Wirtschaftsprüfung für Hochschulen

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Hochschulen und Universitäten haben bei der Rechnungslegung und Mittelbewirtschaftung viele Besonderheiten zu beachten. Die Rechnungslegung erfolgt meist nach dem Handelsrecht, der kameral strukturierte Zuwendungsgeber benötigt zusätzlich einen Finanzplan einschließlich Soll-Ist-Vergleich. Mit speziellen Kontenrahmen und Jahresabschlussposten sind die unterschiedlichen Bereiche Forschung und Lehre bilanziell abzubilden. Bilanzrechtliche Fragestellungen sind vor dem Hintergrund des Landeshochschulgesetzes sowie des Finanzstatuts der jeweiligen Hochschule oder Universität zu beantworten. Hier profitieren wir von unseren Erfahrungen in mehreren Bundesländern. Unterschiede sind u.a. in der Abbildung der medizinischen Fakultät sowie bei der bilanziellen Behandlung von Drittmitteln festzustellen. Diese müssen eingeworben und administrativ abgebildet werden. Mit umfassender Erfahrung und Kenntnis begleiten Sie unsere Experten von Rödl & Partner bei der Abschlussprüfung und ganzjährig im Rahmen von ad-hoc-Beratung.

 

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