Safety First – Arbeitsschutz in der Volksrepublik China

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veröffentlicht am 10. Dezember 2021 | Lesedauer ca. 4 Minuten

   

Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist in vielen Branchen in China seit langem ein Problem. Im Zuge des dynamischen Wirtschaftsumfeldes entschloss sich die Volkrepublik China das seit 2002 und zuletzt 2014 überarbeitete Arbeitssicherheitsgesetz anzupassen. Seit dem 1. September 2021 ist die aktualisierte Fassung in Kraft. Wir werfen einen Blick auf die derzeitige Situation in der Volksrepublik sowie auf das neue Arbeitsschutzgesetz und geben Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber.
    

Aktuelle Lage des Arbeitsschutzes in China

Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist in vielen Branchen in China seit langem ein Problem. Offizielle Zahlen zu Arbeitsunfällen oder Todesfällen sind i.d.R. sehr vage und undurchsichtig, und lassen wichtige Details über die Art der Gefahren am Arbeitsplatz, die am stärksten gefährdeten Branchen und die häufigsten Todes- und Verletzungsursachen vermissen.

  

Die Gesamtsituation hat sich zwar in den letzten zwei Jahrzehnten verbessert, aber strukturelle Probleme bleiben bestehen. So hat sich u.a. die Art der Arbeitsunfälle erheblich verändert. Zu beobachten ist, dass heute weniger Unfälle in der Schwerindustrie (z.B. Kohle- oder Stahlindustrie) passieren, aber eine Verlagerung hin zu immer mehr Unfällen im Dienstleistungssektor und in der Plattformwirtschaft (mit den großen Akteuren Alibaba, Meituan, JD usw.) stattfindet. Für viele Arbeitgeber haben Produktivität und Gewinn immer noch Vorrang vor der Sicherheit ihrer Mitarbeiter. Die gefährlichsten Arbeitsplätze (und ca. ein Drittel der Arbeitsunfälle) sind in Chinas schlecht regulierter Bauindustrie zu finden.

  

Im Zuge der beispiellosen Entwicklung der digitalen Wirtschaft in China gehören zum Beispiel die Zustellfahrer heute zu den am stärksten gefährdeten Arbeitnehmern in der Volksrepublik. Jeden Tag ereignen sich landesweit unzählige Unfälle, Verletzungen und sogar Todesfälle. Die offiziell erfassten Zahlen spiegeln das wahre Ausmaß nicht wider, da die Arbeitsverhältnisse zwischen den Zustellern und den großen Internetunternehmen oft unklar sind.

 

Generell sind Arbeitsunfälle oft auf unzureichende Sicherheitsausrüstung, Ausbildung oder Überwachung durch die zuständigen Unternehmen zurückzuführen. Es gibt auch eine relativ hohe Zahl von Unfällen, die durch illegale Lagerung von Chemikalien oder anderen gefährlichen Stoffen oder durch unzureichende Bereichsteilung von Industrieanlagen, Lagerhäusern usw. verursacht werden. Zwar ist die Zahl der psychischen und physischen Erkrankungen aufgrund von Überarbeitung in der verarbeitenden Industrie zurückgegangen, dafür ist sie aber in den Dienstleistungsbranchen und in den Angestelltenberufen (insbesondere im Technologiesektor) gestiegen.

 

Vor allem die chinesische Technologiebranche wächst und expandiert mit enormer Geschwindigkeit, angetrieben vom lokalen und internationalen Wettbewerb um die Innovationsführerschaft und Kundenzufriedenheit. Die Kehrseite dieser Entwicklung ist unter anderem, dass Angestellte und Arbeiter schwierigen Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind.

 

Als eine Reaktion auf das sogenannte „996"-Arbeitszeitmodell (d.h. Arbeit von 9 Uhr morgens bis 21 Uhr abends an sechs Tagen in der Woche), das v.a. bei großen Internetunternehmen zur Norm geworden ist, hat das Oberste Volksgericht Chinas gemeinsam mit dem chinesischen Ministerium für Humanressourcen und soziale Sicherheit am 26. August 2021 einen Leitfaden veröffentlicht. Dieser veranschaulicht anhand zehn typischer Praxisfälle die rechtswidrige Arbeitskultur rund um „996". Obwohl der Einsatz von Überstunden bereits durch das chinesische Arbeitsrecht eingeschränkt ist, sendet dieses rechtsverbindliche Dokument ein starkes Signal an die gesamte Branche und ihre hunderttausenden betroffenen Beschäftigten.

   

Neues Arbeitssicherheitsgesetz seit 1. September 2021 in Kraft

Um den oben beschriebenen Problemen zu begegnen, nahm der chinesische Gesetzgeber als eine wichtige Maßnahme die Überarbeitung des Gesetzes zur Arbeitssicherheit der Volksrepublik China in Angriff. Das aus dem Jahre 2002 stammende und zuletzt 2014 zum zweiten Mal geänderte Gesetz bedurfte einer Anpassung insbesondere mit Blick auf die in der Praxis als wenig abschreckend empfundenen Sanktionsmöglichkeiten. Auch hat sich die reale Arbeitswelt seit 2014 dramatisch geändert und es sind mit Chinas rasant wachsender Tech- und Plattformökonomie Bereiche entstanden, die durch die alte Rechtslage nicht adäquat erfasst werden konnten. Die jüngste Reform des Gesetzes wurde bereits im Jahr 2017 angestoßen, jedoch erst Anfang 2021 wieder aufgegriffen. Nach zwei Beratungsrunden wurde das überarbeitete Arbeitssicherheitsgesetz am 1. Juni 2021 durch den Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses verkündet und trat drei Monate später am 1. September 2021 in Kraft.

 

Die Änderungen am Gesetz bezwecken hauptsächlich die Verbesserung der Kontrolle sowie der Vorbeugung von Gefahren am Arbeitsplatz, die Klarstellung der Zuständigkeiten relevanter Behörden und die Verschärfung der Sanktionen bei Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften.

 

So wird beispielsweise Unternehmen erstmalig die Pflicht auferlegt, ein sogenanntes „duales Präventionssystem mit abgestuftem Management und Kontrolle von Gefahren der Arbeitssicherheit und der Erkennung und Behandlung versteckter Gefahren" einzuführen. Außerdem hat der Gesetzgeber eine Regelung aufgenommen, die Unternehmen in neuen Industrien (wie etwa der Plattformökonomie) besondere Pflichten zum Schutz der dort Beschäftigten auferlegt.

 

Nachgebessert wurde zudem an verschiedenen Stellen der staatlichen Überwachung, Vorbeugung und Bekämpfung von Gefahren der Arbeitsplatzsicherheit. Dazu gehört auch, dass behördliche Zuständigkeitslücken in neuen Industrien dadurch vermieden werden sollen, dass bei Zweifeln die Lokalregierung diejenige Aufsichtsbehörde bestimmen kann, die im konkreten die sachlich größte Nähe zu der jeweiligen Industrie aufweist. Dementgegen werden die Gewerkschaften im neuen Gesetz nicht stärker in die Pflicht genommen, was im Sinne einer effektiveren Vorbeugung von Arbeitsplatzrisiken wünschenswert gewesen wäre.

 

Die wohl markantesten Änderungen finden sich im Bereich der rechtlichen Verantwortung bei Gesetzesverstößen. Insgesamt wurde der Rahmen möglicher Bußgelder spürbar nach oben verschoben. War beispielsweise bei besonders schwerwiegenden Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften ein maximales Bußgeld von RMB 20 Mio. (ca. EUR 2,8 Mio.) möglich, so kann jetzt bei Vorliegen entsprechend gravierender Umstände das Fünffache dieses Betrages, also RMB 100 Mio. (ca. EUR 13,9 Mio.) verhängt werden. Gleichermaßen schwer kann es auch die für Arbeitsschutz im Unternehmen verantwortlichen Personen treffen. Ihnen droht im Falle der Verletzung relevanter Schutzpflichten unter besonders schwerwiegenden Umständen ein Bußgeld von bis zu 100 Prozent des Vorjahreseinkommens. Zusätzlich werden die Behörden dazu ermächtigt, wiederholte Bußgelder für den jeden Tag zu verhängen, an dem trotz Aufforderung zur Abhilfe keine Abhilfe durch das Unternehmen bzw. die verantwortliche Person geschaffen wurde.

  

Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber

Mit der Revision des Arbeitssicherheitsgesetzes macht der chinesische Staat deutlich, dass es ihm mit der Änderung der vorherrschenden Zustände ernst zu sein scheint. Ob unter der neuen Rechtslage arbeitsbezogenen Gefahren tatsächlich besser vorgebeugt werden kann, wird vor allem von der konsequenteren Anwendung durch die zuständigen Behörden abhängen.

 

Unternehmen in allen Sektoren, vor allem solchen mit besonders hohem, arbeitsplatzbezogenem Risikopotenzial sollten ihr gegenwärtiges System zum Arbeitsschutz auf den Prüfstand stellen. Das beinhaltet nicht nur die Gestaltung des Arbeitsplatzes zur Minimierung typischer Risiken, sondern vor allem auch die sorgfältige Einweisung und regelmäßige Schulung der Mitarbeiter. Ebenfalls ist wichtig, gesetzliche Ruhezeiten zu beachten, um dem Risiko von Schäden an Gesundheit, Leib und Leben aufgrund von körperlicher oder geistiger Übermüdung zu begegnen. Sollte es trotz aller Vorbeugungsmaßnahmen doch zu Arbeitsunfällen kommen, ist in jedem Fall zu einer zügigen Benachrichtigung von und proaktiven Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde zu raten. Die rechtlichen Konsequenzen können durch ein solches kooperatives Vorgehen oft erheblich zugunsten des betroffenen Unternehmens abgemildert werden.

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