor zwei Jahren beschlossene EU-Richtlinie zum Schutz des Hinweisgebers sieht die Einrichtung von Meldekanälen bis zum Ende des Jahres 2021 vor. Bis dahin müssen die europäischen Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben; Deutschland ist – wie so häufig – nicht im Zeitplan. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass nicht doch ein Gesetz auf der Zielgerade des Jahres beschlossen und in Kraft tritt.

 

Insofern gilt es sich vorzubereiten, denn die Regelung trifft alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. In Vorbereitung der Einführung eines Meldewegs ist jedoch eine Anzahl von Fragestellungen aus unterschiedli­chen Gebieten zu klären: Vom Arbeitsrecht bis hin zum zusammenfassenden Reporting an die Geschäfts­leitung.

 
Die noch nicht abschließend geklärten nationalen gesetzgeberischen Anforderungen an die Einrichtung des Meldewegs bzw. des Umfangs zum Schutz des Hinweisgebers machen die Einholung eines verlässlichen, aber v.a. praxisorientiert pragmatischen Rechtsrats unumgänglich.

 

   

Die Praxisgruppe Wirtschaftsstrafrecht bei Rödl & Partner bündelt im multidisziplinären Austausch mit den Kollegen aller Servicelines die vorhandenen Kompetenzen und steht als Ansprechpartner für das Produkt „Integrity Channel“ nicht nur interessierten Kolleginnen und Kollegen, sondern als koordinierende Kümmerer für unsere Mandanten zur Verfügung. Die Zeit bis zum Jahresende gilt es für entsprechende Überlegungen zu nutzen!

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