Themenspecial: Bau- und Architektenrecht

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​Dauerbrenner und neue Herausforderungen

Das private Bau- und Architektenrecht ist ein Rechtsgebiet, das nie aus der Mode kommen wird und stets von aktuellen Entwicklungen in Politik und Wirtschaft geprägt ist. So wurde zum 1. Januar 2018 das neue Bauvertragsrecht eingeführt. Eine vollkommen neue Materie, die der Tatsache Rechnung tragen wollte, dass das bis dato vorhandene Werkvertragsrecht einem komplexen Bauvorhaben nicht im Ansatz gerecht wird. Ob dies gelungen ist? Darüber kann man sich trefflich streiten.

 

Seit dem 1. Januar 2021 ist ein weiterer Themenkomplex neu geregelt worden: Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (kurz: HOAI) ist nun kein bindendes Preisrecht mehr. Seitdem der Europäische Gerichtshof die 2013er HOAI für europarechtswidrig erklärt hatte, musste die Bundesrepublik Deutschland handeln. Nunmehr ist eine Vergütungsvereinbarung, die sich nicht innerhalb der Mindest- und Höchstsätze der HOAI hält, nicht mehr unwirksam.

 

Neben verschiedenen gesetzlichen Veränderungen wird die Baubranche auch aus anderen Aspekten heraus immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Sei es die Coronakrise, die sowohl zu Personalmangel als auch Lieferengpässen geführt hat oder der Ukraine Krieg, der nie da gewesene Preissprünge zur Folge hatte, für die kaum ein Bauvertrag eine für beide Seiten akzeptable Lösung parat hatte.

 

In unserem aktuellen Themenspecial zum Bau- und Architektenrecht haben wir eine Auswahl unterschiedlichster Themen aufgearbeitet. Einerseits „Dauerbrenner”, die immer wieder für Diskussionen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sorgen. Andererseits aktuelle Fragestellungen, welche die Schnelllebigkeit und Brisanz des Rechtsgebiets widerspiegeln.

Aktuelle höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung

Woche für Woche ergehen die unterschiedlichsten Entscheidungen der Gerichte zu immobilienrechtlichen Streitigkeiten und Fragestellungen. In dieser kurzen Auswahl stellen wir Ihnen einige interessante Entscheidungen aus der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung vor. Mehr »

Änderungen aus der Neufassung der HOAI 2021

Nachdem der EuGH in seinem Urteil vom 4. Juli 2019 festgestellt hatte, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen Europarecht verstoßen, war die Bundesrepublik Deutschland gezwungen, das bislang in der HOAI geltende strenge gesetzliche Preisrecht aufzuheben. Mehr »

Die Vollmacht des Architekten hört da auf, wo das Portemonnaie des Bauherrn beginnt – Hilfreicher Leitfaden in Bezug auf Zusatzaufträge?

Ein Architekt ist wichtiger Partner bei der Planung und Durchführung von Bauprojekten. In einigen Fällen kann es während eines laufenden Bauvorhabens notwendig sein, dass Zusatzaufträge erteilt werden. Doch wie funktioniert das und welche Vollmachten hat der Architekt in diesem Zusammenhang? Mehr »

Die Aufstockungsklage des Architekten – es gibt sie noch

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die HOAI im Jahr 2019 für europarechtswidrig erklärt. Dennoch kann eine Mindestsatzunterschreitung nach HOAI 2013 weiterhin klageweise geltend gemacht werden – zumindest solange der Anspruch noch nicht der Verjährung zum Opfer gefallen ist. Mehr »

Die Vereinbarung der VOB/B als Ganzes – Vorteile und Fallstricke

In der Praxis heißt es häufig „Es handelt sich um einen VOB/B-Vertrag”. Oftmals werden jedoch weitere Abreden getroffen, wodurch die Privilegierung der VOB/B entfallen kann und die gesamten vertraglichen Regelungen, auch die aus der VOB/B, einer AGB-rechtlichen Wirksamkeitskontrolle unterliegen. Mehr »

Wirksamkeit von Baukostenumlagen

In vielen Bauverträgen, bei denen an mehrere Gewerke Aufträge erteilt werden, finden sich Regelungen, nach denen der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmer sich mit einem bestimmten Anteil der Rechnungssumme an Kosten für Reinigung, Bauwasser, Baustrom und Versicherungsbeiträgen zu beteiligen haben. Mehr »

Fallstricke der Bauhandwerkersicherheit und wie Sie nicht stolpern

Die Bauhandwerkersicherheit birgt ein hohes Risiko für Auftraggeber. Es ist daher entscheidend, dass diese wissen, was mit einem entsprechenden Sicherungsverlangen des Auftragnehmers auf sie zukommt, um die Herausforderungen eines solchen Sicherungsverlangens nicht zu unterschätzen. Mehr »

veröffentlicht am 1. August 2023
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